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Der Grundlagen­bereich

Die ersten vier Semester des Bachelor­studien­gangs (bei Einschreibung ab 2016)

Für Ihre Planung wird es helfen, wenn Sie sich schon vor Aufnahme Ihres VWL-Studiums in Mannheim, spätestens aber zu Beginn Ihres ersten Semesters mit einigen wichtigen Dokumenten und Webseiten vertraut machen:

Darin finden Sie die verbindlichen Regelungen für den Erwerb Ihres Bachelor­grades. Generell gilt: Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte, sondern lesen Sie selbst nach. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Fach­studien­beratung und an die Fach­schaft VWL. Auch die Mailingliste „vwlstudium“ liefert Ihnen laufend aktuelle Informationen zum VWL-Studium.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum volkswirtschaft­lichen Grundlagen­bereich. Diese gelten für Einschreibungen ab 2016.

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Studierende, die im FSS 2020, HWS 2020/21, FSS 2021 und/oder HWS 2021/22 eingeschrieben waren, zahlreiche Sonderregelungen und Fristverlängerungen. Diese werden nicht in die Prüfungs­ordnungen (und auch nicht in die unten folgenden Punkte) eingearbeitet, sondern gelten ergänzend dazu. Sie finden diese Regelungen auf den Webseiten des Studien­büros.