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Checkliste für das VWL-Studium

Worauf muss ich in welchem Semester achten? Wann kann ich mich wofür anmelden? Wo bekomme ich Hilfe?

Diese Checkliste soll Ihnen bei der Organisation Ihres VWL-Studiums helfen. Ihr Aufbau folgt dem typischen Studien­verlauf. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, schließlich gibt es noch viel mehr und für jeden Studien­zuschnitt auch noch andere Dinge zu organisieren, etwa abhängig von der Beifach­wahl oder möglichen Auslands­aufenthalten.

Tipps und To-dos pro Semester

  • Organisatorische Aufgaben vor Vorlesungs­beginn

    1. Studentenausweis (ecUM-Karte) besorgen:
      Die Karte benötigen Sie für Prüfungen, das Semesterticket, die bargeldlose Zahlung an der Universität, Zutritt zu den Universitäts­gebäuden und vieles mehr. Sie sollten sie sich deshalb so bald wie möglich über das Portal2 ausstellen und zusenden lassen. Laden Sie dafür zuvor Ihr Bild im Studierenden­portal hoch.
       
    2. Mathevorkurs besuchen:
      Sie möchten wichtige mathematische Kenntnisse auffrischen oder erweitern, insbesondere wenn Sie Mathematik an der Schule nicht im maximal möglichen Umfang belegt haben? Dann empfiehlt sich der Besuch des Wiederholungs­kurses Schulmathematik.
       
    3. Einführungs­veranstaltungen der Fach­schaft:
      Eine absolute Empfehlung sind auch die Einführungs­veranstaltungen der Fach­schaft VWL in der Woche vor Vorlesungs­beginn. Hier bekommen Sie viele unentbehrliche Informationen und können zudem Ihre künftigen Kommiliton*innen kennenlernen.
       
    4. Mit Räumlichkeiten vertraut machen:
      In den ersten Tagen sollten Sie sich mit den Räumlichkeiten der Universität im Allgemeinen sowie der Abteilung VWL im Besonderen vertraut machen. Dazu gehören neben den Hörsälen zum Beispiel auch die Bibliotheksräume, der PC-Pool und das Studien­büro. Die Fach­schaft VWL bietet hierfür auch einen Campus-Rundgang an.
       
    5. Prüfungs­ordnung und Informationen zum Studium durchlesen:
      Wichtig: Machen Sie sich mit allen für VWL-Studierende empfohlenen Webseiten vertraut. Sie erfahren dadurch zuverlässig und aus erster Hand Ihre vielfältigen Gestaltungs­möglichkeiten für das VWL-Studium in Mannheim. Nur wer die studien­relevanten Regelungen genau kennt, ist vor möglichen Fehlentscheidungen geschützt.
       
    6. Tragen Sie sich in die Mailingliste vwlstudium ein:
      Tragen Sie sich in die Mailingliste vwlstudium ein! Dann erhalten Sie regelmäßig wichtige Informationen zum Studium und aktuelle Neuigkeiten aus der Abteilung VWL.
       
    7. Aktuelle Änderungen und Informationen:
      Surfen Sie regelmäßig durch die Webseiten der Abteilung VWL. Besonders die Webseiten zum Bachelor­studien­gang und zur Fach­studien­beratung werden laufend aktualisiert. Hilfreich sind auch die zentralen fach­übergreifenden Webseiten der Universität zum Thema Studium. Und auch die Schwarzen Bretter im Foyer und Sockelgeschoss des VWL-Gebäudes sowie an den Lehr­stühlen sollten Sie regelmäßig auf Neuigkeiten durchsehen.
  • 1. Semester

    1. Beifächer:
      Die Veranstaltungen einzelner Beifächer beginnen bereits im ersten Semester. Sie können diese zunächst einfach ein paarmal probehalber besuchen (lediglich für das Beifach Psychologie ist das nur nach Zulassung zum Beifach möglich). Wenn Sie sich für die Wahl eines solchen Beifachs entschieden haben, müssen Sie gegebenenfalls vor der Prüfungs­anmeldung eine verpflichtende Beratung nach § 13 der Prüfungs­ordnung in Anspruch nehmen. Den Nachweis der Beratung ist vor der Anmeldung zu den Prüfungen im Studien­büro einzureichen.
       
    2. Prüfungs­anmeldung:
      Beachten Sie unbedingt, dass Sie sich für alle Prüfungen sowohl im Fach­gebiet VWL als auch in den Beifächern über das Studierenden­portal anmelden müssen. Das geschieht nicht automatisch! Und es gilt für alle Semester.
       
    3. Sprach­kurs belegen:
      Für Sie kommt ein späteres Auslands­studium oder -praktikum in Betracht? Sie sind generell an Sprachen interessiert? Dann können und sollten Sie schon frühzeitig einen der Sprach­kurse belegen, die beispielsweise von der Universität über die Service und Marketing GmbH angeboten werden.
       
    4. Auslands­semesterplanung beginnen:
      Wenn Sie sich für ein späteres Auslands­studium interessieren, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, zum Beispiel über unseren online-Auslands­studien­führer. Achtung: Falls Sie im 5. Semester im Ausland studieren möchten, sollten Sie wissen, dass die Bewerbungs­frist für die Südhalbkugel und Über­see bereits am Ende des 3. Semester endet.
  • 2. Semester

    1. Spezialisierungs­bereich:
      Sofern Sie nicht bereits im ersten Semester ein Beifach begonnen haben, sieht der Studien­plan nun Ihre erste Wahlentscheidung im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs vor: Dafür steht Ihnen das im Vorlesungs­verzeichnis mit ** gekennzeichnete Lehr­angebot aus der VWL oder aus einem Beifach zur Verfügung. Spätestens jetzt sollten Sie sich auch das Webangebot der Fach­studien­beratung zum Spezialisierungs­bereich durchlesen. Außerdem raten wir, sich umfassend zu informieren, welche Regelungen bei der Gestaltung Ihres individuellen Spezialisierungs­bereichs zu beachten sind (siehe Empfehlungen vor Vorlesungs­beginn, Punkt 5).
       
      Ab dem 2. Semester ist die Anmeldung zu einem volkswirtschaft­lichen Seminar möglich. Beachten Sie jedoch hierbei die allgemeine Anmeldewoche gegen Ende des vorherigen Semesters. Der genaue Zeitraum wird über das Vorlesungs­verzeichnis bekannt gegeben sowie per Ankündigung durch die Mailingliste vwlstudium. Alle VWL-Studierenden müssen im Verlauf ihres Studiums mindestens ein volkswirtschaft­liches Seminar belegen. Im Laufe des Studiums können Sie bis zu maximal drei Seminare aus der VWL absolvieren. Da mit wachsenden Vor­kenntnissen aus dem Grundlagen­bereich immer anspruchsvollere Seminarthemen bearbeitet werden können und dies mit einer besseren Vorbereitung auf die spätere Bachelor­arbeit einhergeht, sollte der beste Zeitpunkt für die Wahl von Seminaren gut abgewogen werden – auch im Hinblick auf ein späteres Auslands­studium. Übrigens sollten Sie den Grundlagenkurs „Wissenschaft­liches Arbeiten“ vor der Erstellung Ihrer ersten Seminararbeit absolviert haben (verpflichtend ist dies jedoch nicht).
       
    2. Orientierungs­veranstaltung:
      Besuchen Sie die Orientierungs­veranstaltung der Fach­studien­beratung VWL zum zweiten Studien­jahr, die im Laufe des Semesters angeboten wird. Die Ankündigung erfolgt über die Mailingliste vwlstudium.
       
    3. Bewerbung Auslands­studium:
      Falls Sie im 5. Semester in Über­see oder auf der Südhalbkugel studieren möchten, beachten Sie bitte die Bewerbungs­frist im 3. Semester. Für genauere Informationen besuchen Sie die Webseite der Auslands­studien­beratung.
  • 3. Semester

    1. Spezialisierungs­bereich:
      Auch im dritten Semester wählen Sie üblicherweise wieder eine Veranstaltung des Spezialisierungs­bereichs. Wenn Sie sich bei der Auswahl zwischen „Internationale Ökonomik“ und „BWL“ für erstere entschieden haben, ist das dritte Fach­semester in der Regel der beste Zeitpunkt dafür. Sofern Sie im fünften Semester im Ausland studieren und das Studium in sechs Semestern abschließen möchten, ist dies die einzige Möglichkeit, die Veranstaltung in Mannheim zu besuchen.
        
      Sofern Sie im Laufe des dritten Semesters eine der Freigrenzen für die obligatorische Beratung nach § 13 der Prüfungs­ordnung überschreiten (bspw. mehr als 12 ECTS-Punkte im Beifach BWL), wenden Sie sich bitte frühzeitig an den/die jeweils zuständigen Berater*in.
       
    2. Wissenschaft­liches Arbeiten:
      Denken Sie an die Anmeldung zur Pflicht­veranstaltung „Wissenschaft­liches Arbeiten“ über das Studierenden­portal.
       
    3. Auslands­studium:
      Falls Sie sich für ein Auslands­studium im fünften Semester interessieren, denken Sie daran: Die Planungs­zeit kann bis zu ein Jahr dauern (etwa wenn es vollständig selbst organisiert wird).
        
      Beachten Sie insbesondere die Informationen im online-Auslands­studien­führer, die Info­veranstaltung zum Auslands­studium zu Beginn des Herbstsemesters sowie die entsprechenden Bewerbungs­fristen. Achtung: Für viele Programme des Akademischen Auslands­amts ist eine Bewerbung bereits im September erforderlich.
       
    4. Anmeldung Seminare:
      Die allgemeine Anmeldewoche läuft jeweils gegen Semesterende. Der genaue Zeitraum wird im aktuellen Vorlesungs­verzeichnis und über die Mailingliste vwlstudium bekannt gegeben.
       
    5. Sprach­test oder andere Nachweise:
      Bewerbungen für einen Master­studien­gang, für ein selbst organisiertes Auslands­studium oder für Auslands­praktika erfordern oft den Nachweis der Ergebnisse von TOEFL- oder GMAT-Tests. Informieren Sie sich bereits jetzt über die Bewerbungs­fristen und über mögliche Testtermine/-zentren (unter anderem auch in Mannheim). Da im 6. Semester viele Prüfungen anstehen, ist es ratsam, die Sprach­tests nicht auch noch in diesen Zeitraum zu legen. Allerdings sollten Sie ebenfalls im Hinterkopf behalten, dass die TOEFL-Ergebnisse maximal zwei Jahre gültig sind. Das spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn Sie die Ergebnisse für eine Master­bewerbung verwenden möchten.
  • 4. Semester

    1. Spezialisierungs­bereich
      Auch im vierten Semester wählen Sie üblicherweise wieder eine Veranstaltung des Spezialisierungs­bereichs. Sofern Sie sich hierbei außerhalb der beratungs­freien Pauschalen bewegen, müssen Sie die obligatorische Beratung nach § 13 der Prüfungs­ordnung in Anspruch nehmen. Sofern Sie im fünften Semester in Mannheim studieren, würden Sie sich in der Regel nur die aktuelle Veranstaltung genehmigen lassen und für die weiteren Veranstaltungen des Spezialisierungs­bereichs zu Beginn des folgenden Semesters eine erneute Beratung in Anspruch nehmen. Falls Sie im fünften Semester im Ausland sein werden, lesen Sie bitte Punkt 3 im nächsten Abschnitt zum fünften Semester. Den Nachweis der Beratung müssen Sie vor der Anmeldung zur Prüfung im Studien­büro einreichen.
       
    2. Anmeldung Seminare: Sofern Sie im fünften Semester ein Seminar belegen möchten, beachten Sie bitte die allgemeine Anmeldewoche gegen Semesterende. Der genaue Zeitraum wird im Vorlesungs­verzeichnis und über die Mailingliste vwlstudium bekannt gegeben.
       
    3. Orientierungs­veranstaltung:
      Besuchen Sie die Orientierungs­veranstaltung der Fach­studien­beratung VWL zum dritten Studien­jahr, die im Laufe des Semesters angeboten wird. Die Ankündigung erfolgt über die Mailingliste vwlstudium.
       
    4. Eventuell Sprach­test oder andere Nachweise:
      Bewerbungen für einen Master­studien­gang im angloamerikanischen Ausland erfordern häufig den Nachweis von Testergebnissen wie TOEFL oder GMAT. Informieren Sie sich spätestens jetzt über mögliche Testtermine/-zentren und die Bewerbungs­fristen. Es wäre von der Arbeits­belastung her ungünstig, diese Tests während des 6. Semesters ablegen zu müssen.
  • 5. Semester

    1. Planung der Wahl­veranstaltungen:
      Im fünften und sechsten Semester können Sie Ihr Studium (im Rahmen der Prüfungs­ordnung) weitgehend frei gestalten. Dafür sollten Sie insbesondere das Vorlesungs­verzeichnis für das aktuelle Semester und die Vorschau auf die Veranstaltungen des folgenden Semesters im Blick haben.
        
      Mit­unter informieren auch die Professor*innen über ihre Webseiten oder auf Anfrage über ihre geplanten Lehr­veranstaltungen. Auf der Informations­seite der Fach­studien­beratung zum Spezialisierungs­bereich werden bereits vereinbarte oder geplante Forschungs­semester der Professor*innen bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Forschungs­semester auch sehr kurzfristig vergeben werden können.
       
    2. Unsicherheit bei der Fächerwahl:
      Wenn Sie sich bei Ihrer Fächerwahl unsicher sind, sollten Sie in den ersten Vorlesungs­wochen vielleicht einige Veranstaltungen mehr als erforderlich besuchen. So können Sie gut informiert und mit eigenen Eindrücken eine passende Auswahl treffen. Und auch Ihr/e Berater*in (siehe nachfolgender Punkt) kann Sie bei der Entscheidung unter­stützen. Endgültig festlegen müssen Sie sich (außer bei Seminaren) erst bei der Anmeldung zu den Prüfungen.
       
    3. Obligatorische Beratung zum Spezialisierungs­bereich:
      Wenn Sie die beratungs­freien Pauschalen nicht schon in einem früheren Semester überschritten haben, müssen Sie spätestens jetzt die Beratung nach § 13 der Prüfungs­ordnung in Anspruch nehmen. Der Nachweis der Beratung ist vor der Anmeldung zu den Prüfungen im Studien­büro einzureichen. Die Beratung kann ausnahmsweise auch noch im sechsten Semester erfolgen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie im fünften Semester im Ausland studieren und keine Prüfungen des Spezialisierungs­bereichs zum Zweittermin in Mannheim anmelden.
       
    4. Anmeldung Seminare:
      Sofern Sie im sechsten Semester ein Seminar belegen möchten, beachten Sie bitte die allgemeine Anmeldewoche gegen Semesterende. Der genaue Zeitraum wird im Vorlesungs­verzeichnis und über die Mailingliste vwlstudium bekannt gegeben.
       
    5. Bachelor­arbeit:
      Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über mögliche Themen und Betreuer*innen für Ihre Bachelor­arbeit und sprechen Sie die Professor*innen darauf an. Vielleicht möchten Sie die Wahl Ihres/Ihrer Berater*in (§ 13 der Prüfungs­ordnung) auch an der Betreuung der Bachelor­arbeit ausrichten.
       
    6. Sprach­test oder andere Nachweise:
      Eventuell erforderliche TOEFL- und GMAT-Tests etc. sollten Sie spätestens in diesem Semester ablegen.
  • 6. Semester

    1. Bachelor­arbeit:
      Informieren Sie sich frühzeitig auf den Webseiten der Fach­studien­beratung über die organisatorischen Abläufe und Fristen bezüglich der Bachelor­arbeit. Dies gilt besonders, wenn Sie die Bachelor­arbeit gleich im Anschluss an ein Blockseminar zu Beginn des sechsten Semesters schreiben möchten. Wichtig sind auch die fach­lichen und organisatorischen Regelungen auf den Webseiten der einzelnen Lehr­stühle.
       
    2. Anerkennung von Studien­leistungen aus dem Ausland:
      Sofern Sie im fünften Semester im Ausland studiert haben, beantragen Sie jetzt die Anerkennung der Studien­leistungen für Ihren Mannheimer Abschluss. Sofern noch nicht geschehen, nehmen Sie spätestens jetzt auch die obligatorische Beratung nach § 13 der Prüfungs­ordnung in Anspruch.
       
    3. Absolventenfeier:
      Prüfen Sie Ihre im Studien­büro hinterlegte postalische Anschrift. An diese Adresse senden wir die Einladung zur Absolventenfeier VWL. Diese findet üblicherweise im Laufe des Frühjahrssemesters statt.