FAQ zum Erasmus+-Programm – Bewerbung und Kursanerkennung
Wann enden die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungsfrist endet im Januar des vorherigen akademischen Jahres. Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt im HWS 2023 oder im FSS 2024 interessieren, müssen Sie sich also im Januar 2023 bewerben. Für Studierende, die das 5. oder 6. Semester im Ausland verbringen möchten, liegt dieser Termin kurz vor Beginn der Vorlesungen zum 4. Semester. Der genaue Bewerbungstermin wird auf der Internetseite „Das Programm ERASMUS+“ veröffentlicht. Zum 30.04. des gleichen Jahres werden die in der ersten Runde frei gebliebenen Plätze nochmals ausgeschrieben. Aus terminlichen Gründen ist diese Ausschreibung nur für Aufenthalte im Frühjahrssemester des folgenden akademischen Jahres möglich (im April 2023 also für Aufenthalte im FSS 2024).
Wie und wo kann ich mich informieren?
Wichtige Informationsquellen sind:
- Auslandsstudienführer der Abteilung Volkswirtschaftslehre mit Informationen zu Erasmus+.
- Datenbank der Partneruniversitäten des Auslandsamtes
Dort können Sie u.a. nachlesen, auf welche Universitäten Sie sich bewerben können, welcher Bewerbungstermin für Ihre Wunschuniversität gilt und welche Sprachnachweise erforderlich sind.
Wenn Ihre Fragen auf den genannten Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Frau Dr. Christiane Cischinsky.
Jeden Herbst bietet die Abteilung Volkswirtschaftslehre Informationsveranstaltungen zu den Austauschprogrammen der Abteilung an. Die Termine erfahren Sie über unsere Webseite und über den Mailverteiler „vwl-studium“.
Was gehört alles in meine Bewerbung?
Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite „Das Programm Erasmus+“.
Es ist nicht möglich, Unterlagen nachzureichen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Erasmus+-Plätze?
Die Vergabe der Plätze erfolgt auf Basis der erreichten Durchschnittsnote sowie – zweitrangig – der erworbenen ECTS-Punkten. Bei Bewerber/
innen im 3. Semester, die sich im Januar auf einen Aufenthalt im darauffolgenden Herbst bzw. im Frühjahr des nächstens Jahres bewerben, werden die nach dem 2. Semester erreichte Durchschnittsnote und die bis dahin erworbenen ECTS-Punkte herangezogen. In der zweite Bewerbungsrunde zur Vergabe der Restplätze im April, sind dann die nach dem 3. Semester erreichte Durchschnittsnote und die bis dahin erworbenen ECTS-Punkte relevant. Für Studierende in höheren Semestern gilt diese Regel entsprechend. Wie viele Wunschuniversitäten kann ich angeben?
Zum Bewerbungstermin im Januar können Sie bis zu sieben Partneruniversitäten in Ihrer Prioritätenliste nennen. In der zweiten Runde im April können Sie bis zu fünf Prioritäten nennen und bei Interesse Universitäten in Europa und in Übersee (Südhalbkugel) mischen. Eine Übersicht über die Erasmus+ Partneruniversitäten der Abteilung Volkswirtschaftslehre finden Sie auf der Internetseite „Das Programm Erasmus+“.
Sie sollten jedoch nur Universitäten nennen, über die Sie sich ausreichend informiert haben. Ein Tausch von Plätzen nach der Platzvergabe ist nicht möglich.
Kann ich ein ganzes Jahr im Ausland studieren?
Es werden i.d.R. Semesterplätze vergeben, um möglichst vielen Studierenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Manche Universitäten akzeptieren aber eine zusätzliche Bewerbung als Freemover für ein weiteres Semester. Alternativ können Sie von vornherein eine Freemover-Bewerbung in Betracht zu ziehen.
An einigen wenigen Gastuniversitäten ist nur ein Aufenthalt für ein gesamtes akademisches Jahr möglich.
Wenn Sie ein gesamtes akademisches Jahr im Ausland verbringen möchten, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Konsequenzen sich daraus für Ihre Studienplanung ergeben.
Welche Sprachnachweise müssen für einen Auslandsaufenthalt erbracht werden?
Für die meisten europäischen Partneruniversitäten reicht das Language Certificate der Universität Mannheim aus, das Sie beim Studium Generale ablegen können.
Manche Partneruniversitäten verlangen jedoch explizit TOEFL oder IELTS mit bestimmten Mindestpunktzahlen.
Informationen darüber, welche Sprachnachweise Ihre Wunschuniversitäten verlangen, finden Sie in der Datenbank der Partneruniversitäten des Auslandsamtes. Bitte beachten Sie aber, dass diese Informationen auf Erfahrungswerten basieren und unter Änderungsvorbehalt stehen.
Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin für den Sprachnachweis! Im Herbst/
Winter sind die Termine von Studium Generale häufig mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. Welche Chancen habe ich, einen Platz an meiner Wunschuniversität zu erhalten?
Aufgrund der Auswahlkriterien sind die Chancen, einen Platz an einer der ersten Prioritäten zu erhalten, umso größer, je besser Ihre Durchschnittsnote ist. Aussagen darüber, welche Note Sie benötigen, um für eine bestimmte Universität ausgewählt zu werden, sind jedoch nicht möglich.
Kann ich mich über die Abteilung VWL bewerben, wenn ich ein anderes Hauptfach studiere?
Die Austauschprogramme der Abteilung Volkswirtschaftslehre stehen nur VWL-Studierenden offen.
Kann ich auch das Frühjahrssemester im Ausland verbringen?
Ein Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester ist möglich. Zu bedenken ist dabei insbesondere, dass die Bachelorarbeit dann nicht während der Vorlesungszeit des 6. Semesters geschrieben werden kann.
Studierende, die das 6. Semester im Ausland verbringen, schreiben ihre Bachelorarbeit oftmals direkt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt. In diesem Fall ist es wichtig, mit dem Betreuer/
der Betreuerin der Bachelorarbeit frühzeitig abzusprechen, ob eine Betreuung in der vorlesungsfreien Zeit möglich ist und bis wann die Arbeit korrigiert sein kann. Für die Einschreibung in ein Masterprogramm bzw. spätestens für die Anmeldung zu den ersten Klausuren, müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Natürlich ist es auch möglich, die Bachelorarbeit im darauffolgenden Herbstsemester, also dem 7. Semester, zu schreiben.
Was geschieht, nachdem ich meine Bewerbung abgegeben habe?
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen sortiert und Ihre E-Mail-Adressen erfasst. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung.
Oftmals treten Fragen zu einzelnen Bewerbungen auf, die vor der Platzvergabe geklärt werden müssen. Sie werden ggf. per E-Mail kontaktiert. Bitte kontrollieren Sie darum regelmäßig Ihren E-Mail-Eingang.
Die Auswahl erfolgt durch den Auslandsbeauftragten der Abteilung Volkswirtschaftslehre. Nach der Platzvergabe informieren wir das Akademische Auslandsamt, das daraufhin die Zusagen verschickt.
Sollten Sie (zunächst) keinen Platz erhalten, informieren wir Sie per E-Mail darüber. Sie können sich dann in einer Nachrückerrunde auf eventuell noch freie Plätze bewerben.
Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von ca. einer Woche erklären, ob Sie den Platz annehmen möchten. Diese Annahmeerklärung ist verbindlich.
Für Auslandsaufenthalte im HWS beginnt das Auslandsamt ab Anfang März mit den Nominierungen an den Partneruniversitäten. Diese Phase zieht sich bis ins späte Frühjahr hin. Für Aufenthalte im FSS beginnen die Nominierungen im September. Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zur Gasthochschule auf, bevor Sie von dort keine Bestätigung Ihrer Nominierung erhalten haben.
Viele Gasthochschulen fordern anschließend für Ihre Anmeldung weitere Unterlagen an.
Hierüber werden Sie rechtzeitig vom Akademischen Auslandsamt informiert. Zu diesen Unterlagen können folgende gehören:
- Lebenslauf (je nach Programm in englischer oder einer anderen Sprache)
- Motivationsschreiben (je nach Programm in englischer oder einer anderen Sprache)
- Aktueller Notenauszug (auf Englisch)
- Sprachnachweis
Diese Unterlagen müssen nach der Zusage entsprechend zusammengestellt und (nach Aufforderung) an die Gasthochschule versendet werden.
Was ist das Learning Agreement?
Im Learning Agreement vereinbaren Sie mit der Abteilung Volkswirtschaftslehre und Ihrer Gastuniversität, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Auslandaufenthalts belegen werden. Die Abteilung Volkswirtschaftslehre sichert Ihnen mit dem Learning Agreement die Anerkennbarkeit der darin genannten Veranstaltungen zu.
Wie schließe ich ein Learning Agreement ab?
Informationen zum Erasmus Learning Agreement finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen zu bereits anerkannten Kursen?
Informationen zu in den vergangenen Jahren anerkannten VWL-Kursen der Partneruniversitäten der Abteilung Volkswirtschaftslehre finden Sie auf den Informationsseiten zu diesen Universitäten sowie in der Ilias-Gruppe „Kursanerkennungen Auslandssemester“.
Ich möchte weitere VWL-Kurse anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?
Siehe hierzu unsere Webseite zur Anerkennung von Studienleistungen.
Kann ich Kurse meines Beifachs im Ausland belegen?
Die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen im Rahmen eines Beifachs ist möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Kursen äquivalent sind. Die Äquivalenz prüft die Fakultät, die das Beifach in Mannheim anbietet. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Fakultät/Abteilung. Da diese Kurse ebenfalls ins Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden müssen, kümmern Sie sich bitte um diese Anerkennungen, bevor Sie das Erasmus+ LA unterschreiben lassen. Ein Formular für die Bestätigung über die Anerkennung finden Sie hier: „Learning Agreement für VWL-Studierende – Beifach“.
Informationen zur Anerkennung von BWL-Kursen finden Sie hier. Die betriebswirtschaftliche Fakultät gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaftliche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein gesondertes Learning Agreement.
Die Anerkennung der Kurse erfolgt mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Bei Studienbeginn vor 2016:
- Spezifische Anlage 2 mit den formalen Regelungen zu den Beifächern
- Webseite zur Prüfungsordnung mit weiteren Erläuterungen zu den Beifächern
Bei Studienbeginn ab 2016:
- Spezifische Anlage 2 mit den formalen Regelungen zu den Beifächern
- Webseite zur Prüfungsordnung mit weiteren Erläuterungen zu den Beifächern
Ich bin für eine Prüfung während meines Auslandsaufenthalts (pflicht-)angemeldet? Kann ich mich davon abmelden?
Sie können beim Studienbüro einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund stellen, wenn Sie aufgrund des Auslandsaufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldetenPrüfung nicht teilnehmen können.
Meine gewählten Kurse überschneiden sich u.U. inhaltlich miteinander bzw. mit Mannheimer Kursen. An wen kann ich mich für die Überprüfung wenden?
Wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die sich inhaltlich miteinander oder mit Kursen des Spezialisierungsbereichs überschneiden, die Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, klären Sie bitte im Rahmen der Pflichtberatung zum Spezialisierungsbereich ab, ob die Belegung beider/
aller Kurse möglich ist. Auch wenn Sie während des Auslandsaufenthalts Ihre Kurswahl ändern, müssen Sie darauf achten, ob es Überschneidungen gibt, und sollten sich ggf. von Ihrer Beraterin/ Ihrem Berater schriftlich bestätigen lassen, dass die Anerkennung beider/ aller Kurse möglich ist. Ist es möglich, Veranstaltungen des Grundlagenbereichs im Ausland zu belegen?
Grundsätzlich sollte der Grundlagenbereich vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen sein. Wenn Ihnen jedoch noch eine Veranstaltung fehlt, ist die Anerkennung von im Ausland belegten Kursen als Ersatz für Mannheimer Pflichtleistungen möglich, wenn es an der Gastuniversität Kurse gibt, die zu den Mannheimer Pflichtkursen äquivalent sind. Bitte schicken Sie Frau Christiane Cischinsky die Informationen zu den in Frage kommenden Kursen. Beachten Sie dabei die Seite Anerkennung von Studienleistungen.
Bitte beachten Sie zudem: Wir prüfen bei der Auswahl der Partneruniversitäten nicht, ob die Belegung äquivalenter Kurse möglich ist und können darum nicht garantieren, dass Leistungen des Grundlagenbereichs im Ausland erbracht werden können.
Ich habe einen Austauschplatz erhalten. Wann kann ich mit einer ersten Nachricht der Gasthochschule rechnen?
Ihre Gastuniversität meldet sich bei Ihnen, nachdem Sie vom Akademischen Auslandsamt (AAA) dort nominiert wurden. Da – insbesondere im Frühjahr für das Herbstsemester – sehr viele Studierende nominiert werden müssen, führt das AAA diese Nominierungen in der Reihenfolge der Nominierungsdeadlines an den Partneruniversitäten durch. So kann es sein, dass einige Studierende bereits im März von ihren Gasthochschulen hören, während andere noch im Mai auf eine Rückmeldung warten. Bitte fragen Sie nicht beim AAA nach, wann die Deadline an Ihrer Gasthochschule ist. Die Mitarbeiter/
innen des Auslandsamts können solche Anfragen aus Zeitgründen nicht beantworten. Aber vielleicht finden Sie auf der Webseite Ihre Gastuniversität Informationen zur „nomination deadline“ oder zur „application deadline“. Erst wenn Sie erfahren sollten, dass Kommilitonen, die an der gleichen Universität studieren werden wie Sie, bereits von dort kontaktiert wurden, sollten Sie sich an das AAA wenden.