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FAQ zu den Austausch­programmen in Übersee – Bewerbung und Kursanerkennung

  • Wann enden die Bewerbungs­fristen?

    Informationen zu den Bewerbungs­terminen finden Sie auf der Seite „Bewerbungs­termine“ des Akademischen Auslands­amtes.

    Bitte beachten Sie: Die Bewerbungs­frist für einen Aufenthalt an einer Universität auf der Südhalbkugel oder in Japan endet bereits im 2. Semester.

  • Wie und wo kann ich mich informieren?

    Wenn Sie sich für einen Auslands­aufenthalt in Übersee interessieren, sollten Sie bereits Ende des 1. bzw. Anfang des 2. Semesters die „Einführungs­veranstaltung Auslands­studium“ des Akademischen Auslands­amtes besuchen. Die Termine werden auf der Webseite „Vor der Bewerbung“ des Auslands­amtes veröffentlicht.

    Wichtige Informations­quellen sind außerdem:

    • Datenbank der Partner­universitäten des Auslands­amtes
      Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungs­termin für Ihre Wunsch­universität gilt und welche Sprachnachweise erforderlich sind.
    • Auslands­studien­führer der Abteilung Volkswirtschafts­lehre mit Informationen zu den abteilungs­eigenen Übersee-Programmen (Universidad de los Andes, Keio University, Chulalongkorn University, Tsinghua University, Xiamen University, Chinese University of Hong Kong, Hong Kong University of Science and Technology)

    Jeden Herbst bietet die Abteilung Volkswirtschafts­lehre Informations­veranstaltungen zu den Austausch­programmen der Abteilung an. Die Termine erfahren Sie über unsere Webseite und über den Mailverteiler „vwl-studium“.

    Wenn Ihre Fragen auf den oben genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Frau Dr. Christiane Cischinsky.

  • Was gehört alles in meine Bewerbung?

    Bitte richten Sie sich nach der entsprechenden Bewerbungs­anleitung des Akademischen Auslands­amtes.

  • Auf welche Universitäten kann ich mich bewerben?

    In der Datenbank des Auslands­amtes finden Sie, mit den entsprechenden Einstellungen, alle Universitäten für die eine Bewerbung als Studierender des Bachelor­studien­gangs VWL möglich ist. Bitte beachten Sie aber: Mit vielen Universitäten in Übersee bestehen uniweite Verträge (Ausnahmen siehe hier).

    Anders als bei den abteilungs­eigenen Programmen, ist es uns nicht möglich, alle diese Universitäten hinsichtlich der Qualität der Lehre und des Kursangebots zu überprüfen. Wenn Sie sich auf uniweite Programme bewerben möchten, sollten Sie sich darum unbedingt ausführlich über die ausgewählten Universitäten informieren (Kursangebot, Semesterzeiten, Rankingergebnisse usw.).

  • Welchen Sprachnachweis benötige ich? Muss ich ein bestimmtes Niveau nachweisen?

    Sehr viele englischsprachige Universitäten in Übersee verlangen den TOEFL oder den IELTS. Die verlangten Mindest­punktzahlen variieren dabei je nach Universität. Informationen zu den verlangten Sprachnachweisen und den Mindest­punktzahlen finden Sie in der Datenbank des Auslands­amtes. Bitte beachten Sie aber, dass diese Informationen auf Erfahrungs­werten basieren und unter Änderungs­vorbehalt stehen.

    Falls kein TOEFL oder IELTS verlangt wird, können Sie Ihre Sprach­kenntnisse über das Language Certificate der Universität Mannheim nachweisen.

    Umfassende Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie auf der Internetseite „Sprachnachweise“ des Auslands­amtes.

    Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin für den Sprachnachweis! Insbesondere im Herbst/Winter sind die Termine häufig mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.

  • Kann ich bei einer Überseebewerbung Programme der Abteilung Volkswirtschafts­lehre und uniweite Programme kombinieren?

    Sie können bis zu fünf Wunsch­universitäten nennen und dabei sowohl uniweite als auch abteilungs­eigene Programme in Übersee aufführen. Allerdings entscheidet Ihre 1. Priorität darüber, an welchem Auswahl­verfahren Sie in der ersten Runde teilnehmen (Auslands­amt oder Abteilung Volkswirtschafts­lehre). Im anderen Verfahren haben Sie dann jeweils nur noch Chancen, wenn es Restplätze gibt.

    Sie können zudem bei Interesse in Ihren fünf Prioritäten europäische Universitäten nennen, die zum 30.4. erneut ausgeschrieben werden, weil nach der ersten Bewerbungs­runde im Januar/Februar Plätze im Frühjahrssemester des folgenden akademischen Jahres frei geblieben sind (nähere Informationen: s. Erasmus+ Programme der volkswirtschaft­lichen Abteilung).

  • Kann mich auf das Erasmus+-Programm bewerben, wenn ich noch nicht weiß, ob ich für ein Übersee­programm ausgewählt wurde?

    In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Sie bis zum Bewerbungs­termin für die Erasmus+ Programme noch nicht wissen, ob Sie einen Platz in einem Übersee­programm (Nordhalbkugel) erhalten haben. In diesem Fall können Sie eine Bewerbung für die Erasmus+ Programme abgeben und diese zurückziehen, wenn Sie einen Platz in Übersee erhalten sollten. Wenn Sie einen Platz in Übersee erst annehmen und später zurücktreten, wird Ihre Bewerbung für die Erasmus+ Programme aber nicht berücksichtigt.

  • Kann ich ein ganzes Jahr im Ausland studieren?

    Es werden i.d.R. Semesterplätze vergeben, um möglichst vielen Studierenden einen Auslands­aufenthalt zu ermöglichen. Manche Universitäten akzeptieren aber eine zusätzliche Bewerbung als Freemover für ein weiteres Semester. Alternativ können Sie von vornherein eine Freemover-Bewerbung in Betracht zu ziehen.

    An einigen wenigen Gast­universitäten ist nur ein Aufenthalt für ein gesamtes akademisches Jahr möglich.

    Wenn Sie ein gesamtes akademisches Jahr im Ausland verbringen möchten, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Konsequenzen sich daraus für Ihre Studien­planung ergeben.

  • Kann ich auch das Frühjahrssemester im Ausland verbringen?

    Ein Auslands­aufenthalt im Frühjahrssemester ist möglich. Zu bedenken ist dabei aber insbesondere, dass die Bachelor­arbeit dann nicht während der Vorlesungs­zeit des 6. Semesters geschrieben werden kann.

    Studierende, die das 6. Semester im Ausland verbringen, schreiben ihre Bachelor­arbeit oftmals direkt im Anschluss an den Auslands­aufenthalt. In diesem Fall ist es wichtig, mit dem Betreuer/der Betreuerin der Bachelor­arbeit frühzeitig abzusprechen, ob eine Betreuung in der vorlesungs­freien Zeit möglich ist und bis wann die Arbeit korrigiert sein kann. Für die Einschreibung in ein Master­programm bzw. spätestens für die Anmeldung zu den ersten Klausuren, müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Bachelor­studium erfolgreich abgeschlossen haben.

    Natürlich ist es auch möglich, die Bachelor­arbeit im darauffolgenden Herbstsemester, also dem 7. Semester, zu schreiben.

  • Was ist das Learning Agreement?

    Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit der Abteilung Volkswirtschafts­lehre und Ihrer Gast­universität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Abteilung Volkswirtschafts­lehre sichert Ihnen mit dem Learning Agreement die Anerkennbarkeit der darin genannten Veranstaltungen zu.

  • Wann und wie schließe ich ein Learning Agreement ab?

    Schießen Sie das Learning Agreement unbedingt vor dem Auslands­aufenthalt ab. Nur so haben Sie die Sicherheit, dass die von Ihnen belegten Kurse anerkannt werden können. Wenden Sie sich für die Anerkennung aller VWL-Kurse an Frau Christiane Cischinsky, sobald Sie verlässliche und aussagekräftige Informationen zum Kursangebot während Ihres Auslands­aufenthalts haben. Informationen zur Vorgehensweise und zum Learning Agreement finden Sie hier.

  • Wo finde ich Informationen zu bereits anerkannten Kursen?

    Informationen zu in den vergangenen Jahren anerkannten VWL-Kursen der Partner­universitäten in Übersee finden Sie auf den Informations­seiten zu diesen Universitäten sowie in der Ilias-Gruppe „Kursanerkennungen Auslands­semester“.

    Sollten Sie weitere Information zu VWL-Kursen der uniweiten Partner­universitäten benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Christiane Cischinsky.

  • Ich möchte weitere VWL-Kurse anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?

    Siehe hierzu unsere Webseite zur Anerkennung von Studien­leistungen.

  • Kann ich Kurse meines Beifachs im Ausland belegen?

    Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gast­universität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. Die Äquivalenz prüft die Fakultät, die das Beifach in Mannheim anbietet. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Fakultät/Abteilung. Da diese Kurse ebenfalls ins Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden müssen, kümmern Sie sich bitte um diese Anerkennungen, bevor Sie das Erasmus+ LA unterschreiben lassen. Ein Formular für die Bestätigung über die Anerkennung finden Sie hier: „Learning Agreement für VWL-Studierende – Beifach“.

    Informationen zur Anerkennung von BWL-Kursen finden Sie hier. Die betriebs­wirtschaft­liche Fakultät gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaft­liche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein gesondertes Learning Agreement.

    Die Anerkennung der Kurse erfolgt mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

    Bei Studien­beginn vor 2016:

    • Spezifische Anlage 2 mit den formalen Regelungen zu den Beifächern
    • Webseite zur Prüfungs­ordnung mit weiteren Erläuterungen zu den Beifächern

    Bei Studien­beginn ab 2016:

  • Ich bin für eine Prüfung während meines Auslands­aufenthalts (pflicht-)angemeldet? Kann ich mich davon abmelden?

    Sie können beim Studien­büro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslands­aufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldetenPrüfung nicht teilnehmen können.

  • Meine gewählten Kurse überschneiden sich u.U. inhaltlich miteinander bzw. mit Mannheimer Kursen. An wen kann ich mich für die Über­prüfung wenden?

    Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungs­bereichs, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, überschneiden, klären Sie bitte im Rahmen der Pflicht­beratung zum Spezialisierungs­bereich ab, ob die Belegung beider/aller Kurse möglich ist. Auch wenn Sie während des Auslands­aufenthalts Ihre Kurswahl ändern, müssen Sie darauf achten, ob es Überschneidungen gibt, und sollten sich ggf. von Ihrer Beraterin/Ihrem Berater schriftlich bestätigen lassen, dass die Anerkennung beider/aller Kurse möglich ist.

  • Ist es möglich, Veranstaltungen des Grundlagen­bereichs im Ausland zu belegen?

    Grundsätzlich sollte der Grundlagen­bereich vor dem Auslands­aufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich, wenn es an der Gast­universität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Pflichtkursen äquivalent sind. Bitte schicken Sie Frau Christiane Cischinsky die Informationen zu den in Frage kommenden Kursen. Beachten Sie dabei die Seite Anerkennung von Studien­leistungen.

    Bitte beachten Sie zudem: Wir prüfen bei der Auswahl der Partner­universitäten nicht, ob die Belegung äquivalenter Kurse möglich ist und können darum nicht garantieren, dass Leistungen des Grundlagen­bereichs im Ausland erbracht werden können.

  • Ich habe einen Austauschplatz erhalten. Wann kann ich mit einer ersten Nachricht der Gasthochschule rechnen?

    Ihre Gast­universität meldet sich bei Ihnen, nachdem Sie vom Akademischen Auslands­amt (AAA) dort nominiert wurden. Da – insbesondere im Frühjahr für das Herbstsemester – sehr viele Studierende nominiert werden müssen, führt AAA diese Nominierungen in der Reihenfolge der Nominierungs­deadlines an den Partner­universitäten durch. So kann es sein, dass einige Studierende bereits im März von ihren Gasthochschulen hören, während andere noch im Mai auf eine Rückmeldung warten. Bitte fragen Sie nicht beim AAA nach, wann die Deadline an Ihrer Gasthochschule ist. Die Mitarbeiter/innen des Auslands­amts können solche Anfragen aus Zeitgründen nicht beantworten. Aber vielleicht finden Sie auf der Webseite Ihre Gast­universität Informationen zur „nomination deadline“ oder zur „application deadline“. Erst wenn Sie erfahren sollten, dass Kommilitonen, die an der gleichen Universität studieren werden wie Sie, bereits von dort kontaktiert wurden, sollten Sie sich an das AAA wenden.