DE / EN

Beifach VWL B.A.

Beifach Volkswirtschafts­lehre – Aktuelle Informationen

Informationen zu Ihrem Beifach VWL erhalten Sie über die Mailingliste vwlstudium. Bitte melden Sie sich an, um z. B. über Veranstaltungs­anmeldungen informiert zu werden.

Sie können sich für die Vorlesungen des Bachelor­studien­gangs VWL im Portal2 anmelden. Bei Übungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Bitte beachten Sie hierzu auch die aktuellen Ankündigungen im Veranstaltungs­kommentar und die Ankündigungen in der ersten Veranstaltung.

Wenn Sie im Rahmen Ihres Beifachs VWL Prüfungen aus dem Wahl­bereich anmelden möchten, wenden Sie sich für die erforderliche Genehmigung bitte zuvor per E-Mail an die Fach­studien­beratung VWL: Geben Sie dazu bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer den/die Titel der gewünschten Veranstaltung(en), die bereits besuchte(n) Veranstaltung(en) im Beifach VWL sowie den Namen und die Mailadresse Ihres Sachbearbeiters im Studien­büro an. Sie erhalten die Genehmigung elektronisch, ein Formular ist nicht erforderlich.

Studien- und Prüfungs­ordnung für das Beifach Volkswirtschafts­lehre der Abteilung Volkswirtschafts­lehre der Universität Mannheim vom 13. Juni 2012

Aufgrund der §§ 34 Abs. 1, 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 Landes­hochschul­gesetz (LHG) hat der Senat die nachfolgende Satzung am 06.06.2012 beschlossen. Der Rektor hat dieser am 13. Juni 2012 zugestimmt.

Satzung in der Fassung der 2. Änderung vom 6. April 2022 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 4/2022 vom 7. April 2022, S. 8ff.).

Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form benutzt wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein.

 

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungs­bereich

(1) Diese Studien- und Prüfungs­ordnung regelt das Studium der Volkswirtschafts­lehre als Beifach im Rahmen der Studien­gänge Bachelor of Arts (B.A.) Politik­wissenschaft und Bachelor of Arts (B.A.) Soziologie der Universität Mannheim.

(2) Soweit im Rahmen dieser Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen sind, findet auf das Beifach­studium der Volkswirtschafts­lehre die jeweils gültige Studien- und/oder Prüfungs­ordnung desjenigen Studien­gangs Anwendung, welches der Beifach­studierende als Kernfach studiert.

 

II. Studien- und Prüfungs­leistungen

§ 2 Aufbau des Beifachs Volkswirtschafts­lehre

(1) Das Beifach Volkswirtschafts­lehre besteht verpflichtend aus der Veranstaltung „Grundlagen der Volkswirtschafts­lehre“. Außerdem muss wahlweise entweder Mikroökonomik A / Microeconomics A oder Makroökonomik A / Macroeconomics A im Basismodul oder im Aufbaumodul gewählt werden. Dazu kommen weitere Wahlpflicht­veranstaltungen aus dem Gesamtangebot der Abteilung Volkswirtschafts­lehre entsprechend der Anlage zu dieser Studien- und Prüfungs­ordnung, die Teil dieser Satzung ist. Insgesamt müssen mindestens 32 ECTS-Punkte erworben werden, maximal dürfen 36 ECTS-Punkte erworben werden. 

(2) In den Veranstaltungen des Aufbaumoduls sind ggf. bestehende Teilnahme­voraussetzungen zu beachten. Sofern Studierende Wahl­veranstaltungen des volkswirtschaft­lichen Bachelor­studien­gangs besuchen wollen, müssen sie die Fächerauswahl vor dem Einstieg in das Aufbaumodul mit einem Professor, einer Professorin, einem Privatdozenten oder einer Privatdozentin der Abteilung Volkswirtschafts­lehre, der oder die für eine der zu belegenden Wahl­veranstaltungen verantwortlich ist, oder mit der Fach­studien­beratung für den Bachelor­studien­gang Volkswirtschafts­lehre abstimmen.

(3) Die Prüfungen zu den Vorlesungen des Basis- und Aufbaumoduls erfolgen in der Regel in Form von Klausuren. Weitere zulässige Prüfungs­formen, auch in Kombination mit einer oder mehreren Klausur(en), sind:
– eine oder mehrere bewertete Hausarbeit(en),
– ein oder mehrere bewertete(r) mündliche(r) Vortrag (Vorträge),
– eine oder mehrere bewertete Zwischenklausur(en),
– eine oder mehrere bewertete mündliche Übungs­aufgabe(n),
– eine oder mehrere bewertete schriftliche Übungs­aufgabe(n) sowie
– eine bewertete mündliche Abschluss­prüfung.
Die Bestehenskriterien und die Gewichte der Teilleistungen sollen im Voraus bekannt gegeben werden. Die Entscheidung über die Art der (des) Leistungs­nachweise(s) und die eventuelle Gewichtung der Prüfungs­leistungen fällt der jeweilige Prüfer. Art, Form und Umfang der jeweiligen studien­begleitenden Prüfung ergeben sich aus den Regelungen dieser Studien- und Prüfungs­ordnung in Verbindung mit dem Modulkatalog für den Bachelor­studien­gang Volkswirtschafts­lehre in der jeweils geltenden Fassung. Der Modulkatalog wird vom Fakultäts­rat im Einvernehmen mit der zuständigen Studien­kommission unter Beachtung der Grundsätze von § 3 Absatz 3 LHG beschlossen und auf den Internetseiten der Universität Mannheim bereitgestellt. Im Modulkatalog können erfolgreich zu erbringende Leistungen als Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung (Vorleistungen) sowie weitere Zulassungs­voraussetzungen festgelegt werden.

(4) Schriftliche Prüfungen können ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Die Prüfungs­aufgaben müssen zuverlässige Prüfungs­ergebnisse ermöglichen. Bei der Aufstellung der Aufgaben ist festzulegen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden, und die Punktverteilung zu bestimmen. Stellt sich bei der Auswertung der Prüfung heraus, dass bei einzelnen Aufgaben kein zuverlässiges Prüfungs­ergebnis ermittelt werden kann, sind diese bei der Feststellung des Prüfungs­ergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Bestehensgrenze mindert sich entsprechend; die Minderung darf sich nicht zum Nachteil eines Kandidaten auswirken. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat insgesamt mindestens den vor der Prüfung bekannt gegebenen Prozentwert der möglichen Punkte erreicht hat (Bestehensgrenze); die Prüfung gilt bei Nicht-Erreichen der Bestehensgrenze auch dann als bestanden, wenn der Kandidat zu dem vor der Prüfung bekannt gegebenen Prozentsatz der leistungs­besten Kandidaten gehört, die die Prüfung mindestens bestehen werden (Bestehensquote; Bestehensquote + Durchfallquote = 100%). Wird die Prüfung nur teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, gelten die Vorschriften dieses Absatzes für diesen Teil entsprechend.

(5) Jede Prüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, muss zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Handelt es sich bei einer Prüfung um eine Teil­prüfung gem. § 3 Abs. (2) Satz 2 mit einem Gewicht von maximal 50% an der Gesamtnote der Prüfung, so entscheidet der Prüfer, ob die Teil­prüfung zu wiederholen oder ob deren Ergebnis mit den Ergebnissen der übrigen Teilleistungen zu verrechnen ist. Bei Seminaren ist keine verpflichtende Wiederholung vorgesehen; soweit Studierende weitere Leistungen im Beifach Volkswirtschafts­lehre im Rahmen des zulässigen Rahmens erbringen wollen, ist in solchen Fällen stattdessen eine Prüfung zu einer anderen Lehr­veranstaltung zu absolvieren; der erneute Besuch eines thematisch identischen Seminars ist zulässig.

(6) Einzelheiten zu den Pflicht- und Wahlpflicht­veranstaltungen sind in der Anlage zu dieser Studien- und Prüfungs­ordnung geregelt.

 

III. Schluss­bestimmungen

§ 3 Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungs­ordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen des Rektorats der Universität Mannheim in Kraft. 

(2) Sie findet erstmals Anwendung auf Studierende, die zum Herbst-/Wintersemester 2012/13 ihr Studium an der Universität im ersten Fach­semester der entsprechenden Bachelor­studien­gänge aufnehmen; auf Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Beifach Volkswirtschafts­lehre studieren, findet sie keine Anwendung.  

(3) Die Regelung für das Beifach Volkswirtschafts­lehre in Bachelor-Studien­gängen ab Herbstsemester 2010 in der Fassung der 2. Änderung vom 1. Juni 2010 tritt gleichzeitig außer Kraft. Sie gilt weiterhin fort für bereits eingeschriebene Studierende.

 

Anlage: Modulkatalog zur Studien- und Prüfungs­ordnung Beifach Volkswirtschafts­lehre

Basismodul

Die folgende Veranstaltung ist obligatorisch:

SemesterTypVeranstaltungs­titelErforderliche 
Studien­leistungen
AbschlussSWSECTS
1. (HS)VL+ÜGrundlagen der Volkswirtschafts­lehre (2x90min Vorlesung + 1x90min Übung pro Woche)Klausur 

(120 Min.)
LN4+28

LN = Leistungs­nachweis

 

Außerdem müssen die Studierenden eine Veranstaltung aus dem folgenden Katalog auswählen:

SemesterTypVeranstaltungs­titelErforderliche 
Studien­leistungen
AbschlussSWSECTS
1. (HS)/ 

3. (HS)
VL+ÜWirtschafts­geschichteKlausur 

(90 Min.)
LN2+16
1. (HS)/ 

3. (HS)
VL+ÜAnalysisKlausur 

(90 Min.)
LN2+25
2. (FS)VL+ÜMakroökonomik A / Macroeconomics AKlausur 

(120 Min.)
LN4+28
2. (FS)VL+ÜMikroökonomik A / Microeconomics AKlausur 

(120 Min.)
LN4+28
  Summe Basismodul:   13–16

Aufbaumodul

Die Studierenden müssen zwei oder drei Veranstaltungen aus dem folgenden Katalog auswählen:

SemesterTypVeranstaltungs­titelErforderliche 
Studien­leistungen
AbschlussSWSECTS
2. (FS) 

3. (HS) 

4. (FS) 
 
VL+Üeine oder mehrere der im Basismodul nicht gewählten Wahlpflicht­veranstaltungenjeweils Klausur 

(90 oder 120 Min.)
LNje nach Wahlje nach Wahl
3. (HS) /
5. (HS)
VL+ÜMikroökonomik B / Microeconomics BKlausur 

(120 Min.)
LN3+28
3. (HS) /
5. (HS)
VL+ÜMakroökonomik B / Macroeconomics BKlausur 

(120 Min.)
LN3+28
3. (HS) /
5. (HS)
VL+ÜInternationale Ökonomik*Klausur 

(90 Min.)
LN2+26
4. (FS) 

6. (FS)
VL+ÜFinanz­wissenschaftKlausur 

(135 Min.)
LN3 bis 4+28
4. (FS) 

6. (FS)
VL+ÜWirtschafts­politikKlausur 

(135 Min.)
LN3 bis 4+28
3. (HS) -

6. (FS) 
 
VL, S 

VL+Ü
eine bis drei von der Abteilung Volkswirtschafts­lehre für den Wahl­bereich ihres Bachelor­studien­gangs angebotene Veranstaltungen (diese Option bedarf der vorherigen Abstimmung mit einem Professor oder Privatdozenten**)je nach gewählter VeranstaltungLNje nach Wahlje nach Wahl
  Summe Aufbaumodul:   16–23

VL = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, LN = Leistungs­nachweis

* Die Veranstaltung Internationale Ökonomik kann ausschließlich in englischer Sprache angeboten werden.

** Wenn Sie im Rahmen Ihres Beifachs VWL Prüfungen aus dem Wahl­bereich anmelden möchten, wenden Sie sich für die erforderliche Genehmigung bitte zuvor per E-Mail an die Fach­studien­beratung VWL: Geben Sie dazu bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer den/die Titel der gewünschten Veranstaltung(en), die bereits besuchte(n) Veranstaltung(en) im Beifach VWL sowie den Namen und die Mailadresse Ihres Sachbearbeiters im Studien­büro an. Sie erhalten die Genehmigung elektronisch, ein Formular ist nicht erforderlich.


Download der nichtamtlichen Lesefassung