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Liebe Studien­interessierte,

die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf das Bewerbungs­verfahren für den Bachelor­studien­gang Volkswirtschafts­lehre. Allgemeine Informationen zum Bewerbungs­verfahren finden Sie auf der Webseite unserer Zulassungs­sstelle.

FAQ

  • Wie bewerbe ich mich?

    Informieren Sie sich dazu bitte auf der Webseite unserer Zulassungs­stelle.

  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

    Sehen Sie hierzu bitte unsere Auswahlsatzung, speziell Paragraf 6.

  • Wie sind meine Zulassungs­chancen? Wie ist der interne NC für ein VWL-Studium?

    Wenn Sie sich erstmals mit deutschem Abitur bewerben, haben Sie mit einem Abitur­durchschnitt bis ungefähr 2,5 sehr gute Zulassungs­chancen. Praktische Tätigkeiten mit VWL-Bezug wirken sich positiv auf Ihre Zulassungs­chancen aus. Wartezeiten, Härtefälle oder ein bereits abgeschlossenes Studium werden ebenfalls berücksichtigt. Im Zweifel reichen Sie Ihre Bewerbung ein! Es ist ein relativ geringer Aufwand und nur auf diese Weise nehmen Sie am Auswahl­verfahren teil.

  • Bis wann muss meine Bewerbung spätestens eingegangen sein?

    Die Bewerbungs­frist endet üblicherweise am 15. Juli. Bis dahin müssen Sie die Online-Bewerbung ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente in unserem Bewerbungs­portal hochgeladen haben. Nur Unter­lagen, die Sie uns per Upload zur Verfügung stellen, werden für das Vergabe­verfahren berücksichtigt! Unter­lagen, die nach der Bewerbungs­frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

  • An welche Adresse schicke ich meine Bewerbungs­unter­lagen?

    Die Universität Mannheim bietet ein reines Onlinebewerbungs­verfahren an, d. h. Sie registrieren sich in unserem Bewerbungs­portal, laden alle notwendigen Dokumente im Bewerberportal hoch und füllen den Antrag für Ihren Wunsch­studien­gang aus. Eine Zusendung von Unter­lagen per Post ist für die Bewerbung nicht notwendig.

  • Kann das Studium auch zum Sommersemester begonnen werden?

    Nein, Zulassungen für Studien­anfänger*innen können immer nur zum Herbstsemester erfolgen. Auch ein Wechsel in ein höheres Fach­semester ist nur zum Herbstsemester möglich (siehe hierzu die Seite für Hochschul­wechselnde).

  • Wie hoch sind die Studien­gebühren an der Universität Mannheim?

    Es gibt keine allgemeinen Studien­gebühren in Baden-Württemberg und somit auch nicht an der Universität Mannheim. Deren (Wieder)Einführung für deutsche und gleichgestellte Studierende im Erststudium ist auch nicht geplant. Die Studierenden müssen lediglich für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Verwaltungs­kostenbeitrag, dem Studierenden­werksbeitrag und dem Beitrag für die Verfasste Studierenden­schaft (VS-Beitrag). Informationen über die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags finden Sie auf den Seiten des Studien­büros. Seit dem Wintersemester 2017/18 wird von internationalen Studierenden von außerhalb der EU ein Eigenbeitrag von 1.500 Euro je Semester einfordert und für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben.

  • Muss ich mich für den Studien­gang VWL in Mannheim über „hochschul­start“ bewerben?

    Die Abteilung VWL nimmt mit ihrem Bachelor­studien­gang Volkswirtschafts­lehre seit 2018 am Dialog­orientierten Service­verfahren (DoSV) teil. Wenn Sie sich in das erste Fach­semester bewerben möchten, beginnen Sie Ihre Bewerbung mit einer Registierung auf hochschul­start.de. Informationen hierzu finden Sie unter www.hochschul­start.de oder auf der Seite unserer Zulassungs­stelle.

    Wenn Sie sich auf ein höheres Fach­semester bewerben, ist diese Registrierung nicht notwendig. Sie beginnen Ihre Bewerbung über die Online-Bewerbung der Universität Mannheim.

  • Muss ich für die Zulassung eine Aufnahme­prüfung bestehen?

    Es gibt keine Aufnahme­prüfung. Sie müssen sich lediglich frist­gerecht mit allen notwendigen Unter­lagen bewerben.

  • Ich möchte Volkswirtschafts­lehre mit einem anderen Studien­fach im Rahmen eines Doppel-/Parallelstudiums verbinden. Wie geht das?

    Ein Parallelstudium eines zulassungs­freien Studien­gangs ist zulässig und muss nicht beantragt werden. Ein Parallelstudium eines zulassungs­beschränkten Studien­gangs muss beantragt werden und ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaft­lichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist; die Gründe sind in einem Antrag darzulegen. Der Antrag für ein Parallelstudium ist per Formular beim Studien­büro zu stellen. Weiterhin muss im zweiten zulassungs­beschränkten Studien­gang ein Studien­platz zur Verfügung stehen, üblicherweise durch erfolgreiche Teilnahme am dortigen Auswahl­verfahren.

    Grundsätzlich ist die Entscheidung für ein Parallelstudium gut zu überdenken, denn dieses erfordert in der Regel mindestens zwei zusätzliche Jahre. In dieser Zeit kann ein Master­abschluss erworben werden, der nicht nur intellektuell anspruchsvollere Herausforderungen bietet, sondern auch am Arbeits­markt im Allgemeinen deutlich besser vergütet wird.

    Unter Umständen bietet sich als Variante zu einem Parallelstudium eines der acht Beifächer für den Bachelor­studien­gang an. Die Entscheidung hierfür sollte jedoch stets gut abgewogen werden.

  • Muss ich vor Beginn oder während des Studiums ein Praktikum absolvieren?

    Nein, weder vor noch während des Studiums gibt es dazu eine Verpflichtung. Praktika sind jedoch eine sehr empfehlenswerte Möglichkeit, im Studium erworbene theoretische Kenntnisse anzuwenden und durch Einblicke in die Berufspraxis die eigenen Vorstellungen für die Zeit nach dem Studium zu konkretisieren. Die Professor*innen der Abteilung sind bei der Suche nach geeigneten Plätzen, auch im Ausland, gerne behilflich, wenn sie über entsprechende Kontakte verfügen. Hilfreich bei der Suche nach Praktikumsplätzen ist insbesondere auch die Webseite https://jobboard.serviceunima.de/de.

  • In welchem Umfang ist die Mathematik Teil des Studien­gangs Volkswirtschafts­lehre?

    Die Mathematik stellt für Volkswirt*innen ein unerlässliches Werkzeug dar, weil mit ihrer Hilfe strukturiert und kompakt argumentiert werden kann. Sie erlaubt auch bei komplexeren Problemen eine eindeutige und unmissverständliche Kommunikation. Folglich wird Ihnen im Laufe des VWL-Studiums die Mathematik permanent begegnen. Sie müssen übrigens kein mathematisches Genie sein. Wir werden Ihnen alles zeigen, was Sie wissen müssen, und Sie werden selbst überrascht sein, was Sie auf diesem Gebiet nach entsprechender Ausbildung leisten können. Auf unserer Webseite zum Wiederholungs­kurs Schulmathematik können Sie Ihre aktuellen Kenntnisse überprüfen und finden Anregungen, wie Sie diese bei Bedarf vor dem Studium auffrischen können.

  • Muss ich für das VWL-Studium Englisch­kenntnisse nachweisen?

    Nein, ein Nachweis von Englisch­kenntnissen ist für die Bewerbung nicht notwendig. Im Verlauf des Studiums (in Mannheim und auch an anderen Orten) sind Englisch­kenntnisse jedoch unbedingt erforderlich, weil viele (Wahl)Veranstaltungen nur in englischer Sprache angeboten werden und ein großer Teil der Fach­literatur englischsprachig ist. Wenn Sie sich ab dem ersten Semester an das Lesen englischer Literatur gewöhnen, wird Ihnen dieser Umstand spätestens im dritten Studien­jahr kaum noch größere Probleme bereiten.

  • Welche Voraussetzungen sollte man für ein VWL-Studium mitbringen?

    Bitte lesen Sie hierzu die entsprechenden Abschnitte auf unserer Seite für Studien­bewerber*innen.

  • Ich möchte eigentlich BWL studieren oder bin noch unsicher hinsichtlich der Wahl. Kann ich mich zunächst in VWL einschreiben und später wechseln?

    VWL und BWL sind zwar eng verwandte Fächer, die Bachelor­studien­gänge der VWL und BWL sind jedoch sehr unter­schiedlich konzipiert, so dass eine wechselseitige Anerkennung bereits erbrachter Studien­leistungen nur in geringem Umfang möglich ist. Außerdem finden auch in höheren Fach­semestern Auswahl­verfahren statt, so dass ein Studien­platz in der Nachbarfakultät nicht garantiert werden kann. Durch unser flexibles, mit bis zu 48 ECTS-Punkten belegbares Beifach BWL, die Möglichkeit der Wahl von Finance-Veranstaltungen im Auslands­studium und Kursen zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen im Wahl­bereich sowie eine entsprechende Ausrichtung der Bachelor­arbeit bietet unser Studien­gang übrigens in vielen Fällen eine echte Alternative zum Studium der BWL. Deshalb haben auch schon viele BWL-Studierende in höheren Fach­semestern zu uns gewechselt und gegenüber dem recht standardisierten BWL-Studium ein individuell geprägtes Abschlussprofil erworben.

    Dabei haben sie sich sicher auch von folgenden Über­legungen leiten lassen: VWL-Kenntnisse sind insbesondere auch für angehende Führungs­kräfte in Unter­nehmen eine wichtige Grundlage und Hilfe. Und anders als für die meisten betriebs­wirtschaft­lichen Inhalte gibt es für die VWL kaum Möglichkeiten des training on the job. Je höher die Verantwortungs­ebene, umso wichtiger wird ein ganzheitliches Verständnis für grundlegende Zusammenhänge, wie es insbesondere in der VWL vermittelt wird. So kann bspw. ein tieferes Verständnis für die einzelnen Faktoren und deren Zusammenwirken in Länder­analysen von enormem Wert für die Entwicklung von Unter­nehmens­strategien sein. Aus der VWL lassen sich aber auch wertvolle Er­kenntnisse für die Gestaltung der Unter­nehmens­organisation ableiten. Die verschiedenen Denkschulen der VWL ermöglichen unter­schiedliche Perspektiven auf spezifische Problemstellungen in Unter­nehmen und auf Märkten und befördern damit innovative Lösungs­ansätze. Und nicht zuletzt: Das Mannheimer VWL-Studium, insbesondere unter Einschluss ergänzender Wahlkurse in Statistik/Ökonometrie und Programmierung, vermittelt zentrale Kompetenzen aus den Data Sciences. Derartige Fertigkeiten nehmen in sehr vielen Berufsfeldern eine immer wichtigere Bedeutung ein und verschaffen zusätzliche Vorteile gegenüber Absolventen von Studien­gängen ohne diese Inhalte.

    Nach einem volkswirtschaft­lichen Bachelor­studium werden Sie zwar vermutlich sehr interessiert sein, einen VWL-Master anzuschließen; sollten Sie sich stattdessen aber doch stärker auf betriebs­wirtschaft­liche Inhalte ausrichten wollen, sind Sie mit einem fokussierten Beifach BWL bestens darauf vorbereitet und erfüllen mit bis zu 48 ECTS-Punkten auch die fach­spezifische Zulassungs­voraussetzung für fast alle BWL-Master­programme in Deutschland.

    Schauen Sie sich Ihre Wahl­möglichkeiten doch noch einmal im Detail an!

  • Wie kann ich meine Zulassungs­chancen erhöhen?

    Wie in der Auswahlsatzung, speziell dem § 6, geregelt, werden Zeiten praktischer Erfahrung im Auswahl­verfahren angerechnet, wenn diese einen Bezug zu volkswirtschaft­lichen Inhalten haben. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können berücksichtigt werden, wenn sie diese Voraussetzung erfüllen. In der Online-Bewerbung können Sie diese Zeiten und Tätigkeiten genauer angeben.

    Die Art und Weise, wie Sie praktische Erfahrungen und ehrenamtliche Tätigkeiten in Beziehung zu volkswirtschaft­lichen Inhalten setzen, zeigt uns auch, in welchem Maße Sie sich bereits im Vorfeld mit Ihrem künftigen Studien­fach auseinander gesetzt haben (bspw. durch Lektüre eines der empfohlenen einführenden Bücher). Bitte geben Sie alle in Frage kommenden Tätigkeiten in Ihrer Bewerbung an und fügen Sie Ihrer Bewerbung möglichst aussagekräftige Belege bei, z. B. in Form eines Referenzschreibens der Praktikumsstelle mit Tätigkeits­beschreibung, Datum und Unter­schrift.

  • Kann ich VWL im Bachelor­studien­gang studieren, nachdem ich meinen Prüfungs­anspruch in BWL, Wirtschafts­wissenschaften, Ökonomie etc. verloren habe?

    Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie den Prüfungs­anspruch in einem als im Wesentlichen gleich anzusehenden Studien­gang verloren haben. Ob dies auf Ihren Studien­gang zutrifft, wird im Zulassungs­verfahren geprüft.

    Sie können auch vor Ihrer Bewerbung eine Anfrage an den Prüfungs­ausschuss richten. Bitte wenden Sie sich dafür an Dr. Christiane Cischinsky.

  • Ich habe weitere Fragen zum Bewerbungs­verfahren und zur Zulassung. An wen kann ich mich wenden?

    Sollten Ihre Frage zum Bewerbungs­verfahren und zur Zulassung hier nicht aufgeführt sein, erhalten Sie weitere Informationen auf der Seite Bewerbung von A bis Z  der Zulassungs­stelle der Universität Mannheim. Gerne können Sie sich auch an Frau Dr. Cischinsky und Frau Köhler (akademische Mitarbeiterinnen) wenden.

  • Wo bekomme ich Informations­material zum VWL-Studium in Mannheim?

    Informieren Sie sich bitte auf den Seiten für Studien­interessierte (Bachelor-Studien­führer). Wenn Ihre Fragen dort sowie auf dieser FAQ-Seite noch nicht beantwortet sind, wenden Sie sich gerne an die Beraterin für Studien­interessierte.

  • Worin besteht eigentlich der Unter­schied zwischen VWL und BWL?

    Bitte lesen Sie hierzu den entsprechenden Abschnitt auf unseren Webseiten für Studien­interessierte. 

  • Ich gehe ein Jahr ins Ausland und möchte erst nächstes Jahr mit dem Studium beginnen. Kann ich mich dieses Jahr schon bewerben?

    Prinzipiell ist eine Bewerbung immer nur im selben Jahr möglich, in dem auch das Studium begonnen werden soll. Studien­interessierte, die Zivildienst, einen Anderen Dienst im Ausland, ein FSJ, ein FÖJ, einen Europäischen Freiwilligendienst oder ein von der Bundes­regierung gefördertes Modell­projekt (z. B. „Weltwärts“) absolvieren, können sich hingegen bereits vor ihrem Dienst bzw. während ihres Dienstes bewerben und am Auswahl­verfahren teilnehmen. Wenn ein/e Bewerber/in dann eine Zusage erhält, kann er/sie sich im darauffolgenden Jahr unter Vorlage dieser Zusage sowie einer Bescheinigung über den absolvierten Dienst noch einmal bewerben. Er/Sie erhält dann eine bevorzugte Zulassung, ohne nochmals am Auswahl­verfahren teilnehmen zu müssen. Dieses Vorgehen ist insbesondere für diejenigen Studien­interessierten zu empfehlen, bei denen abzusehen ist, dass sie aufgrund eines Auslands­aufenthaltes im Jahr ihres Studien­beginns nicht am Auswahl­verfahren werden teilnehmen können.

  • Ist der Bachelor­studien­gang akkreditiert?

    Ja, der Bachelor­studien­gang wurde erstmals im Herbst 2011 ohne Auflagen akkreditiert und sowohl im Jahr 2017 als auch 2023 ohne Auflagen und ohne Empfehlungen reakkreditiert.

  • Was kann man mit einem VWL-Studium später beruflich machen?

    Bitte lesen Sie hierzu den entsprechenden Abschnitt auf unseren Webseiten für Studien­interessierte.

  • Gibt es eine Erstsemester-Einführung?

    Die Fach­schaft VWL organisiert in jedem Herbstsemester verschiedene Einführungs­veranstaltungen, zu denen alle Erstsemester ohne vorherige Anmeldung herzlich eingeladen sind. Termin und Programm können Sie den mit Ihrer Zulassung übersandten Unter­lagen sowie der Homepage der Fach­schaft entnehmen.

  • Engagiert sich die Universität Mannheim für Klimaschutz und Nachhaltigkeit?

    Klares „Ja“: Auf hierfür nutzbaren Dachflächen erzeugt die Universität Mannheim Solarstrom und bezieht ansonsten zu 100% Ökostrom. Das Heizungs­system basiert auf Fernwärme, die zu 96% umwelt­freundlich über Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird. Die sparsame Verwendung natürlicher Ressourcen im täglichen Betrieb, dazu zählt auch die grundsätzliche Verwendung von Recyclingpapier, ist der Universität ein wichtiges Anliegen. Und weil gar kein Papier noch besser ist, nutzt die Abteilung VWL ein elektronisches Sitzungs­management und hat die Lehr­evaluation auf ein web­basiertes Verfahren umgestellt.