Administrative Regelungen für Bachelorarbeiten
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit Ihrer Bachelorarbeit zusammengestellt.
Thematische Vorbereitung
Die Vereinbarung eines Themas für Ihre Bachelorarbeit kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt zum/
zur gewünschten Betreuer*in Ihrer Bachelorarbeit auf. Die Ausgabe, Betreuung und Bewertung von Bachelorarbeiten obliegt nur Professor*innen und Juniorprofessor*innen, Hochschul- und Privatdozent*innen sowie akademischen Rät*innen. Die Bachelorarbeit kann in folgenden Fächern geschrieben werden:
– Volkswirtschaftslehre
– Statistik
– Ökonometrie
– Wirtschaftsgeschichte
– sowie mit Zustimmung eines zuständigen Fachvertreters auch in den Fächern Mathematik, Philosophie und Wirtschaftsinformatik; dies setzt die Absolvierung des entsprechenden Beifachs gemäß der Spezifischen Anlage 2 sowie entsprechende Betreuungskapazitäten im jeweiligen Fach voraus.In der Regel wird erwartet, dass Sie Vorschläge für mögliche Themen und die geplante Herangehensweise unterbreiten. Keinesfalls müssen Sie an dieser Stelle bereits detaillierte Konzepte einreichen. Es geht nur darum, dass der/
die Betreuer*in eine Vorstellung davon gewinnen kann, was Sie vorhaben. Genaueres würden Sie dann im weiteren Austausch vereinbaren. Bitte denken Sie daran, dass der/
die Betreuer*in seine/ ihre Zusage vom Besuch geeigneter Lehrveranstaltungen (z. B. thematisch passende Vorlesung und/ oder passendes Seminar) abhängig machen kann. Administrative Vorbereitung, Schritt 1: Mail an das Studienbüro
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Sie mindestens ein Seminar bestanden haben (oder, falls das Seminar noch nicht abgeschlossen ist, es als bestanden gewertet werden kann) und dass Ihr Prüfungsanspruch insgesamt und für das Modul Bachelorarbeit besteht. Außerdem ist wichtig, ob Sie schon einmal ein Bachelorarbeitsthema zurückgegeben haben.
Um das Vorliegen der Voraussetzungen gegenüber Ihrem/
Ihrer Prüfer/in zu bestätigen, senden Sie eine E-Mail von Ihrem Uni-Mannheim-Account an das Studienbüro, studienbuero-vwl@uni-mannheim.de, mit dem Betreff „Bachelorarbeit“ und folgendem Inhalt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meine Bachelorarbeit schreiben und meinem Betreuer / meiner Betreuerin (Nichtzutreffendes löschen) die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Bitte bestätigen Sie mir per e-Mail, dass (1) ich ein Seminar bestanden habe / ein Seminar als bestanden gewertet werden kann (Nichtzutreffendes löschen), (2) mein Prüfungsanspruch insgesamt und für das Modul Bachelorarbeit besteht, (3) es sich im Modul Bachelorarbeit um meinen ersten Prüfungsversuch / meinen Wiederholungsversuch (Nichtzutreffendes löschen) handelt und (4) ich bislang kein Bachelorarbeitsthema zurückgegeben habe / ich bereits einmal das Thema meiner Bachelorarbeit zurückgegeben habe (Nichtzutreffendes löschen).
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname, Name, Matrikelnummer]"
Hinweis zu Punkt (1): Ein Seminar kann vor Abschluss der Veranstaltung als bestanden gewertet werden, wenn der überwiegende Teil der Leistungen erbracht wurde und sich aus der Benotung und Gewichtung der erbrachten Teilleistungen rechnerisch nur eine Gesamtnote von 4,0 oder besser ergeben kann. Dies muss der/die für das Seminar zuständige Prüfer/in dem Studienbüro gesondert mitgeteilt haben, bevor Sie Ihre E-Mail an das Studienbüro absenden. Administrative Vorbereitung, Schritt 2: Mail an Ihre/
n Betreuer/ in Sobald Sie Thema und Starttermin Ihrer Bachelorarbeit mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin abgestimmt haben und die Arbeit formal beginnen möchten, leiten Sie die Antwort des Studienbüros aus Schritt 1 über Ihren Uni-Mannheim-Mailaccount an Ihre/
n Betreuer/ in weiter und stellen den nachfolgenden Text voran:
"[Ihre Begrüßungsformel],
hiermit möchte ich, [Vorname] [Name], [Matrikelnummer], meine Bachelorarbeit verbindlich bei Ihnen anmelden. Wir hatten uns auf das folgende Thema verständigt:
[Titel der Bachelorarbeit in englischer Sprache (muss immer angegeben werden)]
[falls die Bachelorarbeit in deutscher Sprache verfasst wird, hier zusätzlich der deutsche Titel]
Ich bitte Sie um Bestätigung von Thema, Start- und spätestem Abgabetermin per e-Mail, mit CC an das Studienbüro.
[Schlussformel]"
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit am Tag des Absendens dieser E-Mail beginnt. Die Bearbeitungszeit für Bachelorarbeiten beträgt 10 Wochen.Bestätigung durch Ihre/
n Betreuer/ in Ihr/
e Betreuer/ in bestätigt Ihnen per E-Mail mit Kopie an das Studienbüro das Thema der Bachelorarbeit sowie den spätesten Abgabetermin für Ihre Arbeit (gemäß Prüfungsordnung Anmeldedatum plus 10 Wochen). Sollte es Ihrer Ansicht nach Unstimmigkeiten mit den in den Vorgesprächen getroffenen Vereinbarungen geben, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin auf.
Eventuell: Rückgabe des Themas
Die Bachelorarbeit kann einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit bei dem/
der zuständigen Prüfer/in zurückgegeben werden. Der/ die Prüfer/in teilt dem Studienbüro das Datum der Rückgabe mit. Bei rechtzeitiger Rückgabe gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen; andernfalls verbleiben Sie in Ihrem Prüfungsversuch. Im Wiederholungsversuch ist ein neues Thema zu vereinbaren. Sie können hierfür auch eine/
einen andere/ n Prüfer/in wählen. Bei der Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorarbeit ist die Rückgabe des Themas nur zulässig, wenn von dieser Möglichkeit im ersten Prüfungsversuch kein Gebrauch gemacht wurde.
Um Ihr Thema zurückzugeben, zitieren Sie die gesamte in Schritt 2 an Ihre/
n Betreuer/ in versandte E-Mail und versenden diese erneut an sie/ ihn über Ihren Uni-Mannheim-Mailaccount, wobei Sie den nachfolgenden Text voranstellen:
"[Ihre Begrüßungsformel],
hiermit gebe ich das Thema meiner Bachelorarbeit [Titel der Bachelorarbeit in englischer Sprache] mit dem vereinbarten Starttermin [Termin] zurück.
Wie Sie der Bestätigung des Studienbüros entnehmen können, habe ich bislang noch kein Bachelorarbeitsthema zurückgegeben.
Ich bitte Sie um Bestätigung der Themenrückgabe per e-Mail, mit CC an das Studienbüro.
[Schlussformel]"
Eventuell: Bestätigung der Rückgabe durch Ihre/
n Betreuer/ in Ihr/
e Betreuer/ in bestätigt Ihnen per E-Mail mit Kopie an das Studienbüro die Rückgabe des Themas. Sie vereinbaren nun ein neues Thema und setzen fort mit dem Punkt Administrative Vorbereitung, Schritt 2: Mail an Ihre/ n Betreuer*in. Bei der Wahl eines/ einer neuen Betreuer*in müssen Sie in Ihrer E-Mail ergänzen, dass Sie das Thema zwischenzeitlich einmal zurückgegeben haben; andernfalls liegt ein Täuschungsversuch vor. Eventuell: Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Ihren Antrag einen Aufschub für die Abgabe der Bachelorarbeit gewähren, und zwar höchstens um vier Wochen. Der Antrag auf Fristverlängerung muss spätestens acht Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt werden und bedarf der Zustimmung des Betreuers / der Betreuerin der Bachelorarbeit.
Wenn Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen möchten, senden Sie Ihren formlosen Antrag mit der konkret benannten Verlängerung der Bearbeitungszeit entweder als unterschriebene pdf-Datei über Ihren Uni-Mannheim-Mailaccount an cischinsky oder schriftlich (d. h. auf Papier mit Originalunterschrift) an den Prüfungsausschuss (z. Hd. Frau Dr. Cischinsky). Sollten Sie eine Verlängerung aufgrund einer Erkrankung beantragen wollen, reichen Sie das entsprechende Attest im Original beim Prüfungsausschuss ein. uni-mannheim.de
Der Prüfungsausschuss erfragt die Zustimmung Ihres Betreuers/
Ihrer Betreuerin. Sie erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid des Prüfungsausschusses. Postadresse Prüfungsausschuss:
Universität Mannheim
Prüfungsausschuss B.Sc. VWL
z. Hd. Frau Dr. Christiane Cischinsky
L 7, 3–5, Raum 423
68131 MannheimAbgabe der Bachelorarbeit
Die abgeschlossene Bachelorarbeit ist bei der Prüferin / beim Prüfer spätestens zum benannten (ggf. verlängerten) Abgabetermin in doppelter Ausfertigung in Form von zwei gedruckten Exemplaren einzureichen. Die Abgabefrist kann durch Einlieferung bei einem Postamt gegen Einlieferungsschein gewahrt werden. Bitte stimmen Sie sich bzgl. Abgabe rechtzeitig mit Ihrem/
Ihrer Prüfer/in ab. Er/ sie kann eine/ n Vertreter/ in zur Entgegennahme der Arbeit benennen, dies muss jedoch im Vorfeld transparent für alle Beteiligte geregelt sein. Die unabgestimmte Abgabe der Bachelorarbeit an einer anderen als zuvor benannten Stelle erfüllt nicht die Anforderungen der Prüfungsordnung. Der/
die Prüfer/in kann zusätzlich die Abgabe in elektronischer Form verlangen. Die fristgerechte Abgabe der Bachelorarbeit muss weder vom Studierenden noch von dem/
der Prüfer/in dem Studienbüro mitgeteilt werden. Über eine nicht fristgerechte Abgabe der Bachelorarbeit und die daraus gemäß § 14 (7) der Prüfungsordnung resultierende Bewertung von 5,0 informiert der/ die Prüfer/in zeitnah das Studienbüro.
Sollte Ihre Bachelorarbeit nicht bestanden sein und haben Sie noch einen zweiten Prüfungsversuch zur Verfügung, setzen Sie mit Schritt 1 der Administrativen Vorbereitung fort.