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FAQ zum Erasmus+-Programm – Bewerbung und Kursanerkennung

  • Wann enden die Bewerbungs­fristen?

    Die Bewerbungs­frist endet im Januar des vorherigen akademischen Jahres. Wenn Sie sich für einen Auslands­aufenthalt im HWS 2023 oder im FSS 2024 interessieren, müssen Sie sich also im Januar 2023 bewerben. Für Studierende, die das 5. oder 6. Semester im Ausland verbringen möchten, liegt dieser Termin kurz vor Beginn der Vorlesungen zum 4. Semester. Der genaue Bewerbungs­termin wird auf der Internetseite „Das Programm ERASMUS+“ veröffentlicht. Zum 30.04. des gleichen Jahres werden die in der ersten Runde frei gebliebenen Plätze nochmals ausgeschrieben. Aus terminlichen Gründen ist diese Ausschreibung nur für Aufenthalte im Frühjahrssemester des folgenden akademischen Jahres möglich (im April 2023 also für Aufenthalte im FSS 2024).

  • Wie und wo kann ich mich informieren?

    Wichtige Informations­quellen sind:

    • Auslands­studien­führer der Abteilung Volkswirtschafts­lehre mit Informationen zu Erasmus+.
    • Datenbank der Partner­universitäten des Auslands­amtes
      Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungs­termin für Ihre Wunsch­universität gilt und welche Sprach­nachweise erforderlich sind.

    Wenn Ihre Fragen auf den genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Frau Dr. Christiane Cischinsky.

    Jeden Herbst bietet die Abteilung Volkswirtschafts­lehre Informations­veranstaltungen zu den Austausch­programmen der Abteilung an. Die Termine erfahren Sie über unsere Webseite und über den Mailverteiler „vwl-studium“.

  • Was gehört alles in meine Bewerbung?

    Informationen zu den erforderlichen Bewerbungs­unter­lagen finden Sie auf der Internetseite „Das Programm Erasmus+“.

    Es ist nicht möglich, Unter­lagen nachzureichen. 

  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Erasmus+-Plätze?

    Die Vergabe der Plätze erfolgt auf Basis der erreichten Durchschnitts­note sowie – zweitrangig – der erworbenen ECTS-Punkten. Bei Bewerber/innen im 3. Semester, die sich im Januar auf einen Aufenthalt im darauffolgenden Herbst bzw. im Frühjahr des nächstens Jahres bewerben, werden die nach dem 2. Semester erreichte Durchschnitts­note und die bis dahin erworbenen ECTS-Punkte herangezogen. In der zweite Bewerbungs­runde zur Vergabe der Restplätze im April, sind dann die nach dem 3. Semester erreichte Durchschnitts­note und die bis dahin erworbenen ECTS-Punkte relevant. Für Studierende in höheren Semestern gilt diese Regel entsprechend.

  • Wie viele Wunsch­universitäten kann ich angeben?

    Zum Bewerbungs­termin im Januar können Sie bis zu sieben Partner­universitäten in Ihrer Prioritätenliste nennen. In der zweiten Runde im April können Sie bis zu fünf Prioritäten nennen und bei Interesse Universitäten in Europa und in Über­see (Südhalbkugel) mischen. Eine Über­sicht über die Erasmus+ Partner­universitäten der Abteilung Volkswirtschafts­lehre finden Sie auf der Internetseite „Das Programm Erasmus+“.

    Sie sollten jedoch nur Universitäten nennen, über die Sie sich ausreichend informiert haben. Ein Tausch von Plätzen nach der Platz­vergabe ist nicht möglich.

  • Kann ich ein ganzes Jahr im Ausland studieren?

    Es werden i.d.R. Semesterplätze vergeben, um möglichst vielen Studierenden einen Auslands­aufenthalt zu ermöglichen. Manche Universitäten akzeptieren aber eine zusätzliche Bewerbung als Freemover für ein weiteres Semester. Alternativ können Sie von vornherein eine Freemover-Bewerbung in Betracht zu ziehen.

    An einigen wenigen Gast­universitäten ist nur ein Aufenthalt für ein gesamtes akademisches Jahr möglich.

    Wenn Sie ein gesamtes akademisches Jahr im Ausland verbringen möchten, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Konsequenzen sich daraus für Ihre Studien­planung ergeben.

  • Welche Sprach­nachweise müssen für einen Auslands­aufenthalt erbracht werden?

    Für die meisten europäischen Partner­universitäten reicht das Language Certificate der Universität Mannheim aus, das Sie beim Studium Generale ablegen können.

    Manche Partner­universitäten verlangen jedoch explizit TOEFL oder IELTS mit bestimmten Mindest­punktzahlen.

    Informationen darüber, welche Sprach­nachweise Ihre Wunsch­universitäten verlangen, finden Sie in der Datenbank der Partner­universitäten des Auslands­amtes. Bitte beachten Sie aber, dass diese Informationen auf Erfahrungs­werten basieren und unter Änderungs­vorbehalt stehen.

    Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin für den Sprach­nachweis! Im Herbst/Winter sind die Termine von Studium Generale häufig mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.

  • Welche Chancen habe ich, einen Platz an meiner Wunsch­universität zu erhalten?

    Aufgrund der Auswahlkriterien sind die Chancen, einen Platz an einer der ersten Prioritäten zu erhalten, umso größer, je besser Ihre Durchschnitts­note ist. Aussagen darüber, welche Note Sie benötigen, um für eine bestimmte Universität ausgewählt zu werden, sind jedoch nicht möglich.

  • Kann ich mich über die Abteilung VWL bewerben, wenn ich ein anderes Hauptfach studiere?

    Die Austausch­programme der Abteilung Volkswirtschafts­lehre stehen nur VWL-Studierenden offen.

  • Kann ich auch das Frühjahrssemester im Ausland verbringen?

    Ein Auslands­aufenthalt im Frühjahrssemester ist möglich. Zu bedenken ist dabei insbesondere, dass die Bachelor­arbeit dann nicht während der Vorlesungs­zeit des 6. Semesters geschrieben werden kann.

    Studierende, die das 6. Semester im Ausland verbringen, schreiben ihre Bachelor­arbeit oftmals direkt im Anschluss an den Auslands­aufenthalt. In diesem Fall ist es wichtig, mit dem Betreuer/der Betreuerin der Bachelor­arbeit frühzeitig abzusprechen, ob eine Betreuung in der vorlesungs­freien Zeit möglich ist und bis wann die Arbeit korrigiert sein kann. Für die Einschreibung in ein Master­programm bzw. spätestens für die Anmeldung zu den ersten Klausuren, müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Bachelor­studium erfolgreich abgeschlossen haben.

    Natürlich ist es auch möglich, die Bachelor­arbeit im darauffolgenden Herbstsemester, also dem 7. Semester, zu schreiben.

  • Was geschieht, nachdem ich meine Bewerbung abgegeben habe?

    Nach Ende der Bewerbungs­frist werden die Bewerbungen sortiert und Ihre E-Mail-Adressen erfasst. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung.

    Oftmals treten Fragen zu einzelnen Bewerbungen auf, die vor der Platz­vergabe geklärt werden müssen. Sie werden ggf. per E-Mail kontaktiert. Bitte kontrollieren Sie darum regelmäßig Ihren E-Mail-Eingang.

    Die Auswahl erfolgt durch den Auslands­beauftragten der Abteilung Volkswirtschafts­lehre. Nach der Platz­vergabe informieren wir das Akademische Auslands­amt, das daraufhin die Zusagen verschickt.

    Sollten Sie (zunächst) keinen Platz erhalten, informieren wir Sie per E-Mail darüber. Sie können sich dann in einer Nachrückerrunde auf eventuell noch freie Plätze bewerben.

    Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von ca. einer Woche erklären, ob Sie den Platz annehmen möchten. Diese Annahme­erklärung ist verbindlich.

    Für Auslands­aufenthalte im HWS beginnt das Auslands­amt ab Anfang März mit den Nominierungen an den Partner­universitäten. Diese Phase zieht sich bis ins späte Frühjahr hin. Für Aufenthalte im FSS beginnen die Nominierungen im September. Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zur Gasthochschule auf, bevor Sie von dort keine Bestätigung Ihrer Nominierung erhalten haben.

    Viele Gasthochschulen fordern anschließend für Ihre Anmeldung weitere Unter­lagen an.

    Hierüber werden Sie rechtzeitig vom Akademischen Auslands­amt informiert. Zu diesen Unter­lagen können folgende gehören:

    • Lebens­lauf (je nach Programm in englischer oder einer anderen Sprache)
    • Motivations­schreiben (je nach Programm in englischer oder einer anderen Sprache)
    • Aktueller Notenauszug (auf Englisch) 
    • Sprach­nachweis 

    Diese Unter­lagen müssen nach der Zusage entsprechend zusammengestellt und (nach Aufforderung) an die Gasthochschule versendet werden.

  • Was ist das Learning Agreement?

    Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit der Abteilung Volkswirtschafts­lehre und Ihrer Gast­universität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Abteilung Volkswirtschafts­lehre sichert Ihnen mit dem Learning Agreement die Anerkennbarkeit der darin genannten Veranstaltungen zu.

  • Wie schließe ich ein Learning Agreement ab?

    Informationen zum Erasmus Learning Agreement finden Sie hier.

  • Wo finde ich Informationen zu bereits anerkannten Kursen?

    Informationen zu in den vergangenen Jahren anerkannten VWL-Kursen der Partner­universitäten der Abteilung Volkswirtschafts­lehre finden Sie auf den Informations­seiten zu diesen Universitäten sowie in der Ilias-Gruppe „Kursanerkennungen Auslands­semester“.

  • Ich möchte weitere VWL-Kurse anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?

    Siehe hierzu unsere Webseite zur Anerkennung von Studien­leistungen.

  • Kann ich Kurse meines Beifachs im Ausland belegen?

    Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gast­universität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. Die Äquivalenz prüft die Fakultät, die das Beifach in Mannheim anbietet. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Fakultät/Abteilung. Da diese Kurse ebenfalls ins Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden müssen, kümmern Sie sich bitte um diese Anerkennungen, bevor Sie das Erasmus+ LA unter­schreiben lassen. Ein Formular für die Bestätigung über die Anerkennung finden Sie hier: „Learning Agreement für VWL-Studierende – Beifach“.

    Informationen zur Anerkennung von BWL-Kursen finden Sie hier. Die betriebs­wirtschaft­liche Fakultät gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaft­liche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein gesondertes Learning Agreement.

    Die Anerkennung der Kurse erfolgt mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

    Bei Studien­beginn vor 2016:

    • Spezifische Anlage 2 mit den formalen Regelungen zu den Beifächern
    • Webseite zur Prüfungs­ordnung mit weiteren Erläuterungen zu den Beifächern

    Bei Studien­beginn ab 2016:

  • Ich bin für eine Prüfung während meines Auslands­aufenthalts (pflicht-)angemeldet? Kann ich mich davon abmelden?

    Sie können beim Studien­büro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslands­aufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldetenPrüfung nicht teilnehmen können.

  • Meine gewählten Kurse überschneiden sich u.U. inhaltlich miteinander bzw. mit Mannheimer Kursen. An wen kann ich mich für die Über­prüfung wenden?

    Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungs­bereichs überschneiden, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, klären Sie bitte im Rahmen der Pflicht­beratung zum Spezialisierungs­bereich ab, ob die Belegung beider/aller Kurse möglich ist. Auch wenn Sie während des Auslands­aufenthalts Ihre Kurswahl ändern, müssen Sie darauf achten, ob es Über­schneidungen gibt, und sollten sich ggf. von Ihrer Beraterin/Ihrem Berater schriftlich bestätigen lassen, dass die Anerkennung beider/aller Kurse möglich ist.

  • Ist es möglich, Veranstaltungen des Grundlagen­bereichs im Ausland zu belegen?

    Grundsätzlich sollte der Grundlagen­bereich vor dem Auslands­aufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich, wenn es an der Gast­universität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Pflichtkursen äquivalent sind. Bitte schicken Sie Frau Christiane Cischinsky die Informationen zu den in Frage kommenden Kursen. Beachten Sie dabei die Seite Anerkennung von Studien­leistungen.

    Bitte beachten Sie zudem: Wir prüfen bei der Auswahl der Partner­universitäten nicht, ob die Belegung äquivalenter Kurse möglich ist und können darum nicht garantieren, dass Leistungen des Grundlagen­bereichs im Ausland erbracht werden können.

  • Ich habe einen Austauschplatz erhalten. Wann kann ich mit einer ersten Nachricht der Gasthochschule rechnen?

    Ihre Gast­universität meldet sich bei Ihnen, nachdem Sie vom Akademischen Auslands­amt (AAA) dort nominiert wurden. Da – insbesondere im Frühjahr für das Herbstsemester – sehr viele Studierende nominiert werden müssen, führt das AAA diese Nominierungen in der Reihenfolge der Nominierungs­deadlines an den Partner­universitäten durch. So kann es sein, dass einige Studierende bereits im März von ihren Gasthochschulen hören, während andere noch im Mai auf eine Rückmeldung warten. Bitte fragen Sie nicht beim AAA nach, wann die Deadline an Ihrer Gasthochschule ist. Die Mitarbeiter/innen des Auslands­amts können solche Anfragen aus Zeitgründen nicht beantworten. Aber vielleicht finden Sie auf der Webseite Ihre Gast­universität Informationen zur „nomination deadline“ oder zur „application deadline“. Erst wenn Sie erfahren sollten, dass Kommilitonen, die an der gleichen Universität studieren werden wie Sie, bereits von dort kontaktiert wurden, sollten Sie sich an das AAA wenden.