Anerkennung ...
... für Bachelorstudierende, die an einem Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms teilnehmen
Vor dem Auslandsaufenthalt
Für die Anerkennung von Studienleistungen von Bachelorstudierenden, die an einem Austausch im Rahmen des ERASMUS+ Programms oder mit einer Partneruniversität in der Schweiz oder Großbritannien teilnehmen, gilt folgende Vorgehensweise:
Sie müssen vor Beginn der Vorlesungen an Ihrer Gasthochschule ein Learning Agreement abschließen, das die Unterschriften von Ihnen, Frau Dr. Cischinsky und der Gastuniversität trägt. Darum sollten Sie sich um die Anerkennungen Ihrer Kurse kümmern, sobald Sie das Angebot Ihrer Gastuniversität im relevanten Semester kennen. Das Learning Agreement ist in Mobility Online zu erstellen (Portal des Akademischen Auslandsamtes, in dem Sie sich bereits für die Auslandsbewerbung angemeldet haben). Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom Akademischen Auslandsamt.
Für diejenigen Kurse, die auf der Informationsseite zu Ihrer Gastuniversität (hier verlinkt) veröffentlicht sind, wurde die Anerkennbarkeit als VWL-Wahlkurs im Spezialisierungsbereich bereits geprüft. Hier ist keine erneute Prüfung erforderlich, wenn Kursnummer und -titel unverändert sind.Wollen Sie andere VWL-Kurse anerkennen lassen, so beachten Sie dabei die in der folgenden Anleitung beschriebene Vorgehensweise: Anleitung Auslandsanerkennung. Die Kursunterlagen werden zur Überprüfung an den Auslandsbeauftragten weitergeleitet.
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von VWL-Kursen im Spezialisierungsbereich setzt nicht voraus, dass es äquivalente Kurse in Mannheim gibt. Im VWL-Wahlbereich anerkannt werden können Kurse, die hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen in den Spezialisierungsbereich des Bachelorstudiums passen. Neben fortgeschrittenen VWL-Kursen kommen hier auch Kurse aus den Bereichen Statistik, Ökonometrie und Wirtschaftsgeschichte in Frage. Die Kurse werden mit den ECTS-Punkten anerkannt, die die Gastuniversität auf dem Transcript of Records angibt, das Sie von dort nach dem Auslandsaufenthalt erhalten.
Die Anerkennung von im Ausland belegten Veranstaltungen als VWL-Bachelorseminare setzt – neben den Anforderungen an die vermittelten fachspezifischen Kompetenzen – voraus, dass die Prüfungsleistungen eine individuell anzufertigende Hausarbeit und eine eigenständige Präsentation der Ergebnisse umfassen.
Erfolgt die Benotung eines Kurses zu mehr als 1/
3 auf Basis von Gruppennoten, kann dieser Kurs nicht anerkannt werden. Wenn Sie im Ausland einen Kurs belegen möchten, der Kompetenzen vermittelt, die sich (teilweise) mit den in einem Mannheimer Modul des Spezialisierungsbereichs vermittelten Kompetenzen decken, den Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, klären Sie bitte im Rahmen der Pflichtberatung zum Spezialisierungsbereich ab, ob die Belegung beider Kurse möglich ist. Auch wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die untereinander ähnliche Kompetenzen vermitteln, müssen Sie mit Ihrer Beraterin/
Ihrem Berater abklären, ob die Anerkennung beider/ aller Kurse möglich ist. Kurse aus dem Bereich Internationale Ökonomik können nur dann als Ersatz für das Mannheimer Modul anerkannt werden, wenn sie hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen zu diesem im Wesentlichen gleich sind. Erfahrungsgemäß erfüllen Kurse mit den Titeln „International Trade“, „International Finance“, „International Economics“ diese Bedingung nicht immer. Deshalb muss die Äquivalenz gesondert geprüft werden.
Wenn Sie im Ausland Kurse zu International Trade, International Finance oder International Economics belegen, die nicht zur Mannheimer Internationalen Ökonomik äquivalent sind, aber dennoch einen Teil der Kompetenzen vermitteln, die durch das Mannheimer Modul erworben werden würden, können Sie dieses in Mannheim nicht mehr belegen. Sie müssen dann mindestens 6 ECTS-Punkte in BWL erbringen.Auch Kurse, die Mannheimer Pflichtmodule ersetzen sollen, müssen zu diesen hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen im Wesentlichen gleich sein. Bitte richten Sie Anfragen zur Prüfung von Äquivalenzen ebenfalls an Frau Dr. Cischinsky. Die Anerkennung erfolgt dann mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten.
Module, an deren Prüfungen Sie an der Universität Mannheim bereits teilgenommen und nicht bestanden haben, können nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen ersetzt werden.
Wollen Sie im Ausland belegte Veranstaltungen im Rahmen eines Beifachs anerkennen lassen, so müssen Sie sich die Gleichwertigkeit bzw. die Anerkennbarkeit von der Fakultät/Abteilung bestätigen lassen, die das Beifach anbietet. (So ist z.B. für die Anerkennung von BWL-Kursen die betriebswirtschaftliche Fakultät zuständig. Nähere Informationen zur Anerkennung von Kursen im BWL-Beifach finden Sie hier. Falls Sie Anerkennungen von BWL-Kursen prüfen lassen möchten, verwenden Sie bitte das Formular „Kursabsprache für das Auslandssemester“ (Word / pdf).) Da diese Kurse ebenfalls im Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden, müssen Sie sich zunächst um deren Anerkennung kümmern. Die Anerkennung von Beifachveranstaltungen erfolgt i.d.R. mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Das Dekanat BWL gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaftliche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein Learning Agreement. Die Anerkennbarkeit von Kursen in anderen Beifächern sollten Sie sich vor der Erstellung des Erasmus+ Learning Agreements auf diesem Formular bestätigen lassen.
Wenn Sie an Ihrer Gasthochschule Kurse belegen möchten, die an der Universität Mannheim nicht anerkannt werden können, die aber in das Erasmus+ Learning Agreement eingetragen werden müssen, tragen Sie diese Kurse bitte zusätzlich in das Formular „Annex Nichtanerkennung“ ein und senden Sie es unterschrieben als pdf-Datei per E-Mail an Frau Cischinsky.
Das Akademische Auslandsamt informiert Frau Cischinsky, sobald Sie Ihr Learning Agreement in Mobility Online erstellt und signiert haben. Nach der Signatur durch Frau Cischinsky wird das Learning Agreement über Mobility Online in digitaler Form zur Unterschrift an Ihre Gasthochschule weitergegeben.
Bitte denken Sie auch an
- die verpflichtende Studienberatung nach § 13 der B.Sc.-Prüfungsordnung sowie
- einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim Studienbüro, wenn Sie aufgrund des Auslandsaufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können. Sie werden dann zum nächstmöglichen Prüfungstermin ggf. wieder pfichtangemeldet.
Nach dem Auslandssemester
Wichtig: Bitte nutzen Sie für die Kommunikation bezüglich der Anerkennung immer Ihre universitäre E-Mail-Adresse.
Sie können selbst entscheiden, welche Module Sie sich anerkennen lassen möchten. Eine Frist für den entsprechenden Antrag gibt es nicht.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen:
1. Laden Sie das Anerkennungsformular sowie diese Exceldatei herunter und füllen Sie beide aus. Drucken Sie das Anerkennungsformular aus, unterschreiben Sie es und erstellen Sie daraus eine pdf-Datei. Füllen Sie bitte zudem die Exceldatei aus und ändern Sie den Dateinamen beim Abspeichern so ab, dass er Ihren Namen enthält.
2. Reichen Sie folgende Unterlagen bei Frau Dr. Cischinsky ein:
- Antrag auf Anerkennung mit eigenhändiger Unterschrift als pdf-Datei, versendet von Ihrer universitären E-Mail-Adresse (Bitte nehmen Sie in das Formular auch diejenigen Kurse auf, die in einem Beifach anerkannt werden sollen.),
- die oben erwähnte Excel-Datei,
- Offizielle Notenbescheinigung der Gastuniversität (Transcript of Records) (s. auch Hinweis zu elektronischen Transcripts unten),
- Erasmus+ Learning Agreements sowie ggf. des Änderungsformulars (Kopie ist ausreichend),
- im Fall der Anerkennung von Beifachkursen (außer BWL): Originale der Learning Agreements der anderen Fakultäten/Abteilungen, falls die Kurse, nicht im Erasmus+ Learning Agreement aufgeführt sind,
- eine von Ihnen selbst erstellte Übersicht über die bereits an der Universität Mannheim belegten Wahlkurse,
- die „Bestätigung über die Einreichung eines Erfahrungsberichts im Akademischen Auslandsamt (zur Vorlage beim Prüfungsamt)“ (Nach der Abgabe des Erfahrungsberichts und Prüfung durch das Auslandsamt können Sie dieses Schreiben aus Mobility Online herunterladen.)
- eventuell vorhandene weitere Unterlagen (z.B. Seminararbeiten) über die abgelegten Prüfungsleistungen an der ausländischen Universität.
Wir akzeptieren elektronische Transcripts of Records der Gastuniversitäten, wenn diese von einem vertrauenswürdigen, bekannten Absender Ihrer Gastuniversität per E-Mail entweder an das Akademische Auslandsamt oder an Frau Dr. Cischinsky geschickt werden. Wenn das Auslandsamt ein elektronisches Transcript erhält, gibt es die Datei an Frau Dr. Cischinsky weiter und informiert Sie per E-Mail. Elektronische Transcripts, die von Studierenden weitergeleitet werden, können wir nicht akzeptieren.
Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie über das ERASMUS+ Programm im Ausland waren.
Sie können uns Ihre Unterlagen entweder per E-Mail oder per Post zusenden (Adresse s. unten) oder in den Briefkasten von Frau Cischinsky in der Postanlage neben Hörsaal S 031 in Gebäude L7, 3–5 einwerfen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, reichen wir die Unterlagen zur endgültigen Anerkennung an den Prüfungsausschuss weiter.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Auslandsanerkennung erst dann bearbeitet werden kann, wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen.Sollten Sie ein Original-Transcript einreichen, geben wir es nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens an das Studienbüro weiter. Sie können es dort abholen.
Postadresse Prüfungsausschuss:
Universität Mannheim
Prüfungsausschuss B.Sc. VWL
z. Hd. Frau Dr. Christiane Cischinsky
L 7, 3–5, Raum 4.23
68131 MannheimNotenumrechnung
Informationen zur Notenumrechung finden Sie in der Ilias-Gruppe des Prüfungsausschusses BWL. Die dort angegebenen Tabellen gelten uniweit.