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Administrative Regelungen für Bachelor­arbeiten

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit Ihrer Bachelor­arbeit zusammengestellt.

  • Thematische Vorbereitung

    Die Vereinbarung eines Themas für Ihre Bachelor­arbeit kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt zum/zur gewünschten Betreuer*in Ihrer Bachelor­arbeit auf. Die Ausgabe, Betreuung und Bewertung von Bachelor­arbeiten obliegt nur Professor*innen und Juniorprofessor*innen, Hochschul- und Privatdozent*innen sowie akademischen Rät*innen.

    Die Bachelor­arbeit kann in folgenden Fächern geschrieben werden:
    – Volkswirtschafts­lehre
    – Statistik
    – Ökonometrie
    – Wirtschafts­geschichte
    – sowie mit Zustimmung eines zuständigen Fach­vertreters auch in den Fächern Mathematik, Philosophie und Wirtschafts­informatik; dies setzt die Absolvierung des entsprechenden Beifachs gemäß der Spezifischen Anlage 2 sowie entsprechende Betreuungs­kapazitäten im jeweiligen Fach voraus.

    In der Regel wird erwartet, dass Sie Vorschläge für mögliche Themen und die geplante Herangehensweise unterbreiten. Keinesfalls müssen Sie an dieser Stelle bereits detaillierte Konzepte einreichen. Es geht nur darum, dass der/die Betreuer*in eine Vorstellung davon gewinnen kann, was Sie vorhaben. Genaueres würden Sie dann im weiteren Austausch vereinbaren.

    Bitte denken Sie daran, dass der/die Betreuer*in seine/ihre Zusage vom Besuch geeigneter Lehr­veranstaltungen (z. B. thematisch passende Vorlesung und/oder passendes Seminar) abhängig machen kann.

  • Administrative Vorbereitung, Schritt 1: Mail an das Studien­büro

    Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelor­arbeit ist, dass Sie mindestens ein Seminar bestanden haben (oder, falls das Seminar noch nicht abgeschlossen ist, es als bestanden gewertet werden kann) und dass Ihr Prüfungs­anspruch insgesamt und für das Modul Bachelor­arbeit besteht. Außerdem ist wichtig, ob Sie schon einmal ein Bachelor­arbeits­thema zurückgegeben haben.

    Um das Vorliegen der Voraussetzungen gegenüber Ihrem/Ihrer Prüfer/in zu bestätigen, senden Sie eine E-Mail von Ihrem Uni-Mannheim-Account an das Studien­büro, studienbuero-vwl@uni-mannheim.de, mit dem Betreff „Bachelor­arbeit“ und folgendem Inhalt:
     

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte meine Bachelor­arbeit schreiben und meinem Betreuer / meiner Betreuerin (Nichtzutreffendes löschen) die Erfüllung der Zulassungs­voraussetzungen nachweisen. Bitte bestätigen Sie mir per e-Mail, dass (1) ich ein Seminar bestanden habe / ein Seminar als bestanden gewertet werden kann (Nichtzutreffendes löschen), (2) mein Prüfungs­anspruch insgesamt und für das Modul Bachelor­arbeit besteht, (3) es sich im Modul Bachelor­arbeit um meinen ersten Prüfungs­versuch / meinen Wiederholungs­versuch (Nichtzutreffendes löschen) handelt und (4) ich bislang kein Bachelor­arbeits­thema zurückgegeben habe / ich bereits einmal das Thema meiner Bachelor­arbeit zurückgegeben habe (Nichtzutreffendes löschen).

    Mit freundlichen Grüßen

    [Vorname, Name, Matrikelnummer]"


    Hinweis zu Punkt (1): Ein Seminar kann vor Abschluss der Veranstaltung als bestanden gewertet werden, wenn der überwiegende Teil der Leistungen erbracht wurde und sich aus der Benotung und Gewichtung der erbrachten Teilleistungen rechnerisch nur eine Gesamtnote von 4,0 oder besser ergeben kann. Dies muss der/die für das Seminar zuständige Prüfer/in dem Studien­büro gesondert mitgeteilt haben, bevor Sie Ihre E-Mail an das Studien­büro absenden.

  • Administrative Vorbereitung, Schritt 2: Mail an Ihre/n Betreuer/in

    Sobald Sie Thema und Starttermin Ihrer Bachelor­arbeit mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin abgestimmt haben und die Arbeit formal beginnen möchten, leiten Sie die Antwort des Studien­büros aus Schritt 1 über Ihren Uni-Mannheim-Mailaccount an Ihre/n Betreuer/in weiter und stellen den nachfolgenden Text voran:
     

    "[Ihre Begrüßungs­formel],

    hiermit möchte ich, [Vorname] [Name], [Matrikelnummer], meine Bachelor­arbeit verbindlich bei Ihnen anmelden. Wir hatten uns auf das folgende Thema verständigt:

    [Titel der Bachelor­arbeit in englischer Sprache (muss immer angegeben werden)]

    [falls die Bachelor­arbeit in deutscher Sprache verfasst wird, hier zusätzlich der deutsche Titel]

    Ich bitte Sie um Bestätigung von Thema, Start- und spätestem Abgabetermin per e-Mail, mit CC an das Studien­büro.

    [Schlussformel]"


    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungs­zeit am Tag des Absendens dieser E-Mail beginnt. Die Bearbeitungs­zeit für Bachelor­arbeiten beträgt 10 Wochen.

  • Bestätigung durch Ihre/n Betreuer/in

    Ihr/e Betreuer/in bestätigt Ihnen per E-Mail mit Kopie an das Studien­büro das Thema der Bachelor­arbeit sowie den spätesten Abgabetermin für Ihre Arbeit (gemäß Prüfungs­ordnung Anmeldedatum plus 10 Wochen).

    Sollte es Ihrer Ansicht nach Unstimmigkeiten mit den in den Vorgesprächen getroffenen Vereinbarungen geben, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin auf.

  • Eventuell: Rückgabe des Themas

    Die Bachelor­arbeit kann einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungs­zeit bei dem/der zuständigen Prüfer/in zurückgegeben werden. Der/die Prüfer/in teilt dem Studien­büro das Datum der Rückgabe mit. Bei rechtzeitiger Rückgabe gilt der Prüfungs­versuch als nicht unternommen; andernfalls verbleiben Sie in Ihrem Prüfungs­versuch.

    Im Wiederholungs­versuch ist ein neues Thema zu vereinbaren. Sie können hierfür auch eine/einen andere/n Prüfer/in wählen.

    Bei der Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelor­arbeit ist die Rückgabe des Themas nur zulässig, wenn von dieser Möglichkeit im ersten Prüfungs­versuch kein Gebrauch gemacht wurde.

    Um Ihr Thema zurückzugeben, zitieren Sie die gesamte in Schritt 2 an Ihre/n Betreuer/in versandte E-Mail und versenden diese erneut an sie/ihn über Ihren Uni-Mannheim-Mailaccount, wobei Sie den nachfolgenden Text voranstellen:
     

    "[Ihre Begrüßungs­formel],

    hiermit gebe ich das Thema meiner Bachelor­arbeit [Titel der Bachelor­arbeit in englischer Sprache] mit dem vereinbarten Starttermin [Termin] zurück.

    Wie Sie der Bestätigung des Studien­büros entnehmen können, habe ich bislang noch kein Bachelor­arbeits­thema zurückgegeben.

    Ich bitte Sie um Bestätigung der Themenrückgabe per e-Mail, mit CC an das Studien­büro.

    [Schlussformel]"

  • Eventuell: Bestätigung der Rückgabe durch Ihre/n Betreuer/in

    Ihr/e Betreuer/in bestätigt Ihnen per E-Mail mit Kopie an das Studien­büro die Rückgabe des Themas. Sie vereinbaren nun ein neues Thema und setzen fort mit dem Punkt Administrative Vorbereitung, Schritt 2: Mail an Ihre/n Betreuer*in. Bei der Wahl eines/einer neuen Betreuer*in müssen Sie in Ihrer E-Mail ergänzen, dass Sie das Thema zwischenzeitlich einmal zurückgegeben haben; andernfalls liegt ein Täuschungs­versuch vor.

  • Eventuell: Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungs­zeit

    In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungs­ausschuss auf Ihren Antrag einen Aufschub für die Abgabe der Bachelor­arbeit gewähren, und zwar höchstens um vier Wochen. Der Antrag auf Fristverlängerung muss spätestens acht Tage vor Ablauf der Bearbeitungs­zeit gestellt werden und bedarf der Zustimmung des Betreuers / der Betreuerin der Bachelor­arbeit.

    Wenn Sie eine Verlängerung der Bearbeitungs­zeit beantragen möchten, senden Sie Ihren formlosen Antrag mit der konkret benannten Verlängerung der Bearbeitungs­zeit entweder als unterschriebene pdf-Datei über Ihren Uni-Mannheim-Mailaccount an cischinskymail-uni-mannheim.de oder schriftlich (d. h. auf Papier mit Original­unterschrift) an den Prüfungs­ausschuss (z. Hd. Frau Dr. Cischinsky). Sollten Sie eine Verlängerung aufgrund einer Erkrankung beantragen wollen, reichen Sie das entsprechende Attest im Original beim Prüfungs­ausschuss ein.

    Der Prüfungs­ausschuss erfragt die Zustimmung Ihres Betreuers/ Ihrer Betreuerin. Sie erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid des Prüfungs­ausschusses.

    Postadresse Prüfungs­ausschuss:
    Universität Mannheim
    Prüfungs­ausschuss B.Sc. VWL
    z. Hd. Frau Dr. Christiane Cischinsky
    L 7, 3–5, Raum 423
    68131 Mannheim

  • Abgabe der Bachelor­arbeit

    Die abgeschlossene Bachelor­arbeit ist bei der Prüferin / beim Prüfer spätestens zum benannten (ggf. verlängerten) Abgabetermin in doppelter Ausfertigung in Form von zwei gedruckten Exemplaren einzureichen. Die Abgabefrist kann durch Einlieferung bei einem Postamt gegen Einlieferungs­schein gewahrt werden. Bitte stimmen Sie sich bzgl. Abgabe rechtzeitig mit Ihrem/Ihrer Prüfer/in ab. Er/sie kann eine/n Vertreter/in zur Entgegennahme der Arbeit benennen, dies muss jedoch im Vorfeld transparent für alle Beteiligte geregelt sein. Die unabgestimmte Abgabe der Bachelor­arbeit an einer anderen als zuvor benannten Stelle erfüllt nicht die Anforderungen der Prüfungs­ordnung.

    Der/die Prüfer/in kann zusätzlich die Abgabe in elektronischer Form verlangen.

    Die frist­gerechte Abgabe der Bachelor­arbeit muss weder vom Studierenden noch von dem/der Prüfer/in dem Studien­büro mitgeteilt werden. Über eine nicht frist­gerechte Abgabe der Bachelor­arbeit und die daraus gemäß § 14 (7) der Prüfungs­ordnung resultierende Bewertung von 5,0 informiert der/die Prüfer/in zeitnah das Studien­büro.


    Sollte Ihre Bachelor­arbeit nicht bestanden sein und haben Sie noch einen zweiten Prüfungs­versuch zur Verfügung, setzen Sie mit Schritt 1 der Administrativen Vorbereitung fort.