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Pflicht­beratung zum Spezialisierungs­bereich

  • Aktuelle Hinweise

    Ab sofort und bis auf Weiteres muss für die verpflichtende Beratung nicht mehr zwingend das Beratungs­formular verwendet werden, bereits ausgestellte Formulare behalten aber selbstverständlich ihre Gültigkeit.

    Sie können Ihrem Berater die von Ihnen gewählte(n) beratungs­pflichtige(n) Veranstaltung(en) per Mail mitteilen. Bitte geben Sie an, ob Sie lediglich eine schriftliche Genehmigung oder eine vorherige Beratung wünschen (per Telefon, Skype etc., das müssten Sie bitte bilateral im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten klären).

    Ihr Berater wird dann abschließend Ihre Mail mit Genehmigungs­vermerk an das Studien­büro weiterleiten, Sie erhalten ein CC davon.

  • Grundsätzliches zur Pflicht­beratung

    Die Prüfungs­ordnung für den Bachelor­studien­gang Volkswirtschafts­lehre erlaubt den Mannheimer Studierenden im Rahmen ihres Spezialisierungs­bereichs sehr weitgehende Gestaltungs­möglichkeiten.

    Zur Unterstützung der Studierenden bei der individuellen Kombination ihrer Veranstaltungen sieht die Prüfungs­ordnung eine verpflichtende Studien­beratung vor (Paragraph 13). In dieser Beratung präsentieren die Studierenden dem/der von ihnen frei gewählten Berater/in aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren und Privatdozentinnen und -dozenten der Abteilung VWL die von ihnen gewünschte Veranstaltungs­kombination, diskutieren Motive und Hintergründe dieser Wahl sowie eventuelle Gestaltungs­alternativen. Das mit dem/der Berater/in abgestimmte Programm wird dann von diesem/dieser unterzeichnet sowie eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung ausgestellt. Eine wiederholte Inanspruchnahme der Beratung ist bei Bedarf möglich, seit November 2019 jedoch – auch bei größeren Abweichungen – nicht mehr verpflichtend. Wenn Sie sich Kurse „selbst genehmigen“ (das schließt Kurse in Heidelberg, aus Beifächern etc. ein), müssen Sie neben den strukturellen Regelungen der Prüfungs­ordnung selbstverständlich auch § 11 (3) der PO beachten, gemäß dem alle Wahlkurse inhaltlich unterschiedlich sein müssen; sind Sie sich hierüber nicht sicher, empfiehlt sich die erneute Rücksprache mit Ihrem Berater und seine ausdrückliche Genehmigung der Kombination; alternativ können Sie sich zur Klärung dieser Frage auch an den Prüfungs­ausschuss wenden.

    Bitte beachten Sie, dass die Beratung der inhaltlichen Gestaltung des Spezialisierungs­bereichs gewidmet ist. Die Einhaltung der formalen Vorgaben, insbesondere der erforderlichen bzw. zulässigen ECTS-Punkte in den einzelnen Bereichen, obliegt der Eigenverantwortung der Studierenden.

  • Dokumente zur Pflicht­beratung und Verfahrensweise

    Die Aufstellung der Veranstaltungen erfolgt formlos, sie soll jedoch zu jeder Veranstaltung den Veranstaltungs­titel, den/die Dozenten/Dozentin sowie die jeweiligen ECTS-Punkte enthalten (gegebenenfalls können an einzelnen Stellen auch flexiblere Vereinbarungen getroffen werden, bspw. „Veranstaltung zur Angewandten Ökonometrie bei Prof. X mit fünf bis sieben ECTS-Punkten“). Die Aufstellung enthält auch die zuvor beratungs­frei (siehe unten) absolvierten Wahl­veranstaltungen sowie evtl. Beifächer. Abschließend ist die Summe der ECTS-Punkte aus allen gewählten Veranstaltungen zu berechnen. Grundlage für die Aufstellung sind die Informationen im kommentierten Vorlesungs­verzeichnis (Veranstaltungen des nächsten und ggf. übernächsten Semesters), die Informationen auf den Webseiten „Allgemeine Informationen zum Spezialisierungs­bereich“ sowie individuelle schriftliche Informationen der einzelnen Lehr­stühle.

    Das Formular, auf dem die Beratung abschließend bescheinigt wird, finden Sie hier (das Formular wird bei Änderungen vor jedem Semester aktualisiert). Es ist zu den Beratungs­gesprächen mitzubringen.

    Hier erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Pflicht­beratung. Und in der Checkliste zum VWL-Studium ist erläutert, welche Beratungs­pflichten in welchem Semester relevant werden können.

    Die unterschriebene Bescheinigung und die unterzeichnete Aufstellung der Veranstaltungen muss bei der Meldung zu der/den jeweiligen Prüfung/en des Spezialisierungs­bereichs dem Studien­büro vorliegen (Paragraph 10), bitte geben Sie die Dokumente deshalb rechtzeitig beim Express-Schalter ab.

  • Vereinfach­tes Verfahren in frühen Fach­semestern und für Beifächer

    Sofern sich die Beratung in Ihrem ersten bis vierten Fach­semester ausschließlich auf die Wahl von Beifächern oder auf die Belegung von Kursen zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen (außerhalb der ggf. beratungs­freien Pauschalen, siehe unten) bezieht, gilt ein vereinfach­tes Verfahren: Es ist keine detaillierte Aufstellung der Veranstaltungen erforderlich; bitte wenden Sie sich an die Fach­studien­beratung.

    Werden jedoch Veranstaltungen aus Beifächern und/oder Kurse zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen erstmals im dritten Studien­jahr oder vor dem dritten Studien­jahr parallel zu beratungs­pflichtigen VWL-Wahl­veranstaltungen belegt, so ist die Vereinbarung dieser Veranstaltungen Teil der regulären verpflichtenden Beratung bei dem/der gewählten Professor/in; Sie müssen sich diese Veranstaltungen dann also nicht noch einmal durch die Fach­studien­beratung genehmigen lassen.

    Zur Vereinfach­ung des Verfahrens gelten in frühen Fach­semestern beratungs­freie Pauschalen: Die Beratungs­pflicht entfällt
    – für die Veranstaltungen Internationale Ökonomik sowie Logik oder Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmens­ethik (Variante 1 des Beifachs Philosophie),
    – für Veranstaltungen des Beifachs Betriebs­wirtschafts­lehre im Umfang von maximal 12 ECTS-Punkten,
    – für Studierende mit Beifach Mathematik für die Veranstaltung Recht im Rahmen des Beifachs Jura (das Beifach Mathematik selbst muss genehmigt werden),
    – für Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen im Umfang von maximal vier ECTS-Punkten,
    – aufgrund Pauschalgenehmigung des Prüfungs­ausschusses für Studierende des zweiten (dritten/vierten) Fach­semesters für die im Vorlesungs­verzeichnis mit ** (***/****) gekennzeichneten VWL-Wahl­veranstaltungen (die Kennzeichnung durch **, *** und **** finden Sie ausschließlich im Vorlesungs­verzeichnis der Abteilung, nicht jedoch im Studierenden­portal),

    in Summe jedoch für Veranstaltungen im Umfang von nicht mehr als 18 ECTS-Punkten. In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Beratungs­nachweis. Für Zweit-, Dritt- und ggf. auch noch Viertsemester­studierende ist es dabei ausreichend, wenn Sie sich über das Formular den Besuch der einzelnen besuchten VWL-Wahl­veranstaltung von dem/der jeweiligen Dozenten/Dozentin genehmigen lassen und das Formular am Express-Schalter abgeben. Selbstverständlich können Sie aber auch von der Möglichkeit der ausführlichen Beratung durch eine der auf dem Formular genannten Personen Gebrauch machen. Für ergänzende Fragen und in Zweifelsfällen können Sie jederzeit gerne die Fach­studien­beratung kontaktieren.

    Das Formular, auf dem die Beratung abschließend bescheinigt wird, finden Sie hier (das Formular wird bei Änderungen vor jedem Semester aktualisiert). Es ist zu den Beratungs­gesprächen mitzubringen. Und hier erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Pflicht­beratung.

    Die unterschriebene Bescheinigung und die unterzeichnete Aufstellung der Veranstaltungen muss bei der Meldung zu der/den jeweiligen Prüfung/en des Spezialisierungs­bereichs dem Studien­büro vorliegen (Paragraph 10), bitte geben Sie die Dokumente deshalb rechtzeitig beim Express-Schalter ab.

  • Pflicht­beratung für Studierende anderer Studien­gänge mit VWL als Beifach

    Studierende anderer Studien­gänge, die VWL als Beifach gewählt haben, können zwar, müssen jedoch nicht zwingend eine/n der auf dem Beratungs­formular aufgeführten zugelassenen Berater/innen kontaktieren. Vielmehr kann die Genehmigung von VWL-Wahl­veranstaltungen auch durch die Fach­studien­beratung VWL erfolgen, und zwar seit Frühjahr 2020 auf Wunsch auch auf rein elektronischem Weg. In diesem Fall schreiben Sie bitte eine Mail an den Fach­studien­berater mit folgenden Bestandteilen:

    • Ihr Name und Ihre Matrikelnummer,
    • die gewünschte(n) Wahl­veranstaltung(en) mit vollem Titel,
    • die bereits besuchten VWL-Veranstaltungen sowie
    • Name(n) und e-Mailadresse(n) der für Sie zuständigen Sachbearbeiter/innen im Studien­büro.

    Die Genehmigung erfolgt per e-Mail an das Studien­büro mit einem CC an Ihre Adresse.
     

    Falls Sie Beratung zum Beifach VWL benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Köhler.