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Anerkennung ...

... für Bachelor­studierende, die an einem Auslands­programm in Über­see teilnehmen, und Freemover

  • Vor dem Auslands­aufenthalt

    Auch wenn in diesen Programmen die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungs­leistungen im Ausland nicht zwingend vor Antritt des Auslands­studiums geklärt sein muss, sollten Sie sich im eigenen Interesse so früh wie möglich mit dieser Frage beschäftigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich für eine Hochschule entschieden haben, mit der bislang noch kein Austausch stattgefunden hat. Ihre direkte Ansprech­partnerin für alle Anerkennungen von VWL-Kursen im Bachelor­bereich ist Frau Dr. Cischinsky. Wollen Sie VWL-Kurse anerkennen lassen, so beachten Sie dabei die in der folgenden Anleitung beschriebene Vorgehensweise: Anleitung Auslands­anerkennung. Frau Dr. Cischinsky wird Ihre Anfragen an die zuständigen Fach­vertreter weiterleiten und Sie über das weitere Verfahren informieren.

    Für diejenigen Kurse, die auf der Informations­seite zu Ihrer Gast­universität (abteilungs­eigene Programme) bzw. auf der Informations­seite zu ENGAGE.EU veröffentlicht sind , wurde die Anerkennbarkeit als VWL-Wahlkurs im Spezialisierungs­bereich bereits geprüft. Hier ist keine erneute Prüfung erforderlich, wenn Kursnummer und -titel unverändert sind.

    Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von VWL-Kursen im Spezialisierungs­bereich setzt nicht voraus, dass es äquivalente Kurse in Mannheim gibt. Im VWL-Wahl­bereich anerkannt werden können Kurse, die hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen in den Spezialisierungs­bereich passen. Neben fortgeschrittenen VWL-Kursen kommen hier auch Kurse aus den Bereichen Statistik, Ökonometrie und Wirtschafts­geschichte in Frage.

    Die Anerkennung von im Ausland belegten Veranstaltungen als VWL-Bachelor­seminare setzt – neben den Anforderungen an die vermittelten fach­spezifischen Kompetenzen – voraus, dass die Prüfungs­leistungen eine individuell anzufertigende Hausarbeit und eine eigenständige Präsentation der Ergebnisse umfassen.

    Erfolgt die Benotung eines Kurses zu mehr als 1/3 auf Basis von Gruppen­noten, kann dieser Kurs nicht anerkannt werden.

    Wenn Sie im Ausland einen Kurs belegen möchten, der Kompetenzen vermittelt, die sich (teilweise) mit den in einem Mannheimer Modul des Spezialisierungs­bereichs vermittelten Kompetenzen decken, den Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, klären Sie bitte im Rahmen der Pflicht­beratung zum Spezialisierungs­bereich ab, ob die Belegung beider Kurse möglich ist. Auch wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die unter­einander ähnliche Kompetenzen vermitteln, müssen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater abklären, ob die Anerkennung beider/aller Kurse möglich ist.

    Kurse aus dem Bereich Internationale Ökonomik können nur dann als Ersatz für das Mannheimer Modul anerkannt werden, wenn sie hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen zu diesem im Wesentlichen gleich sind. Erfahrungs­gemäß erfüllen Kurse mit den Titeln „International Trade“, „International Finance“, „International Economics“ diese Bedingung nicht immer. Deshalb muss die Äquivalenz gesondert geprüft werden.
    Wenn Sie im Ausland Kurse zu International Trade, International Finance oder International Economics belegen, die nicht zur Mannheimer Internationalen Ökonomik äquivalent sind, aber dennoch einen Teil der Kompetenzen vermitteln, die durch das Mannheimer Modul erworben werden würden, können Sie dieses in Mannheim nicht mehr belegen. Sie müssen dann mindestens 6 ECTS-Punkte in BWL erbringen.

    Auch Kurse, die Mannheimer Pflichtmodule ersetzen sollen, müssen zu diesen hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen im Wesentlichen gleich sein. Bitte richten Sie Anfragen zur Prüfung von Äquivalenzen ebenfalls an Frau Dr. Cischinsky. Die Anerkennung erfolgt dann mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten.

    Module, an deren Prüfungen Sie an der Universität Mannheim bereits teilgenommen und nicht bestanden haben, können nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen ersetzt werden.

    Verwenden Sie für die Bestätigung der Anerkennungen von VWL-Kursen bitte das passende der folgenden Formulare:

    (Studierende, die kein Word-Formular ausfüllen können, nutzen bitte die passende pdf-Datei: Über­see und Freemover bzw. ENGAGE.EU)

    Wollen Sie im Ausland belegte Veranstaltungen im Rahmen eines Beifachs anerkennen lassen, so müssen Sie sich die Gleichwertigkeit bzw. die Anerkennbarkeit von der Fakultät/Abteilung bestätigen lassen, die das Beifach anbietet. (So ist z.B. für die Anerkennung von BWL-Kursen die betriebs­wirtschaft­liche Fakultät zuständig. Nähere Informationen zur Anerkennung von Kursen im BWL-Beifach finden Sie hier. Falls Sie Anerkennungen von BWL-Kursen prüfen lassen möchten, verwenden Sie bitte das Formular „Kursabsprache für das Auslands­semester“ (Word / pdf).)) Die Anerkennung von Beifach­veranstaltungen erfolgt mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Das Dekanat BWL gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaft­liche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein gesondertes Learning Agreement, können die Kurse aber in das VWL-Learning Agreement mit eintragen. Die Anerkennbarkeit von Kursen in anderen Beifächern sollten Sie sich auf diesem Formular bestätigen lassen.

    Bitte denken Sie vor Ihrem Auslands­aufenthalt auch an:

    • die verpflichtende Studien­beratung nach § 13 der B.Sc.-Prüfungs­ordnung
    • einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus einem triftigen Grund beim Studien­büro, wenn Sie aufgrund des Auslands­aufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können. Pflichtanmeldungen werden dann auf den nächstmöglichen Prüfungs­termin verschoben.
  • Nach dem Auslands­aufenthalt

    Wichtig: Bitte nutzen Sie für die Kommunikation bezüglich der Anerkennung immer Ihre universitäre E-Mail-Adresse.

    Sie können selbst entscheiden, welche Module Sie sich anerkennen lassen möchten. Eine Frist für den entsprechenden Antrag gibt es nicht.

    Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen:

    1. Laden Sie das Anerkennungs­formular sowie diese Exceldatei her­unter und füllen Sie beide aus. Drucken Sie das Anerkennungs­formular aus, unter­schreiben Sie es und erstellen Sie daraus eine pdf-Datei. Füllen Sie bitte zudem die Exceldatei aus und ändern Sie den Dateinamen beim Abspeichern so ab, dass er Ihren Namen enthält.

    2. Reichen Sie folgende Unter­lagen bei Frau Dr. Cischinsky ein:

    • Antrag auf Anerkennung mit eigenhändiger Unter­schrift als pdf-Datei, versendet von Ihrer universitären E-Mail-Adresse (Bitte nehmen Sie in das Formular auch diejenigen Kurse auf, die in einem Beifach anerkannt werden sollen.),
    • die oben erwähnte Excel-Datei,
    • Offizielle Noten­bescheinigung der Gast­universität (Trans­cript of Records) (s. auch Hinweis zu elektronischen Trans­cripts unten),
    • Learning Agreements (Kopie ist ausreichend),
    • im Fall der Anerkennung von Beifach­kursen (außer BWL): Originale der Learning Agreements der anderen Fakultäten/Abteilungen,
    • eine von Ihnen selbst erstellte Über­sicht über die bereits an der Universität Mannheim belegten Wahlkurse,
    • die „Bestätigung über die Einreichung eines Erfahrungs­berichts im Akademischen Auslands­amt (zur Vorlage beim Prüfungs­amt)“ (Nach der Abgabe des Erfahrungs­berichts und Prüfung durch das Auslands­amt, können Sie dieses Schreiben aus Mobility Online her­unter­laden.) (Freemover müssen dieses Schreiben NICHT einreichen),
    • eventuell vorhandene weitere Unter­lagen (z.B. Seminararbeiten) über die abgelegten Prüfungs­leistungen an der ausländischen Universität.

    Wir akzeptieren elektronische Trans­cripts of Records der Gast­universitäten, wenn diese von einem vertrauenswürdigen, bekannten Absender Ihrer Gast­universität per E-Mail entweder an das Akademische Auslands­amt oder an Frau Dr. Cischinsky geschickt werden. Wenn das Auslands­amt ein elektronisches Trans­cript erhält, gibt es die Datei an Frau Dr. Cischinsky weiter und informiert Sie per E-Mail. Elektronische Trans­cripts, die uns von Studierenden weitergeleitet werden, können wir nicht akzeptieren.

    Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an Frau Dr. Cischinsky auch an, ob Sie Freemover sind oder über ein Universitäts­programm der Universität Mannheim im Ausland waren.

    Wenn alle Unter­lagen vorliegen, reichen wir die Unter­lagen zur endgültigen Anerkennung an den Prüfungs­ausschuss weiter.

    Sie können uns Ihre Unter­lagen entweder per E-Mail oder per Post zusenden (Adresse s. unten) oder in den Briefkasten von Frau Cischinsky in der Postanlage neben Hörsaal S 031 in Gebäude L7, 3–5 einwerfen.

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Auslands­anerkennung erst dann bearbeitet werden kann, wenn uns Ihre Unter­lagen vollständig vorliegen.

    Sollten Sie ein Original-Trans­cript einreichen, geben wir es nach Abschluss des Anerkennungs­verfahrens an das Studien­büro weiter. Sie können es dort abholen.

    Postadresse Prüfungs­ausschuss:

    Universität Mannheim
    Prüfungs­ausschuss B.Sc. VWL
    z. Hd. Frau Dr. Christiane Cischinsky
    L 7, 3–5, Raum 4.23
    68131 Mannheim

  • Notenumrechnung und ECTS-Berechnung

    Informationen zur Notenumrechung finden Sie in der entsprechenden Ilias-Gruppe des Prüfungs­ausschusses BWL. Die dort angegebenen Tabellen gelten uniweit.

    Sollte es für das Notenschema Ihrer Gasthochschule noch keine passende Tabelle geben, informieren Sie bitte Frau Cischinsky. Oftmals passt eine Tabelle aus einer anderen Über­sicht, die dann entsprechend verwendet wird.

    Erläuterungen zur ECTS-Berechnung: Leitfaden, Umrechnungs­faktoren

    Sollte es für Ihre Gast­universität noch keinen Umrechnungs­faktor geben, senden Sie bitte folgende Informationen an Frau Cischinsky:

    • Anzahl der Kreditpunkte, die Studierende der Gast­universität im betreffenden Studien­gang bis zum Studien­abschluss erwerben müssen.
    • Anzahl der für diesen Studien­gang vorgesehenen Studien­jahre.
    • Links zu den Internetseiten, denen diese Informationen zu entnehmen sind.