Für Ihre Planung wird es helfen, wenn Sie sich schon vor Aufnahme Ihres VWL-Studiums in Mannheim, spätestens aber zu Beginn Ihres ersten Semesters mit einigen wichtigen Dokumenten und Webseiten vertraut machen:
Darin finden Sie die verbindlichen Regelungen für den Erwerb Ihres Bachelorgrades. Generell gilt: Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte, sondern lesen Sie selbst nach. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Fachstudienberatung und an die Fachschaft VWL. Auch die Mailingliste „vwlstudium“ liefert Ihnen laufend aktuelle Informationen zum VWL-Studium.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum volkswirtschaftlichen Grundlagenbereich. Diese gelten für Einschreibungen ab 2016.
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es zahlreiche Sonderregelungen und Fristverlängerungen. Diese werden nicht in die Prüfungsordnungen (und auch nicht in die unten folgenden Punkte) eingearbeitet, sondern gelten ergänzend dazu. Sie finden diese Regelungen auf den Webseiten des Studienbüros.
Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis enthält alle Lehrveranstaltungen des laufenden (in den Semesterferien des kommenden) Semesters. Updates zu diesem Verzeichnis stellen wir Ihnen in einer separaten Datei zur Verfügung. Zusätzlich erscheint jeweils im August eine Vorschau auf die Wahlveranstaltungen des kommenden Frühjahrssemesters.
Wenn Sie wichtige Schlüsselqualifikationen erwerben oder ausbauen wollen, bietet das Studierendenwerk Kurse dazu an. Achtung: Zu diesen Kursen müssen Sie sich vorab anmelden!
Da Sie in der Regel bereits ab dem zweiten Fachsemester an Wahlveranstaltungen für den Spezialisierungsbereich teilnehmen, studieren Sie bitte frühzeitig die relevanten Regelungen.
In den ersten Semestern ist die Reihenfolge der Veranstaltungen weitgehend vorgegeben. Einen guten Überblick bietet die Spezifische Anlage 1, speziell der Veranstaltungsplan (sofern Sie das Beifach Mathematik studieren, gilt ein abweichender Veranstaltungsplan). Die Veranstaltungen Recht, Wirtschaftsgeschichte und die Alternative BWL/
Bei einer geplanten Studiendauer von sechs Semestern müssen Sie im Durchschnitt in jedem Semester etwa 30 Kreditpunkte erwerben. Möchten Sie im Auslands- oder Bachelorarbeitssemester weniger ECTS-Punkte aus Lehrveranstaltungen erbringen, müssten Sie also in den anderen Semestern entsprechend mehr leisten. Die Zahl der Kreditpunkte, die in einem Semester erworben werden können, ist nach oben nicht begrenzt. Eine zu hohe Arbeitsbelastung pro Semester kann aber auf Kosten Ihrer Noten gehen.
Die Fachschaft VWL bietet in der Woche vor Vorlesungsbeginn eine Informationsveranstaltung für Erstsemester an. Darin erstellen Studierende mit Ihnen gemeinsam einen Stundenplan für das erste Semester und beantworten Ihre Fragen zum VWL-Studium.
Diese Veranstaltungen werden von der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre angeboten und finden sich im dortigen Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis. Wichtig zu wissen, auch wenn Sie später ein Auslandsstudium planen: Die Veranstaltungen Finanzwirtschaft, Marketing und Produktion finden immer nur im Herbstsemester statt. Die Veranstaltungen Internes Rechnungswesen, Grundlagen des externen Rechnungswesens sowie Management werden immer nur im Frühjahrssemester angeboten.
Lesen Sie auch unsere Empfehlungen zur Belegung von BWL-Fächern. Es handelt sich hier aber wirklich nur um Eindrücke und Empfehlungen von Studierenden, die alle sechs Kurse besucht haben. Selbstverständlich können Sie in Ihrer persönlichen Studiengestaltung davon abweichen.
Informationen zu betriebswirtschaftlichen Spezialisierungsveranstaltungen, die Ihnen offen stehen, finden Sie auf der Webseite zum Beifach BWL.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite Modul wissenschaftliches Arbeiten.
Zunächst einmal haben Sie schon im ersten Semester die Wahl: Sofern Sie eines der “großen” Beifächer Mathematik, Psychologie oder Soziologie (je nach Umfang auch Philosophie oder Politikwissenschaft) belegen, wird dies Ihren Studienverlauf bei Mathematik grundlegend und bei den anderen Beifächern wahrscheinlich in Teilen verändern. Wenn Sie ohne größere Beifächer studieren, folgen Sie im ersten Semester einfach der Empfehlung des Studienplans und treffen ab dem zweiten Semester die ersten Wahlentscheidungen. Wenn Sie nicht das Beifach Mathematik belegt haben, müssen Sie im Spezialisierungsbereich
Die für Studierende des zweiten/
Der Besuch volkswirtschaftlicher und interdisziplinärer Wahlveranstaltungen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (Ausnahme: Internationale Ökonomik). Zu den weiteren Ausnahmen lesen Sie bitte die Webseite zur Pflichtberatung.
Egal, ob für die Beifachwahl oder für “kleinere” Entscheidungen, immer gilt: Sie müssen das Ziel kennen, das Sie in und mit Ihrem Studium erreichen möchten. Die Universität kann Ihnen dieses Ziel nicht vorgeben. Aber wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie die vielfältigen Möglichkeiten optimal nutzen und ihr Ziel erreichen können.
Das eigene Ziel zu finden ist alles andere als einfach und Sie brauchen dafür Zeit. Diese Zeit sollten Sie am besten ab dem ersten Semester auch wirklich einplanen. Vielleicht ist es eine gute Idee, zunächst einmal alle Gestaltungsoptionen gründlich kennen zu lernen. Folgende Webseiten und Dokumente können Ihnen helfen:
Natürlich sind Ihre Optionen hier bei weitem nicht erschöpfend aufgezählt. Wir möchten Sie ermuntern, eigene Erkundungen anzustellen: Besuchen Sie Webseiten von Unternehmen und Organisationen; sprechen Sie mit Eltern, Freunden, Bekannten und Alumni über Ziele und Möglichkeiten, um so Ihrer Zieldefinition immer näher zu kommen. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Fachstudienberatung unterstützend zur Seite.
Sie können diese Veranstaltungen ab dem zweiten Fachsemester belegen und mit maximal acht ECTS-Punkten in Ihren Spezialisierungsbereich einbringen. Bedenken Sie dabei die Obergrenze von 48 ECTS-Punkten für interdisziplinäre Veranstaltungen. Näheres finden Sie auf der Seite “Allgemeine Informationen zum Spezialisierungsbereich”.
Sie können die meisten Vorlesungen des Grundlagenbereichs ohne vorherige Anmeldung besuchen. Es gibt aber Ausnahmen, bitte beachten Sie daher immer auch die Angaben im Vorlesungsverzeichnis und auf den Webseiten oder Aushängen der Lehrstühle. Einschränkungen kann es aus Platzgründen auch bei Übungsveranstaltungen geben.
Die Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Informationen dazu finden Sie im kommentierten Vorlesungsverzeichnis. Oft werden organisatorische Regelungen in der ersten Vorlesungsstunde besprochen – nehmen Sie daher unbedingt daran teil!
Die Klausuren des Grundlagenbereichs finden in der Regel am Beginn und am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt. Für jede einzelne Klausur ist eine vorherige Anmeldung im Studienbüro oder über das Internet erforderlich.
Die jeweils aktuellen Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie auf der Website des Studienbüros. Bitte lesen Sie die prüfungsbezogenen Webseiten des Studienbüros mit den fachspezifischen Regelungen aufmerksam durch.
Nein, damit ist eine Zulassung zum VWL-Studium in Mannheim leider ausgeschlossen.
Bitte machen Sie sich so bald wie möglich mit der Prüfungsordnung vertraut. Darin finden Sie verlässlich auch die Antworten auf diese Fragen.
Sie können zwar bei der ersten Anmeldung zu einer Prüfung den ersten oder zweiten Prüfungstermin wählen. Wiederholungsprüfungen müssen aber immer zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden. Auch wenn Ihnen die elektronischen Systeme zur Prüfungsanmeldung bei einer Wiederholungsprüfung zwei Termine anbieten sollten: Sie müssen den ersten von beiden wählen, sonst würden Sie einen Fehlversuch riskieren, der gegebenenfalls den Verlust des Prüfungsanspruchs nach sich ziehen kann.
Laut Prüfungsordnung müssen Sie nicht bestandene Prüfungen zum nächstmöglichen Termin wiederholen. Folglich muss eine im dritten Semester nicht bestandene Klausur grundsätzlich zum ersten Prüfungstermin des fünften Semesters nachgeholt werden. Wenn Sie hier unentschuldigt nicht erscheinen, wird dies als Fehlversuch gewertet!
Wenn Sie nachweisen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt im Ausland studieren, kann Ihre Wiederholungsverpflichtung auf den zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit verschoben werden. Sie benötigen dazu die Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden (formloser Antrag). Private Reisepläne, Praktika etc. genügen aber nicht als Grund! Sie müssen durch zwingende Teile des Auslandsstudiums, in der Regel Vorlesungen oder Klausuren, verhindert sein.
Die Genehmigung legen Sie dem Studienbüro vor. Außerdem dürfen Sie sich in diesem Fall für das Auslandsstudium nicht beurlauben lassen; bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu rechtzeitig an das Studienbüro. Nähere Informationen zum Thema Prüfungsabmeldung/-rückritt haben die Studienbüros zusammengestellt.
Nein. Mit der Orientierungsprüfung soll sichergestellt werden, dass Studierende ihr Studium ernsthaft betreiben und an den vorgesehenen Prüfungen teilnehmen. Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn Sie bis zum Ende des zweiten Semesters 30 ECTS-Punkte erworben haben. Dabei dürfen Sie maximal einen Fehlversuch in jeder Prüfung haben. Zum Vergleich: Wenn Sie engagiert studieren, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt eigentlich bereits 60 bis 61 ECTS-Punkte erreicht haben.
Hinweise:
Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, sich durch fachlich geeignete Praktika einen Eindruck von der Berufswelt zu verschaffen und so spätere Tätigkeitsbereiche zu erkunden. Eine Vorschrift, ein Praktikum zu absolvieren, gibt es an der Abteilung Volkswirtschaftslehre nicht.
Sie sollten sich vorab überlegen, ob ein Praktikum, das länger als die vorlesungs- und prüfungsfreie Zeit (zwei bis zweieinhalb Monaten im Sommer) dauert, für Sie sinnvoll ist. Mehrere Praktika an verschiedenen Stellen, die je einen Monat dauern, erlauben Ihnen vielleicht differenziertere Einblicke in die Berufswelt.
Gerade große Unternehmen verlangen oft eine längere Mindestdauer oder bieten im Sommer kein Praktikum an. Ob ein Urlaubssemester in diesem Fall sinnvoll ist, sollte gründlich überlegt werden, weil Sie die Semestergebühren auch im Urlaubssemester in voller Höhe zahlen müssen, aber eine Reihe von Nachteilen haben. Dazu zählen auch externe Wirkungen bezüglich BAföG, Kindergeld, mögliche steuerliche Auswirkungen bei Ihren Eltern, Krankenversicherungsschutz und einige mehr. Vorteilhaft könnte einzig sein, dass Ihr Fachsemester nicht fortgezählt wird, aber auch nur im Hinblick auf die maximal zulässige Studiendauer von neun Semestern. In Ihrem Abschlusszeugnis ist die Anzahl der absolvierten Fachsemester nicht vermerkt.
Lesen Sie hierzu bitte zunächst den entsprechenden Abschnitt auf der Webseite zum Praktikum.
Sollten die Formulierungen in der Modulbeschreibung von der Praktikumsstelle für das von Ihnen gewünschte Praktikum nicht akzeptiert werden, kann Ihnen die Fachstudienberatung gerne bestätigen, dass ein Praktikum Ihrer Ausbildung förderlich ist und die Abteilung es deshalb unterstützt. Da diese Art der Bestätigung jedoch meistens nicht ausreicht, klären Sie bitte die Erfolgsaussichten vorab mit Ihrer Praktikumsstelle. Falls Ihnen ein solches Schreiben hilft, teilen Sie uns bitte die komplette Anschrift der Praktikumsstelle und den Namen Ihres dortigen Ansprechpartners mit. Bitte geben Sie auch an, ob Sie eine pdf-Datei benötigen oder den Brief in der offenen Sprechstunde abholen möchten.
Über die Mailingliste vwlstudium werden viele wichtige Informationen zum VWL-Studium bekannt gegeben. Sie sollten sich daher unbedingt eintragen. Allerdings gilt: Jeder Lehrstuhl entscheidet selbst, ob und welche Informationen über die Liste versandt werden. Sie sollten daher parallel auch die Internetseiten der Lehrstühle und die Aushänge an den Schwarzen Brettern im Auge behalten.
Bei Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen, einer Klausur oder anderen Formen der Leistungsbewertung werden Sie sich am besten zunächst an die jeweilige Lehrstuhlinhaberin bzw. den -inhaber oder deren Mitarbeitende (per E-Mail oder persönlich). Die zuständigen Ansprechpartner für eine Veranstaltung finden Sie in der Regel im kommentierten Vorlesungsverzeichnis. Auch Mailadressen, Raumnummern und weiteres finden Sie in diesem Fall dort und/
Sie erhalten das entsprechende Formular sowohl im Amt für Ausbildungsförderung als auch online auf den BAföG-Webseiten. Weiterhin brauchen Sie einen “Nachweis über Prüfungsleistungen”, den Sie im Studienbüro bei Frau Knapp oder Frau Troilo erhalten. Der sogenannte “Nachweis über bestandene Studienleistungen” genügt nicht. Beide Bescheinigungen reichen Sie bitte direkt an das BAföG-Amt oder bei der Mitarbeiterin des Prüfungsausschussvorsitzenden (zur Zeit ist dies Professor Dr. Frölich), Dr. Christiane Cischinsky, ein (E-Mail). In diesem Merkblatt BAföG finden Sie ergänzende Hinweise.
Seit Juni 2014 gelten geänderte Bedingungen für das Parallelstudium: Ein Parallelstudium eines zulassungsfreien Studiengangs ist zulässig und muss nicht beantragt werden. Ein Parallelstudium eines zulassungsbeschränkten Studiengangs muss beantragt werden und ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist; die Gründe sind in einem Antrag darzulegen. Der Antrag für ein Parallelstudium ist per Formular beim Studienbüro zu stellen. Weiterhin muss im zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang ein Studienplatz zur Verfügung stehen, üblicherweise durch erfolgreiche Teilnahme am dortigen Auswahlverfahren.
Grundsätzlich ist die Entscheidung für ein Parallelstudium gut zu überdenken, denn es erfordert in der Regel mindestens zwei zusätzliche Jahre. In dieser Zeit kann ein Masterabschluss erworben werden, der nicht nur intellektuell anspruchsvollere Herausforderungen bietet, sondern auch am Arbeitsmarkt im Allgemeinen deutlich besser vergütet wird.
Unter Umständen bietet sich als Variante zu einem Parallelstudium eines der acht möglichen Beifächer für den Bachelorstudiengang an. Die Entscheidung hierfür sollte jedoch gut abgewogen werden, da im entsprechenden Umfang weniger VWL-Veranstaltungen im Spezialisierungsbereich besucht werden können.
Das kommt darauf an.
Beratungsfrei sind:
Zusammengezählt dürfen die Veranstaltungen nicht mehr als 18 ECTS-Punkte umfassen.
In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Beratungsnachweis. Für Zweit-, Dritt- und mitunter auch noch Viertsemesterstudierende ist es dabei ausreichend, wenn der/
Sofern Sie in den ersten vier Fachsemestern ein Beifach (außer BWL oder Philosophie in Variante 1) beginnen oder in der BWL mehr als 12 ECTS-Punkte bzw. in Schlüsselqualifikationen mehr als 4 ECTS-Punkte erwerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Ab dem fünften Fachsemester wenden Sie sich bitte an die auf dem aktuellen Beratungsformular namentlich genannten Professorinnen und Professoren, Juniorprofessoren, promovierten und habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Dies gilt ab diesem Zeitpunkt auch für den Beginn von Beifächern und für Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite zur Pflichtberatung zum Spezialisierungsbereich.