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Anerkennung ...

... für Bachelor­studierende, die an einem Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms teilnehmen

  • Vor dem Auslands­aufenthalt

    Für die Anerkennung von Studien­leistungen von Bachelor­studierenden, die an einem Austausch im Rahmen des ERASMUS+ Programms oder mit einer Partner­universität in der Schweiz oder Großbritannien teilnehmen, gilt folgende Vorgehensweise:

    Sie müssen vor Beginn der Vorlesungen an Ihrer Gasthochschule ein Learning Agreement abschließen, das die Unterschriften von Ihnen, Frau Dr. Cischinsky und der Gast­universität trägt. Darum sollten Sie sich um die Anerkennungen Ihrer Kurse kümmern, sobald Sie das Angebot Ihrer Gast­universität im relevanten Semester kennen. Das Learning Agreement ist in Mobility Online zu erstellen (Portal des Akademischen Auslands­amtes, in dem Sie sich bereits für die Auslands­bewerbung angemeldet haben). Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom Akademischen Auslands­amt.

    Für diejenigen Kurse, die auf der Informations­seite zu Ihrer Gast­universität (hier verlinkt) veröffentlicht sind, wurde die Anerkennbarkeit als VWL-Wahlkurs im Spezialisierungs­bereich bereits geprüft. Hier ist keine erneute Prüfung erforderlich, wenn Kursnummer und -titel unverändert sind.

    Wollen Sie andere VWL-Kurse anerkennen lassen, so beachten Sie dabei die in der folgenden Anleitung beschriebene Vorgehensweise: Anleitung Auslands­anerkennung. Die Kurs­unterlagen werden zur Über­prüfung an den Auslands­beauftragten weitergeleitet.

    Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von VWL-Kursen im Spezialisierungs­bereich setzt nicht voraus, dass es äquivalente Kurse in Mannheim gibt. Im VWL-Wahl­bereich anerkannt werden können Kurse, die hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen in den Spezialisierungs­bereich des Bachelor­studiums passen. Neben fortgeschrittenen VWL-Kursen kommen hier auch Kurse aus den Bereichen Statistik, Ökonometrie und Wirtschafts­geschichte in Frage. Die Kurse werden mit den ECTS-Punkten anerkannt, die die Gast­universität auf dem Transcript of Records angibt, das Sie von dort nach dem Auslands­aufenthalt erhalten.

    Die Anerkennung von im Ausland belegten Veranstaltungen als VWL-Bachelor­seminare setzt – neben den Anforderungen an die vermittelten fach­spezifischen Kompetenzen – voraus, dass die Prüfungs­leistungen eine individuell anzufertigende Hausarbeit und eine eigenständige Präsentation der Ergebnisse umfassen.

    Erfolgt die Benotung eines Kurses zu mehr als 1/3 auf Basis von Gruppen­noten, kann dieser Kurs nicht anerkannt werden.

    Wenn Sie im Ausland einen Kurs belegen möchten, der Kompetenzen vermittelt, die sich (teilweise) mit den in einem Mannheimer Modul des Spezialisierungs­bereichs vermittelten Kompetenzen decken, den Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, klären Sie bitte im Rahmen der Pflicht­beratung zum Spezialisierungs­bereich ab, ob die Belegung beider Kurse möglich ist. Auch wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die untereinander ähnliche Kompetenzen vermitteln, müssen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater abklären, ob die Anerkennung beider/aller Kurse möglich ist.

    Kurse aus dem Bereich Internationale Ökonomik können nur dann als Ersatz für das Mannheimer Modul anerkannt werden, wenn sie hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen zu diesem im Wesentlichen gleich sind. Erfahrungs­gemäß erfüllen Kurse mit den Titeln „International Trade“, „International Finance“, „International Economics“ diese Bedingung nicht immer. Deshalb muss die Äquivalenz gesondert geprüft werden.
    Wenn Sie im Ausland Kurse zu International Trade, International Finance oder International Economics belegen, die nicht zur Mannheimer Internationalen Ökonomik äquivalent sind, aber dennoch einen Teil der Kompetenzen vermitteln, die durch das Mannheimer Modul erworben werden würden, können Sie dieses in Mannheim nicht mehr belegen. Sie müssen dann mindestens 6 ECTS-Punkte in BWL erbringen.

    Auch Kurse, die Mannheimer Pflichtmodule ersetzen sollen, müssen zu diesen hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen im Wesentlichen gleich sein. Bitte richten Sie Anfragen zur Prüfung von Äquivalenzen ebenfalls an Frau Dr. Cischinsky. Die Anerkennung erfolgt dann mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten.

    Module, an deren Prüfungen Sie an der Universität Mannheim bereits teilgenommen und nicht bestanden haben, können nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen ersetzt werden.

    Wollen Sie im Ausland belegte Veranstaltungen im Rahmen eines Beifachs anerkennen lassen, so müssen Sie sich die Gleichwertigkeit bzw. die Anerkennbarkeit von der Fakultät/Abteilung bestätigen lassen, die das Beifach anbietet. (So ist z.B. für die Anerkennung von BWL-Kursen die betriebs­wirtschaft­liche Fakultät zuständig. Nähere Informationen zur Anerkennung von Kursen im BWL-Beifach finden Sie hier. Falls Sie Anerkennungen von BWL-Kursen prüfen lassen möchten, verwenden Sie bitte das Formular „Kursabsprache für das Auslands­semester“ (Word / pdf).) Da diese Kurse ebenfalls im Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden, müssen Sie sich zunächst um deren Anerkennung kümmern. Die Anerkennung von Beifach­veranstaltungen erfolgt i.d.R. mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Das Dekanat BWL gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaft­liche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein Learning Agreement. Die Anerkennbarkeit von Kursen in anderen Beifächern sollten Sie sich vor der Erstellung des Erasmus+ Learning Agreements auf diesem Formular bestätigen lassen.

    Wenn Sie an Ihrer Gasthochschule Kurse belegen möchten, die an der Universität Mannheim nicht anerkannt werden können, die aber in das Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden müssen, tragen Sie diese Kurse bitte zusätzlich in das Formular „Annex Nichtanerkennung“ ein und senden Sie es unterschrieben als pdf-Datei per E-Mail an Frau Cischinsky.

    Das Akademische Auslands­amt informiert Frau Cischinsky, sobald Sie Ihr Learning Agreement in Mobility Online erstellt und signiert haben. Nach der Signatur durch Frau Cischinsky wird das Learning Agreement über Mobility Online in digitaler Form zur Unterschrift an Ihre Gasthochschule weitergegeben.

    Bitte denken Sie auch an

  • Nach dem Auslands­semester

    Wichtig: Bitte nutzen Sie für die Kommunikation bezüglich der Anerkennung immer Ihre universitäre E-Mail-Adresse.

    Sie können selbst entscheiden, welche Module Sie sich anerkennen lassen möchten. Eine Frist für den entsprechenden Antrag gibt es nicht.

    Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen:

    1. Laden Sie das Anerkennungs­formular sowie diese Exceldatei her­unter und füllen Sie beide aus. Drucken Sie das Anerkennungs­formular aus, unterschreiben Sie es und erstellen Sie daraus eine pdf-Datei. Füllen Sie bitte zudem die Exceldatei aus und ändern Sie den Dateinamen beim Abspeichern so ab, dass er Ihren Namen enthält.

    2. Reichen Sie folgende Unterlagen bei Frau Dr. Cischinsky ein:

    • Antrag auf Anerkennung mit eigenhändiger Unterschrift als pdf-Datei, versendet von Ihrer universitären E-Mail-Adresse (Bitte nehmen Sie in das Formular auch diejenigen Kurse auf, die in einem Beifach anerkannt werden sollen.),
    • die oben erwähnte Excel-Datei,
    • Offizielle Noten­bescheinigung der Gast­universität (Transcript of Records) (s. auch Hinweis zu elektronischen Transcripts unten),
    • Erasmus+ Learning Agreements sowie ggf. des Änderungs­formulars (Kopie ist ausreichend),
    • im Fall der Anerkennung von Beifach­kursen (außer BWL): Originale der Learning Agreements der anderen Fakultäten/Abteilungen, falls die Kurse, nicht im Erasmus+ Learning Agreement aufgeführt sind,
    • eine von Ihnen selbst erstellte Übersicht über die bereits an der Universität Mannheim belegten Wahlkurse,
    • die „Bestätigung über die Einreichung eines Erfahrungs­berichts im Akademischen Auslands­amt (zur Vorlage beim Prüfungs­amt)“ (Nach der Abgabe des Erfahrungs­berichts und Prüfung durch das Auslands­amt können Sie dieses Schreiben aus Mobility Online her­unterladen.)
    • eventuell vorhandene weitere Unterlagen (z.B. Seminararbeiten) über die abgelegten Prüfungs­leistungen an der ausländischen Universität.

    Wir akzeptieren elektronische Transcripts of Records der Gast­universitäten, wenn diese von einem vertrauenswürdigen, bekannten Absender Ihrer Gast­universität per E-Mail entweder an das Akademische Auslands­amt oder an Frau Dr. Cischinsky geschickt werden. Wenn das Auslands­amt ein elektronisches Transcript erhält, gibt es die Datei an Frau Dr. Cischinsky weiter und informiert Sie per E-Mail. Elektronische Transcripts, die von Studierenden weitergeleitet werden, können wir nicht akzeptieren.

    Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie über das ERASMUS+ Programm im Ausland waren.

    Sie können uns Ihre Unterlagen entweder per E-Mail oder per Post zusenden (Adresse s. unten) oder in den Briefkasten von Frau Cischinsky in der Postanlage neben Hörsaal S 031 in Gebäude L7, 3–5 einwerfen.

    Wenn alle Unterlagen vorliegen, reichen wir die Unterlagen zur endgültigen Anerkennung an den Prüfungs­ausschuss weiter.
    Bitte beachten Sie, dass Ihre Auslands­anerkennung erst dann bearbeitet werden kann, wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen.

    Sollten Sie ein Original-Transcript einreichen, geben wir es nach Abschluss des Anerkennungs­verfahrens an das Studien­büro weiter. Sie können es dort abholen.

    Postadresse Prüfungs­ausschuss:

    Universität Mannheim
    Prüfungs­ausschuss B.Sc. VWL
    z. Hd. Frau Dr. Christiane Cischinsky
    L 7, 3–5, Raum 4.23
    68131 Mannheim

  • Notenumrechnung

    Informationen zur Notenumrechung finden Sie in der Ilias-Gruppe des Prüfungs­ausschusses BWL. Die dort angegebenen Tabellen gelten uniweit.