FAQ zu den Austauschprogrammen in Übersee – Bewerbung und Kursanerkennung
Wann enden die Bewerbungsfristen?
Informationen zu den Bewerbungsterminen finden Sie auf der Seite „Bewerbungstermine“ des Akademischen Auslandsamtes.
Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt an einer Universität auf der Südhalbkugel oder in Japan endet bereits im 2. Semester.
Wie und wo kann ich mich informieren?
Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt in Übersee interessieren, sollten Sie bereits Ende des 1. bzw. Anfang des 2. Semesters die „Einführungsveranstaltung Auslandsstudium“ des Akademischen Auslandsamtes besuchen. Die Termine werden auf der Webseite „Vor der Bewerbung“ des Auslandsamtes veröffentlicht.
Wichtige Informationsquellen sind außerdem:
- Datenbank der Partneruniversitäten des Auslandsamtes
Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungstermin für Ihre Wunschuniversität gilt und welche Sprachnachweise erforderlich sind. - Auslandsstudienführer der Abteilung Volkswirtschaftslehre mit Informationen zu den abteilungseigenen Übersee-Programmen (Universidad de los Andes, Keio University, Chulalongkorn University, Tsinghua University, Xiamen University, Chinese University of Hong Kong, Hong Kong University of Science and Technology)
Jeden Herbst bietet die Abteilung Volkswirtschaftslehre Informationsveranstaltungen zu den Austauschprogrammen der Abteilung an. Die Termine erfahren Sie über unsere Webseite und über den Mailverteiler „vwl-studium“.
Wenn Ihre Fragen auf den oben genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Frau Dr. Christiane Cischinsky.
- Datenbank der Partneruniversitäten des Auslandsamtes
Was gehört alles in meine Bewerbung?
Bitte richten Sie sich nach der entsprechenden Bewerbungsanleitung des Akademischen Auslandsamtes.
Auf welche Universitäten kann ich mich bewerben?
In der Datenbank des Auslandsamtes finden Sie, mit den entsprechenden Einstellungen, alle Universitäten für die eine Bewerbung als Studierender des Bachelorstudiengangs VWL möglich ist. Bitte beachten Sie aber: Mit vielen Universitäten in Übersee bestehen uniweite Verträge (Ausnahmen siehe hier).
Anders als bei den abteilungseigenen Programmen, ist es uns nicht möglich, alle diese Universitäten hinsichtlich der Qualität der Lehre und des Kursangebots zu überprüfen. Wenn Sie sich auf uniweite Programme bewerben möchten, sollten Sie sich darum unbedingt ausführlich über die ausgewählten Universitäten informieren (Kursangebot, Semesterzeiten, Rankingergebnisse usw.).
Welchen Sprachnachweis benötige ich? Muss ich ein bestimmtes Niveau nachweisen?
Sehr viele englischsprachige Universitäten in Übersee verlangen den TOEFL oder den IELTS. Die verlangten Mindestpunktzahlen variieren dabei je nach Universität. Informationen zu den verlangten Sprachnachweisen und den Mindestpunktzahlen finden Sie in der Datenbank des Auslandsamtes. Bitte beachten Sie aber, dass diese Informationen auf Erfahrungswerten basieren und unter Änderungsvorbehalt stehen.
Falls kein TOEFL oder IELTS verlangt wird, können Sie Ihre Sprachkenntnisse über das Language Certificate der Universität Mannheim nachweisen.
Umfassende Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie auf der Internetseite „Sprachnachweise“ des Auslandsamtes.
Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin für den Sprachnachweis! Insbesondere im Herbst/
Winter sind die Termine häufig mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. Kann ich bei einer Überseebewerbung Programme der Abteilung Volkswirtschaftslehre und uniweite Programme kombinieren?
Sie können bis zu fünf Wunschuniversitäten nennen und dabei sowohl uniweite als auch abteilungseigene Programme in Übersee aufführen. Allerdings entscheidet Ihre 1. Priorität darüber, an welchem Auswahlverfahren Sie in der ersten Runde teilnehmen (Auslandsamt oder Abteilung Volkswirtschaftslehre). Im anderen Verfahren haben Sie dann jeweils nur noch Chancen, wenn es Restplätze gibt.
Sie können zudem bei Interesse in Ihren fünf Prioritäten europäische Universitäten nennen, die zum 30.4. erneut ausgeschrieben werden, weil nach der ersten Bewerbungsrunde im Januar/
Februar Plätze im Frühjahrssemester des folgenden akademischen Jahres frei geblieben sind (nähere Informationen: s. Erasmus+ Programme der volkswirtschaftlichen Abteilung). Kann mich auf das Erasmus+-Programm bewerben, wenn ich noch nicht weiß, ob ich für ein Überseeprogramm ausgewählt wurde?
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Sie bis zum Bewerbungstermin für die Erasmus+ Programme noch nicht wissen, ob Sie einen Platz in einem Überseeprogramm (Nordhalbkugel) erhalten haben. In diesem Fall können Sie eine Bewerbung für die Erasmus+ Programme abgeben und diese zurückziehen, wenn Sie einen Platz in Übersee erhalten sollten. Wenn Sie einen Platz in Übersee erst annehmen und später zurücktreten, wird Ihre Bewerbung für die Erasmus+ Programme aber nicht berücksichtigt.
Kann ich ein ganzes Jahr im Ausland studieren?
Es werden i.d.R. Semesterplätze vergeben, um möglichst vielen Studierenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Manche Universitäten akzeptieren aber eine zusätzliche Bewerbung als Freemover für ein weiteres Semester. Alternativ können Sie von vornherein eine Freemover-Bewerbung in Betracht zu ziehen.
An einigen wenigen Gastuniversitäten ist nur ein Aufenthalt für ein gesamtes akademisches Jahr möglich.
Wenn Sie ein gesamtes akademisches Jahr im Ausland verbringen möchten, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Konsequenzen sich daraus für Ihre Studienplanung ergeben.
Kann ich auch das Frühjahrssemester im Ausland verbringen?
Ein Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester ist möglich. Zu bedenken ist dabei aber insbesondere, dass die Bachelorarbeit dann nicht während der Vorlesungszeit des 6. Semesters geschrieben werden kann.
Studierende, die das 6. Semester im Ausland verbringen, schreiben ihre Bachelorarbeit oftmals direkt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt. In diesem Fall ist es wichtig, mit dem Betreuer/
der Betreuerin der Bachelorarbeit frühzeitig abzusprechen, ob eine Betreuung in der vorlesungsfreien Zeit möglich ist und bis wann die Arbeit korrigiert sein kann. Für die Einschreibung in ein Masterprogramm bzw. spätestens für die Anmeldung zu den ersten Klausuren, müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Natürlich ist es auch möglich, die Bachelorarbeit im darauffolgenden Herbstsemester, also dem 7. Semester, zu schreiben.
Was ist das Learning Agreement?
Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit der Abteilung Volkswirtschaftslehre und Ihrer Gastuniversität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Abteilung Volkswirtschaftslehre sichert Ihnen mit dem Learning Agreement die Anerkennbarkeit der darin genannten Veranstaltungen zu.
Wann und wie schließe ich ein Learning Agreement ab?
Schießen Sie das Learning Agreement unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt ab. Nur so haben Sie die Sicherheit, dass die von Ihnen belegten Kurse anerkannt werden können. Wenden Sie sich für die Anerkennung aller VWL-Kurse an Frau Christiane Cischinsky, sobald Sie verlässliche und aussagekräftige Informationen zum Kursangebot während Ihres Auslandsaufenthalts haben. Informationen zur Vorgehensweise und zum Learning Agreement finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen zu bereits anerkannten Kursen?
Informationen zu in den vergangenen Jahren anerkannten VWL-Kursen der Partneruniversitäten in Übersee finden Sie auf den Informationsseiten zu diesen Universitäten sowie in der Ilias-Gruppe „Kursanerkennungen Auslandssemester“.
Sollten Sie weitere Information zu VWL-Kursen der uniweiten Partneruniversitäten benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Christiane Cischinsky.
Ich möchte weitere VWL-Kurse anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?
Siehe hierzu unsere Webseite zur Anerkennung von Studienleistungen.
Kann ich Kurse meines Beifachs im Ausland belegen?
Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. Die Äquivalenz prüft die Fakultät, die das Beifach in Mannheim anbietet. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Fakultät/Abteilung. Da diese Kurse ebenfalls ins Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden müssen, kümmern Sie sich bitte um diese Anerkennungen, bevor Sie das Erasmus+ LA unterschreiben lassen. Ein Formular für die Bestätigung über die Anerkennung finden Sie hier: „Learning Agreement für VWL-Studierende – Beifach“.
Informationen zur Anerkennung von BWL-Kursen finden Sie hier. Die betriebswirtschaftliche Fakultät gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaftliche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein gesondertes Learning Agreement.
Die Anerkennung der Kurse erfolgt mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Bei Studienbeginn vor 2016:
- Spezifische Anlage 2 mit den formalen Regelungen zu den Beifächern
- Webseite zur Prüfungsordnung mit weiteren Erläuterungen zu den Beifächern
Bei Studienbeginn ab 2016:
- Spezifische Anlage 2 mit den formalen Regelungen zu den Beifächern
- Webseite zur Prüfungsordnung mit weiteren Erläuterungen zu den Beifächern
Ich bin für eine Prüfung während meines Auslandsaufenthalts (pflicht-)angemeldet? Kann ich mich davon abmelden?
Sie können beim Studienbüro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslandsaufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldetenPrüfung nicht teilnehmen können.
Meine gewählten Kurse überschneiden sich u.U. inhaltlich miteinander bzw. mit Mannheimer Kursen. An wen kann ich mich für die Überprüfung wenden?
Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungsbereichs, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, überschneiden, klären Sie bitte im Rahmen der Pflichtberatung zum Spezialisierungsbereich ab, ob die Belegung beider/
aller Kurse möglich ist. Auch wenn Sie während des Auslandsaufenthalts Ihre Kurswahl ändern, müssen Sie darauf achten, ob es Überschneidungen gibt, und sollten sich ggf. von Ihrer Beraterin/ Ihrem Berater schriftlich bestätigen lassen, dass die Anerkennung beider/ aller Kurse möglich ist. Ist es möglich, Veranstaltungen des Grundlagenbereichs im Ausland zu belegen?
Grundsätzlich sollte der Grundlagenbereich vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Pflichtkursen äquivalent sind. Bitte schicken Sie Frau Christiane Cischinsky die Informationen zu den in Frage kommenden Kursen. Beachten Sie dabei die Seite Anerkennung von Studienleistungen.
Bitte beachten Sie zudem: Wir prüfen bei der Auswahl der Partneruniversitäten nicht, ob die Belegung äquivalenter Kurse möglich ist und können darum nicht garantieren, dass Leistungen des Grundlagenbereichs im Ausland erbracht werden können.
Ich habe einen Austauschplatz erhalten. Wann kann ich mit einer ersten Nachricht der Gasthochschule rechnen?
Ihre Gastuniversität meldet sich bei Ihnen, nachdem Sie vom Akademischen Auslandsamt (AAA) dort nominiert wurden. Da – insbesondere im Frühjahr für das Herbstsemester – sehr viele Studierende nominiert werden müssen, führt AAA diese Nominierungen in der Reihenfolge der Nominierungsdeadlines an den Partneruniversitäten durch. So kann es sein, dass einige Studierende bereits im März von ihren Gasthochschulen hören, während andere noch im Mai auf eine Rückmeldung warten. Bitte fragen Sie nicht beim AAA nach, wann die Deadline an Ihrer Gasthochschule ist. Die Mitarbeiter/
innen des Auslandsamts können solche Anfragen aus Zeitgründen nicht beantworten. Aber vielleicht finden Sie auf der Webseite Ihre Gastuniversität Informationen zur „nomination deadline“ oder zur „application deadline“. Erst wenn Sie erfahren sollten, dass Kommilitonen, die an der gleichen Universität studieren werden wie Sie, bereits von dort kontaktiert wurden, sollten Sie sich an das AAA wenden.