Seit Umsetzung des Bolognaprozesses werden die Studiengänge in Deutschland regelmäßig von externen Agenturen einer Überprüfung unterzogen. Die Akkreditierung (erstmalige Prüfung) beziehungsweise Reakkreditierung (zunächst im Abstand von fünf bis sieben, aktuell acht Jahren) ist Voraussetzung für die staatliche Genehmigung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Dabei wird neben der Qualität der Ausbildung auch überprüft, ob die formalen Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie europäische Standards eingehalten werden.
Die volkswirtschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge in Mannheim sind erstmals im Frühjahrssemester 2011 ohne Auflagen akkreditiert worden. Das erste Reakkreditierungsverfahren für beide Studiengänge wurde im Frühjahrssemester 2016 durchlaufen. Die Akkreditierungskommission von evalag (Evaluationsagentur Baden-Württemberg) hat beide Studiengänge im Februar 2017 ohne Auflagen und ohne Empfehlungen reakkreditiert. Es handelte sich um das erste Akkreditierungsverfahren in der Geschichte der evalag und an der Universität Mannheim, in dem weder eine Auflage noch eine Empfehlung für weitere Verbesserungen ausgesprochen wurde. Das zweite Reakkreditierungsverfahren fand im Frühjahrssemester 2023 statt. Auch hier erfolgte die Reakkreditierung, nunmehr durch den Akkreditierungsrat, ohne Auflagen und ohne Empfehlungen für Verbesserungen.