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Der Grundlagen­bereich

Die ersten vier Semester des Bachelor­studien­gangs (bei Einschreibung ab 2016)

Für Ihre Planung wird es helfen, wenn Sie sich schon vor Aufnahme Ihres VWL-Studiums in Mannheim, spätestens aber zu Beginn Ihres ersten Semesters mit einigen wichtigen Dokumenten und Webseiten vertraut machen:

Darin finden Sie die verbindlichen Regelungen für den Erwerb Ihres Bachelor­grades. Generell gilt: Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte, sondern lesen Sie selbst nach. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Fach­studien­beratung und an die Fach­schaft VWL. Auch die Mailingliste „vwlstudium“ liefert Ihnen laufend aktuelle Informationen zum VWL-Studium.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum volkswirtschaft­lichen Grundlagen­bereich. Diese gelten für Einschreibungen ab 2016.

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Studierende, die im FSS 2020, HWS 2020/21, FSS 2021 und/oder HWS 2021/22 eingeschrieben waren, zahlreiche Sonderregelungen und Fristverlängerungen. Diese werden nicht in die Prüfungs­ordnungen (und auch nicht in die unten folgenden Punkte) eingearbeitet, sondern gelten ergänzend dazu. Sie finden diese Regelungen auf den Webseiten des Studien­büros.

  • Welche Lehr­veranstaltungen werden angeboten?

    Das kommentierte Vorlesungs­verzeichnis enthält alle Lehr­veranstaltungen des laufenden (in den Semesterferien des kommenden) Semesters. Updates zu diesem Verzeichnis stellen wir Ihnen in einer separaten Datei zur Verfügung. Zusätzlich erscheint jeweils im August eine Vorschau auf die Wahl­veranstaltungen des kommenden Frühjahrssemesters.

    Wenn Sie wichtige Schlüssel­qualifikationen erwerben oder ausbauen wollen, bietet das Studierenden­werk Kurse dazu an. Achtung: Zu diesen Kursen müssen Sie sich vorab anmelden!

    Da Sie in der Regel bereits ab dem zweiten Fach­semester an Wahl­veranstaltungen für den Spezialisierungs­bereich teilnehmen, studieren Sie bitte frühzeitig die relevanten Regelungen.

  • An welchen Vorlesungen muss man in welchem Semester teilnehmen?

    In den ersten Semestern ist die Reihenfolge der Veranstaltungen weitgehend vorgegeben. Einen guten Überblick bietet die Spezifische Anlage 1, speziell der Veranstaltungs­plan (sofern Sie das Beifach Mathematik studieren, gilt ein abweichender Veranstaltungs­plan). Die Veranstaltungen Recht, Wirtschafts­geschichte und die Alternative BWL/Internationale Ökonomik können Sie auch später belegen. Das kann nützlich sein, wenn Sie eines der Beifächer Soziologie und Psychologie oder in größerem Umfang Politik­wissenschaft oder Philosophie belegen wollen, siehe hierzu auch die Seite „Allgemeine Informationen zum Spezialisierungs­bereich“. Theoretisch könnten Sie Ihre Veranstaltungen in beliebiger Reihenfolge besuchen, wenn Sie sich jeweils fehlende Kenntnisse selbst aneignen. Ob das auch praktisch sinnvoll ist, sei jedem selbst überlassen.

    Bei einer geplanten Studien­dauer von sechs Semestern müssen Sie im Durchschnitt in jedem Semester etwa 30 Kreditpunkte erwerben. Möchten Sie im Auslands- oder Bachelor­arbeits­semester weniger als ca. 30 bzw. 18 ECTS-Punkte aus Lehr­veranstaltungen erbringen, müssten Sie also in den anderen Semestern entsprechend mehr leisten. Die Zahl der Kreditpunkte, die in einem Semester erworben werden können, ist nach oben nicht begrenzt. Eine zu hohe Arbeits­belastung pro Semester kann aber auf Kosten Ihrer Noten gehen.

    Die Fach­schaft VWL bietet in der Woche vor Vorlesungs­beginn eine Informations­veranstaltung für Erstsemester an. Darin erstellen Studierende mit Ihnen gemeinsam einen Stundenplan für das erste Semester und beantworten Ihre Fragen zum VWL-Studium.

  • Wo finde ich die Veranstaltung „Grundlagen der Finanz­mathematik“ sowie die betriebs­wirtschaft­lichen Veranstaltungen?

    Diese Veranstaltungen werden von der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre angeboten und finden sich im dortigen Modulkatalog und Vorlesungs­verzeichnis. Wichtig zu wissen, auch wenn Sie später ein Auslands­studium planen: Die Veranstaltungen Finanz­wirtschaft, Marketing und Produktion finden immer nur im Herbstsemester statt. Die Veranstaltungen Internes Rechnungs­wesen, Grundlagen des externen Rechnungs­wesens sowie Management werden immer nur im Frühjahrssemester angeboten.

    Lesen Sie auch unsere Empfehlungen zur Belegung von BWL-Fächern. Es handelt sich hier aber wirklich nur um Eindrücke und Empfehlungen von Studierenden, die alle sechs Kurse besucht haben. Selbstverständlich können Sie in Ihrer persönlichen Studien­gestaltung davon abweichen.

    Informationen zu betriebs­wirtschaft­lichen Spezialisierungs­veranstaltungen, die Ihnen offen stehen, finden Sie auf der Webseite zum Beifach BWL.

  • Wie ist das Modul „Wissenschaft­liches Arbeiten“ aufgebaut?

    Informationen dazu finden Sie auf der Seite Modul wissenschaft­liches Arbeiten.

  • Ab dem zweiten Semester kann ich Kurse frei wählen. Wofür soll ich mich entscheiden?

    Zunächst einmal haben Sie schon im ersten Semester die Wahl: Sofern Sie eines der „großen“ Beifächer Mathematik, Psychologie oder Soziologie (je nach Umfang auch Philosophie oder Politik­wissenschaft) belegen, wird dies Ihren Studien­verlauf bei Mathematik grundlegend und bei den anderen Beifächern wahrscheinlich in Teilen verändern. Wenn Sie ohne größere Beifächer studieren, folgen Sie im ersten Semester einfach der Empfehlung des Studien­plans und treffen ab dem zweiten Semester die ersten Wahlentscheidungen. Wenn Sie nicht das Beifach Mathematik belegt haben, müssen Sie im Spezialisierungs­bereich

    • entweder mindestens 6 ECTS-Punkte BWL (für die es wiederum verschiedene Möglichkeiten gibt) nachweisen
    • oder die Veranstaltung „Internationale Ökonomik“ (wird im Herbstsemester angeboten) belegen.

    Die für Studierende des zweiten/dritten/vierten Fach­semesters geeigneten volkswirtschaft­lichen Wahl­veranstaltungen sind im Preview und Vorlesungs­verzeichnis mit **/***/**** markiert. Da im gesamten Wahl­bereich noch bis zum Semesterbeginn Veranstaltungen hinzukommen können, sollten Sie die Update-Datei zum Vorlesungs­verzeichnis regelmäßig aufrufen.

    Der Besuch volkswirtschaft­licher und interdisziplinärer Wahl­veranstaltungen ist grundsätzlich genehmigungs­pflichtig (Ausnahme: Internationale Ökonomik). Zu den weiteren Ausnahmen lesen Sie bitte die Webseite zur Pflicht­beratung.

    Egal, ob für die Beifach­wahl oder für „kleinere“ Entscheidungen, immer gilt: Sie müssen das Ziel kennen, das Sie in und mit Ihrem Studium erreichen möchten. Die Universität kann Ihnen dieses Ziel nicht vorgeben. Aber wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie die vielfältigen Möglichkeiten optimal nutzen und ihr Ziel erreichen können.  

    Das eigene Ziel zu finden ist alles andere als einfach und Sie brauchen dafür Zeit. Diese Zeit sollten Sie am besten ab dem ersten Semester auch wirklich einplanen. Vielleicht ist es eine gute Idee, zunächst einmal alle Gestaltungs­optionen gründlich kennen zu lernen. Folgende Webseiten und Dokumente können Ihnen helfen:

    Natürlich sind Ihre Optionen hier bei weitem nicht erschöpfend aufgezählt. Wir möchten Sie erm­untern, eigene Erkundungen anzustellen: Besuchen Sie Webseiten von Unternehmen und Organisationen; sprechen Sie mit Eltern, Freunden, Bekannten und Alumni über Ziele und Möglichkeiten, um so Ihrer Zieldefinition immer näher zu kommen. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Fach­studien­beratung unterstützend zur Seite.

  • Ab wann können die Kurse zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen (Social Skills) belegt werden?

    Sie können diese Veranstaltungen ab dem zweiten Fach­semester belegen und mit maximal acht ECTS-Punkten in Ihren Spezialisierungs­bereich einbringen. Bedenken Sie dabei die Obergrenze von 48 ECTS-Punkten für interdisziplinäre Veranstaltungen. Näheres finden Sie auf der Seite „Allgemeine Informationen zum Spezialisierungs­bereich“.

  • Muss man sich zu den Lehr­veranstaltungen anmelden?

    Sie können die meisten Vorlesungen des Grundlagen­bereichs ohne vorherige Anmeldung besuchen. Es gibt aber Ausnahmen, bitte beachten Sie daher immer auch die Angaben im Vorlesungs­verzeichnis und auf den Webseiten oder Aushängen der Lehr­stühle. Einschränkungen kann es aus Platz­gründen auch bei Übungs­veranstaltungen geben.
    Die Kurse zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Oft werden organisatorische Regelungen in der ersten Vorlesungs­stunde besprochen – nehmen Sie daher unbedingt daran teil!

  • Wann finden Prüfungen statt?

    Die Klausuren des Grundlagen­bereichs finden in der Regel am Beginn und am Ende der vorlesungs­freien Zeit statt. Für jede einzelne Klausur ist eine vorherige Anmeldung im Studien­büro oder über das Internet erforderlich.

    Die jeweils aktuellen Prüfungs­termine und Anmeldefristen finden Sie auf der Website des Studien­büros. Bitte lesen Sie die prüfungs­bezogenen Webseiten des Studien­büros mit den fach­spezifischen Regelungen aufmerksam durch.

  • Kann ich VWL im Bachelor­studien­gang studieren, nachdem ich meinen Prüfungs­anspruch in BWL, Wirtschafts­wissenschaften, Ökonomie etc. (Bachelor oder Diplom) verloren habe?

    Nein, damit ist eine Zulassung zum VWL-Studium in Mannheim leider ausgeschlossen.

  • Gibt es verbindliche Fristen, bis wann die Prüfungen abgelegt werden müssen? Wie viele Wiederholungen sind möglich?

    Bitte machen Sie sich so bald wie möglich mit der Prüfungs­ordnung vertraut. Darin finden Sie verlässlich auch die Antworten auf diese Fragen.

    Sie können zwar bei der ersten Anmeldung zu einer Prüfung den ersten oder zweiten Prüfungs­termin wählen. Wiederholungs­prüfungen müssen aber immer zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden. Auch wenn Ihnen die elektronischen Systeme zur Prüfungs­anmeldung bei einer Wiederholungs­prüfung zwei Termine anbieten sollten: Sie müssen den ersten von beiden wählen, sonst würden Sie einen Fehlversuch riskieren, der gegebenenfalls den Verlust des Prüfungs­anspruchs nach sich ziehen kann.

  • Ich bin bei einer Klausur des dritten Semesters durchgefallen, möchte aber zum Wiederholungs­termin im fünften Semester im Ausland studieren. Was nun?

    Laut Prüfungs­ordnung müssen Sie nicht bestandene Prüfungen zum nächstmöglichen Termin wiederholen. Folglich muss eine im dritten Semester nicht bestandene Klausur grundsätzlich zum ersten Prüfungs­termin des fünften Semesters nachgeholt werden. Wenn Sie hier unentschuldigt nicht erscheinen, wird dies als Fehlversuch gewertet!

    Wenn Sie nachweisen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt im Ausland studieren, kann Ihre Wiederholungs­verpflichtung auf den zweiten Prüfungs­termin am Ende der vorlesungs­freien Zeit verschoben werden. Sie benötigen dazu die Genehmigung des Prüfungs­ausschussvorsitzenden (formloser Antrag). Private Reisepläne, Praktika etc. genügen aber nicht als Grund! Sie müssen durch zwingende Teile des Auslands­studiums, in der Regel Vorlesungen oder Klausuren, verhindert sein.
    Die Genehmigung legen Sie dem Studien­büro vor. Außerdem dürfen Sie sich in diesem Fall für das Auslands­studium nicht beurlauben lassen; bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu rechtzeitig an das Studien­büro. Nähere Informationen zum Thema Prüfungs­abmeldung/-rückritt haben die Studien­büros zusammengestellt.

  • Ist die Orientierungs­prüfung eine eigene Prüfung?

    Nein. Mit der Orientierungs­prüfung soll sichergestellt werden, dass Studierende ihr Studium ernsthaft betreiben und an den vorgesehenen Prüfungen teilnehmen. Die Orientierungs­prüfung ist bestanden, wenn Sie bis zum Ende des dritten Semesters 30 ECTS-Punkte erworben haben. Dabei dürfen Sie maximal einen Fehlversuch in jeder Prüfung haben. Zum Vergleich: Wenn Sie engagiert studieren, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt eigentlich bereits ca. 91 ECTS-Punkte erreicht haben.

    Hinweise:

    • Die Regelungen der Prüfungs­ordnung besagen NICHT, dass Sie bis zum Erreichen der Orientierungs­prüfung alle Klausuren nur einmal wiederholen dürfen. Doppelt wiederholte Prüfungen können nur nicht für die Orientierungs­prüfung angerechnet werden.
    • Für Studierende, die im FSS 2020, HWS 2020/21, FSS 2021 oder HWS 2021/22 eingeschrieben waren, gelten Fristverlängerungen aufgrund der Corona-Pandemie (s. o.).
  • Muss man ein Praktikum während des Studiums machen? Soll ich für ein Praktikum ein Urlaubssemester nehmen?

    Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, sich durch fach­lich geeignete Praktika einen Eindruck von der Berufswelt zu verschaffen und so spätere Tätigkeits­bereiche zu erkunden. Eine Vorschrift, ein Praktikum zu absolvieren, gibt es an der Abteilung Volkswirtschafts­lehre nicht.

    Sie sollten sich vorab überlegen, ob ein Praktikum, das länger als die vorlesungs- und prüfungs­freie Zeit (zwei bis zweieinhalb Monate im Sommer) dauert, für Sie sinnvoll ist. Mehrere Praktika an verschiedenen Stellen, die je einen Monat dauern, erlauben Ihnen vielleicht differenziertere Einblicke in die Berufswelt.

    Gerade große Unternehmen verlangen oft eine längere Mindest­dauer oder bieten im Sommer kein Praktikum an. Ob ein Urlaubssemester in diesem Fall sinnvoll ist, sollte gründlich überlegt werden, weil Sie die Semestergebühren auch im Urlaubssemester in voller Höhe zahlen müssen, aber eine Reihe von Nachteilen haben. Dazu zählen auch externe Wirkungen bezüglich Aufenthaltsgenehmigung, BAföG, Stipendien, Kindergeld, mögliche steuerliche Aus­wirkungen bei Ihren Eltern, Kranken­versicherungs­schutz und einige mehr. Vorteilhaft könnte einzig sein, dass Ihr Fach­semester nicht fortgezählt wird, aber auch nur im Hinblick auf die maximal zulässige Studien­dauer von neun Semestern. In Ihrem Abschlusszeugnis ist die Anzahl der absolvierten Fach­semester nicht vermerkt.

  • Ich möchte mich für ein Praktikum bewerben, man verlangt aber von mir eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflicht­praktikum handelt. Kann mir die Abteilung diese Bestätigung ausstellen?

    Lesen Sie hierzu bitte zunächst den entsprechenden Abschnitt auf der Webseite zum Praktikum.

    Sollten die Formulierungen in der Modulbeschreibung von der Praktikumsstelle für das von Ihnen gewünschte Praktikum nicht akzeptiert werden, kann Ihnen die Fach­studien­beratung gerne bestätigen, dass ein Praktikum Ihrer Ausbildung förderlich ist und die Abteilung es deshalb unterstützt. Da diese Art der Bestätigung jedoch meistens nicht ausreicht, klären Sie bitte die Erfolgsaussichten vorab mit Ihrer Praktikumsstelle. Falls Ihnen ein solches Schreiben hilft, teilen Sie uns bitte die komplette Anschrift der Praktikumsstelle und den Namen Ihres dortigen Ansprech­partners mit. Bitte geben Sie auch an, ob Sie eine pdf-Datei benötigen oder den Brief in der offenen Sprechstunde abholen möchten.

  • Wozu dient die Mailingliste vwlstudium?

    Über die Mailingliste vwlstudium werden viele wichtige Informationen zum VWL-Studium bekannt gegeben. Sie sollten sich daher unbedingt eintragen. Allerdings gilt: Jeder Lehr­stuhl entscheidet selbst, ob und welche Informationen über die Liste versandt werden. Sie sollten daher parallel auch die Internetseiten der Lehr­stühle und die Aushänge an den Schwarzen Brettern im Auge behalten.

  • Ich habe Probleme mit dem Studium, an wen wende ich mich?

    Bei Fragen zu einzelnen Lehr­veranstaltungen, einer Klausur oder anderen Formen der Leistungs­bewertung werden Sie sich am besten zunächst an die jeweilige Lehr­stuhl­inhaberin bzw. den -inhaber oder deren Mitarbeitende (per E-Mail oder persönlich). Die zuständigen Ansprech­partner für eine Veranstaltung finden Sie in der Regel im kommentierten Vorlesungs­verzeichnis. Auch Mailadressen, Raumnummern und weiteres finden Sie in diesem Fall dort und/oder auf den Webseiten der einzelnen Lehr­stühle. Bitte halten Sie sich an die angegebenen Sprechzeiten. Bei anderen Fragen können Sie auf der Seite „Wer hilft wobei?“ nachsehen, ob es Ansprechpersonen gibt, die Ihnen direkt weiterhelfen können. Anderenfalls wenden Sie sich entweder an die Fach­studien­beratung oder an die Fach­schaft VWL.

  • Wo erhalte ich die BAföG-Bescheinigung für die Förderung nach dem vierten Fach­semester?

    Sie erhalten das entsprechende Formular sowohl im Amt für Ausbildungs­förderung als auch online auf den BAföG-Webseiten. Weiterhin brauchen Sie einen „Nachweis über Prüfungs­leistungen“, den Sie im Studien­büro bei Frau Knapp oder Frau Troilo erhalten. Der sogenannte „Nachweis über bestandene Studien­leistungen“ genügt nicht. Beide Bescheinigungen reichen Sie bitte direkt an das BAföG-Amt oder bei der Mitarbeiterin des Prüfungs­ausschussvorsitzenden (zur Zeit ist dies Professor Wagner, Ph.D.), Dr. Christiane Cischinsky, ein (E-Mail). In diesem Merkblatt BAföG finden Sie ergänzende Hinweise.

  • Ich möchte Volkswirtschafts­lehre mit einem anderen Studien­fach im Rahmen eines Doppel-/Parallelstudiums verbinden. Wie geht das?

    Seit Juni 2014 gelten geänderte Bedingungen für das Parallelstudium: Ein Parallelstudium eines zulassungs­freien Studien­gangs ist zulässig und muss nicht beantragt werden. Ein Parallelstudium eines zulassungs­beschränkten Studien­gangs muss beantragt werden und ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaft­lichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist; die Gründe sind in einem Antrag darzulegen. Der Antrag für ein Parallelstudium ist per Formular beim Studien­büro zu stellen. Weiterhin muss im zweiten zulassungs­beschränkten Studien­gang ein Studien­platz zur Verfügung stehen, üblicherweise durch erfolgreiche Teilnahme am dortigen Auswahl­verfahren.

    Grundsätzlich ist die Entscheidung für ein Parallelstudium gut zu überdenken, denn es erfordert in der Regel mindestens zwei zusätzliche Jahre. In dieser Zeit kann ein Master­abschluss erworben werden, der nicht nur intellektuell anspruchsvollere Herausforderungen bietet, sondern auch am Arbeits­markt im Allgemeinen deutlich besser vergütet wird.

    Unter Umständen bietet sich als Variante zu einem Parallelstudium eines der acht möglichen Beifächer für den Bachelor­studien­gang an. Die Entscheidung hierfür sollte jedoch gut abgewogen werden, da im entsprechenden Umfang weniger VWL-Veranstaltungen im Spezialisierungs­bereich besucht werden können.

  • Kann in den ersten vier Semestern die obligatorische Beratung nach § 13 der Prüfungs­ordnung relevant werden?

    Ja, durchaus. Sie finden die Regeln zur Pflicht­beratung auf der entsprechenden Webseite. Eine kurze Zusammenfassung:

    Es besteht KEINE Beratungs­pflicht
    – für die Veranstaltungen Internationale Ökonomik sowie Logik oder Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmens­ethik (Variante 1 des Beifachs Philosophie),
    – für Veranstaltungen des Beifachs Betriebs­wirtschafts­lehre im Umfang von maximal 12 ECTS-Punkten,
    – für Studierende mit Beifach Mathematik für die Veranstaltung Recht im Rahmen des Beifachs Jura (das Beifach Mathematik selbst muss genehmigt werden),
    – für Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen im Umfang von maximal vier ECTS-Punkten,
    – aufgrund Pauschalgenehmigung des Prüfungs­ausschusses für Studierende des zweiten (dritten/vierten) Fach­semesters für die im Vorlesungs­verzeichnis mit ** (***/****) gekennzeichneten VWL-Wahl­veranstaltungen (die Kennzeichnung durch **, *** und **** finden Sie ausschließlich im Vorlesungs­verzeichnis der Abteilung, nicht jedoch im Studierenden­portal oder Modulkatalog),

    in Summe jedoch für Veranstaltungen im Umfang von nicht mehr als 18 ECTS-Punkten.

    In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Beratungs­nachweis. Die Zuständigkeiten und die Vorgehensweise entnehmen Sie im Bedarfsfall bitte der eingangs genannten Webseite.