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Informationen zum Spezialisierungs­bereich bei Einschreibung ab 2016

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum volkswirtschaft­lichen Spezialisierungs­bereich. Diese gelten für Einschreibungen ab 2016.

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Studierende, die im FSS 2020, HWS 2020/21, FSS 2021 und/oder HWS 2021/22 eingeschrieben waren, zahlreiche Sonderregelungen und Fristverlängerungen. Diese werden nicht in die Prüfungs­ordnungen (und auch nicht in die unten folgenden Punkte) eingearbeitet, sondern gelten ergänzend dazu. Sie finden diese Regelungen auf den Webseiten des Studien­büros.

  • Welche Lehr­veranstaltungen werden angeboten?

    Das kommentierte Vorlesungs­verzeichnis listet Informationen zu allen von der Abteilung VWL angebotenen Lehr­veranstaltungen des laufenden (in den Semesterferien des kommenden) Semesters auf. Das schließt die Kurse zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen ein. Für die Schlüssel­qualifikations-Kurse gibt es zudem eine separate Webseite des Studierenden­werks (diese Seite kann während der vorlesungs­freien Zeit aufgrund Update für das kommende Semester temporär nicht erreichbar sein).

    Jeweils im August erscheint zusätzlich zum kommentierten Vorlesungs­verzeichnis für das Herbstsemester eine präzisere Vorausschau auf das Wahl-Angebot des folgenden Frühjahrssemesters (Preview). So bekommen Sie bereits einen relativ genauen Überblick über das Kursangebot des gesamten akademischen Jahres. Informationen zu den Veranstaltungen anderer Fakultäten/Abteilungen finden Sie in deren jeweiligen Publikationen.

    Durch ein Kooperations­abkommen mit dem Alfred-Weber-Institut für Wirtschafts­wissenschaften der Universität Heidelberg können Sie auch dort bestimmte Veranstaltungen belegen: dazu zählen Vorlesungen, Übungen und Seminare aus dem fünften und sechsten Fach­semester des Bachelor-Studien­gangs Volkswirtschafts­lehre (früher: Politische Ökonomik) in den Fach­gebieten Volkswirtschafts­lehre, Statistik, Ökonometrie und Wirtschafts­geschichte (Abschnitt PÖ4d des dortigen Modulhandbuchs). Voraussetzung ist, dass sich deren Inhalte nicht wesentlich mit Ihren Mannheimer Pflicht- und bereits belegten Wahl­veranstaltungen überschneiden. Sie können in Heidelberg alle Veranstaltungen dieses Studien­gangs besuchen, die auch in Mannheim an der Abteilung VWL an entsprechend ausgerichteten Lehr­stühlen angeboten werden könnten, neben den bekannten Vertiefungen also zum Beispiel auch Entwicklungs­ökonomie oder Neuroökonomie. Veranstaltungen, die im Kern politik­wissenschaft­lich, soziologisch oder philosophisch ausgerichtet sind, kommen nicht in Frage, da die entsprechenden Lehr­stühle in Mannheim einer anderen Abteilung zuzuordnen wären. Im Zweifelsfall verhandeln Sie bitte mit Ihrem Berater gem. § 13 der Prüfungs­ordnung. Bitte beachten Sie eventuelle Teilnahme­voraussetzungen bei einzelnen Veranstaltungen und nehmen Sie direkt Kontakt mit den jeweiligen Dozenten auf, wenn Sie unsicher sind. Grundsätzlich können Studierende auch die Bachelor­arbeit in einem dieser Fächer in Heidelberg schreiben (siehe hierzu weiter unten). Maximal können 31 ECTS-Punkte an der Partnerfakultät erbracht werden. Die in Heidelberg erreichten Punkte werden in Mannheim 1:1 angerechnet. Auch prüfungs­technisch werden sie wie in Mannheim erbrachte Punkte behandelt. Organisatorische Hinweise finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

  • Neuzugänge, Lehr­stuhl­vertretungen und Professor*innen im Forschungs­semester

    Neue Professor*innen im Herbstsemester 2023:

    • Prof. Minki Kim, Ph.D. (Juniorprofessur für Makro­ökonomische Theorie)
    • Prof. Dr. Moritz Kuhn (W3-Professur für VWL, Angewandte Politische Ökonomie)
    • Prof. Ana Moreno-Maldonado, Ph.D.  (Juniorprofessur für Empirische Makroökonomik)
    • Prof. Mateus Souza, Ph.D. (Juniorprofessur für Theoretische Finanz­wissenschaft)


    Lehr­stuhl­vertreter*innen im Frühjahrssemester 2024:

    • Dr. Andreas Gerster (Vertretung der Professur für Quantitative Ökonomik)
    • Prof. Andreas Gulyas, Ph.D. (Vertretung der Professur für Makro- und Entwicklungs­ökonomie)
    • Prof. Helena Perrone, Ph.D. (Vertretung der Professur für Competition and Regulation Economics)

     
    Professor*innen im Forschungs­semester:

    • Prof. Dr. Ciccone: Frühjahrssemester 2024
    • Prof. Dr. Rothe: Frühjahrssemester 2024
    • Prof. Dr. Peitz: Herbstsemester 2024
    • Prof. Ager, Ph.D.: Frühjahrssemester 2025
    • Prof. Tertilt, Ph.D.: Frühjahrssemester 2027
  • Welche administrativen Regelungen muss ich beachten?

    Die Regeln ergeben sich aus der Prüfungs­ordnung in Verbindung mit der Spezifischen Anlage 1 und der Spezifischen Anlage 2 sowie mit­unter den Sonderregelungen für einzelne Beifächer (siehe hierzu im Überblick die Webseite „Allgemeine Informationen zum Spezialisierungs­bereich“; die Studierenden sind selbst für die Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich, insbesondere: Punkteober- und -untergrenze im Spezialisierungs­bereich, in den Beifächern, bei Schlüssel­qualifikationen etc.; Kombinations­möglichkeiten; besondere Meldung zu Beifach­prüfungen). Bitte achten Sie stets darauf, die für Sie geltenden Regelungen („Einschreibung ab 2016“) zu verwenden!

    Wenn Sie alle sonstigen Bestimmungen einhalten, ist die Zahl der ECTS-Punkte, die Sie in einem Semester erwerben können, nach oben nicht begrenzt.

    Damit Sie die die Lehr­veranstaltungen möglichst flexibel kombinieren können, räumt Ihnen die Prüfungs­ordnung einen Korridor von 180 bis 188 ECTS-Punkten für den Studien­abschluss ein. Das Justitiariat der Universität hat hierzu im Jahr 2014 entschieden, dass Sie den Studien­abschluss erlangt haben, wenn 180 ECTS-Punkte erstmals erreicht oder überschritten sind. Eine weitere Prüfungs­leistung innerhalb dieses Korridors (Beispiel: 181 ECTS-Punkte plus eine weitere Prüfung mit 5 ECTS-Punkten) ist nur zulässig, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der zusätzlichen Prüfung die Grenze von 180 ECTS-Punkten noch nicht überschritten ist, zum Beispiel weil alle Klausuren zum ersten Termin geschrieben werden. Melden Sie eine der Klausuren hingegen für den Zweittermin an, so stehen die Noten der Prüfungen aus dem ersten Termin bereits fest. Im beschriebenen Fall wären 181 ECTS-Punkte erreicht und die noch offene Klausur dürfte nicht mehr geschrieben werden. Es ist also auch nicht möglich, nach Erreichen von 180 ECTS-Punkten für ein weiteres Semester eingeschrieben zu sein, um eine zusätzliche Prüfung innerhalb des zulässigen Korridors zu absolvieren. (Die Regelungen gelten entsprechend für ein Praktikum am Ende des Studiums: 181 ECTS-Punkte plus Praktikum mit 6 ECTS-Punkten ist nur zulässig, wenn die Klausurnote am ersten Tag des Praktikums noch nicht bekannt gegeben ist. Informieren Sie in diesem Fall aber bitte das Studien­büro über das begonnene Praktikum, weil ansonsten davon ausgegangen wird, dass ihr Studium abgeschlossen ist, und die Urkunden erstellt werden.) Die Regelungen zu den im Herbstsemester 2013 neu eingeführten Zusatzmodulen finden Sie unter Paragraph 11 2a der Prüfungs­ordnung.

    Veranstaltungen aus den Bereichen Wirtschafts­geographie (bis einschl. FSS 2017) und Wirtschafts­geschichte zählen zum Lehr­angebot der Abteilung Volkswirtschafts­lehre und werden somit nicht auf den Verfügungs­rahmen für interdisziplinäre Veranstaltungen (48 ECTS-Punkte) angerechnet.

    Ab Beginn des Spezialisierungs­bereichs müssen Sie obligatorische Beratungen in Anspruch nehmen. Für welche Ihrer Wahlentscheidungen dies zutrifft und in welchem Umfang andere im Rahmen von beratungs­freien Pauschalen ausgenommen sind, regelt der Paragraph 13. Weitere Informationen zur Beratung finden Sie hier.

    Wenn Sie die Freiräume im zweiten bis vierten Fach­semester für eine volkswirtschaft­liche Wahl­veranstaltung nutzen möchten, werden Sie in der Regel noch keine konkrete Vorstellung darüber haben, welche Veranstaltungen Sie im dritten Studien­jahr miteinander kombinieren wollen. Zu diesem Zeitpunkt liegen auch noch keine Vorlesungs­verzeichnisse für die kommenden Semester vor. So können Sie bestenfalls mit Ankündigungen der Lehr­stühle arbeiten. Natürlich sollten Sie so früh wie möglich Überlegungen über die grundsätzliche Ausrichtung Ihres weiteren Studiums anstellen. In der verpflichtenden Beratung (sofern diese nicht aufgrund der beratungs­freien Pauschalen entfallen kann, siehe die oben verlinkten Seiten) sollten Sie lediglich die (in der Regel eine) Wahl­veranstaltung des aktuellen Semesters vereinbaren; das kann auch durch die jeweilige Lehr­person und ohne Stempeln des Formulars geschehen.

    Sollten Sie im fünften Semester im Ausland studieren, basiert die Beratung zum dritten Studien­jahr im Wesentlichen auf den Angaben im Preview für das kommende Frühjahrssemester oder früher verfügbaren Informationen der Lehr­stuhl-Webseiten. Der Schwerpunkt einer frühen Beratung würde in diesem Fall auf der groben Ausrichtung des Wahl­bereichs sowie den Auslands­veranstaltungen liegen; die konkreten Mannheimer Wahl­veranstaltungen sollten dann in einer weiteren Beratung zu Beginn des folgenden Frühjahrssemesters vereinbart werden. Falls Sie im fünften Semester in Mannheim studieren, warten Sie bitte zunächst das komplette Vorlesungs­verzeichnis für das kommende akademische Jahr ab. Es erscheint im Juni (HWS) bzw. spätestens Ende Juli/Anfang August (FSS) und bildet die späteren Veranstaltungen schon zu 95% ab. Der beste Zeitpunkt für die Beratung ist in diesem Fall üblicherweise in den ersten Wochen des Herbstsemesters, wenn Sie zunächst einige Kurse zur Probe besuchen möchten oder wenn zu Semesterbeginn noch verlegte Veranstaltungen Ihre Kurswahl beeinflussen. Wenn Sie Anfang August schon genau wissen, welche Kurse Sie belegen möchten, spricht natürlich nichts gegen einen sofortigen Beratungs­termin.

  • Informationen rund um die Beifächer

    (Ausführliche Antworten per Download)

    Im Rahmen des Bachelor­studien­gangs können derzeit acht externe Studien­fächer belegt werden: Betriebs­wirtschafts­lehre, Jura, Wirtschafts­informatik, Philosophie, Psychologie, Mathematik, Politik­wissenschaft und Soziologie.

    Die Wahl eines Beifachs ist nicht verpflichtend. Sofern Sie sich bei der Wahl Internationale Ökonomik vs. BWL für letztere entscheiden, handelt es sich formal bereits um das Beifach BWL; die nachfolgenden Hinweise in diesem Abschnitt beziehen sich auf die Wahl „echter“ Beifächer. Die Anrechnung der ECTS-Punkte erfolgt im Spezialisierungs­bereich. Das Beifach ist also kein zusätzliches Fach, sondern Bestandteil des Studien­gangs; es tritt an die Stelle der ansonsten im entsprechenden Umfang zu wählenden volkswirtschaft­lichen Veranstaltungen (aus Mannheim, Heidelberg oder aus dem Ausland).

    Die Wahl des Beifachs erfolgt durch die verbindliche Meldung zu den Klausuren. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Nur für das Beifach Psychologie gibt es ein zusätzliches Bewerbungs­verfahren.

    Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen der Beifächer bei den anbietenden Fakultäten anmeldepflichtig sein kann. Veranstaltungen des Beifachs Philosophie bspw. erfordern eine vorherige Anmeldung in der Woche vor Vorlesungs­beginn. Einzelne Spezial­veranstaltungen des Beifachs BWL können sogar bewerbungs­pflichtig sein.

    Zum Zeitpunkt der Meldung der ersten Klausur eines Beifachs muss in der Regel auch die Studien­beratung nach Paragraph 13 der Prüfungs­ordnung bereits erfolgt und der Beratungs­nachweis beim Studien­büro abgegeben sein. In einigen Fällen können interdisziplinäre Veranstaltungen auch ohne vorherige Beratung belegt werden, Details finden Sie hier. Für das Beifach Jura ist ein zusätzliches Gespräch mit der Fach­studien­beratung Jura obligatorisch.

    Grundsätzlich dürfen im Wahl­bereich bis zu 48 ECTS-Punkte durch interdisziplinäre Veranstaltungen/Module erbracht werden. Diese dürfen auch aus unterschiedlichen Beifächern stammen, solange die spezifischen Regelungen der einzelnen Beifächer eingehalten werden. Eine Bachelor­arbeit in einem der Beifächer, sofern zulässig, wird auf diesen Punkterahmen nicht angerechnet.

    Sollten bei einem Beifach mehrere Veranstaltungen verpflichtend vorgegeben sein (Beispiele: Mathematik, Soziologie und Psychologie), so muss es im vollen Mindest­umfang der Pflicht­veranstaltungen studiert werden. Ist eine der verpflichtenden Prüfungen nicht bestanden, kann keine der absolvierten Prüfungen auf den Studien­abschluss angerechnet werden (siehe im Detail die Spezifische Anlage 2). Dann müssen ersatzweise andere Veranstaltungen belegt werden. Bei Beifächern, die in beliebigem Umfang studiert werden können, beispielsweise BWL oder Jura, können die bereits bestandenen Prüfungen nicht nachträglich annulliert werden.

    Unabhängig vom Umfang werden Beifächer nicht explizit im Zeugnis ausgewiesen, sondern nur die einzelnen, bestandenen Veranstaltungen.

  • Warum kann ich abteilungs­externe Lehr­veranstaltungen nicht genauso frei kombinieren wie in der VWL?

    Es gilt an der Universität Mannheim der Grundsatz, dass immer die anbietende Fakultät bzw. Abteilung darüber entscheidet, welche Regeln für den Besuch der eigenen Lehr­veranstaltungen gelten sollen. Die Politik der Volkswirte bietet den Studierenden einen möglichst großen Raum für eigen­verantwortliche Entscheidungen. Auch wenn sich bereits viel getan hat: es haben sich noch nicht alle Fakultäten/Abteilungen diesem Weg angeschlossen. Die VWL-Professoren und das Dekanat setzen sich auch weiterhin dafür ein. Es könnte durchaus sein, dass sich im Laufe der Zeit weitere Verbesserungen ergeben.

  • Was muss ich bei Seminaren und der Bachelor­arbeit beachten?

    Sie können im Spezialisierungs­bereich bis zu drei volkswirtschaft­liche Seminare belegen (und gegebenenfalls weitere Seminare im Rahmen von Beifächern). Zu den volkswirtschaft­lichen Seminaren melden Sie sich während der offiziellen Anmeldewoche (siehe Vorlesungs­verzeichnis) über das per Mailingliste vwlstudium jeweils bekannt gegebene Verfahren an. Über das Studierenden­portal können Sie nach Abschluss der Platz­vergabe sehen, zu welchem Seminar Sie eine Zulassung erhalten haben. In den nachfolgenden Tagen ist ggf. ein Wechsel des Seminars und/oder die Belegung eines weiteren Seminars im direkten Kontakt mit den Seminarleitern möglich. Das Studien­büro registriert für alle Seminarteilnehmer das Seminar als Prüfungs­leistung, damit die Note verbucht werden kann. Nach der Themenvergabe ist eine Abmeldung von dieser Prüfungs­leistung nicht mehr möglich. Wenn Sie aus triftigen Gründen am Seminar nicht teilnehmen können, ist zusätzlich zur Information des Kursleiters ein Antrag auf Rücktritt beim Studien­büro erforderlich: Verwenden Sie hierzu bitte das Formular „Antrag auf Prüfungs­rücktritt mit Attestformular“, das Sie beim Express-Schalter abgeben. Derzeit können Sie diesen Antrag auch als PDF-Datei per E-Mail (von Ihrer Universitäts­adresse) beim Studien­büro einreichen.

    Bachelor­arbeiten können sowohl im Frühjahrs- als auch im Herbstsemester geschrieben werden. Die Vergabe erfolgt direkt durch die Professor(inn)en, Privatdozent(inn)en (in Mannheim derzeit nur PD Dr. Pfeiffer), Juniorprofessor(inn)en, Lehr­stuhl­vertreter(innen) und Akademischen Räte (in Mannheim derzeit Dr. Stocker und Dr. Steinke). (Bitte beachten Sie, dass andere als die genannten Personen nicht zur eigenständigen Betreuung einer Bachelor­arbeit berechtigt sind.) Die Lehr­stühle geben auf ihren Webseiten die jeweiligen inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für Bachelor­arbeiten bekannt.

    Thema und Ausgabetermin können individuell vereinbart werden. Dazu wenden Sie sich per Mail direkt an den/die gewünschte/n Betreuer/in oder vereinbaren einen Gesprächstermin im Rahmen der Sprechstunde. Eine erste gute Gelegenheit, um das Thema Bachelor­arbeit grundsätzlich anzusprechen, besteht im Rahmen der verpflichtenden Beratung gemäß § 13 der Prüfungs­ordnung (Ihr/e Berater/in muss jedoch keinesfalls zwingend auch Ihre Bachelor­arbeit betreuen). Da in der Regel erwartet wird, dass Sie Vorschläge für mögliche Themen Ihrer Bachelor­arbeit unterbreiten, wird man üblicherweise einen weiteren Gesprächstermin vereinbaren, nachdem sich Ihre Vorstellungen konkretisiert haben. Ihre Themenvorschläge können, müssen aber keinesfalls, auf vorangegangenen Seminararbeiten aufbauen. Um geeignete Betreuer zu identifizieren, studieren Sie insbesondere deren Webseiten, an erster Stelle den auf jeder Webseite verlinkten CV; nicht selten können auch Arbeiten auf benachbarten der dort erkennbaren Forschungs­schwerpunkte vereinbart werden. Vor allem bei einem hohen Anteil interdisziplinärer Wahl­veranstaltungen (das Beifach Mathematik ist dabei weniger problematisch), ggf. noch in Kombination mit einem free-mover Auslands­studium, sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit potentiellen Betreuern suchen, um sicher zu sein, dass eine hinreichende fach­liche Grundlage für die Bearbeitung eines in Aussicht genommenen Themas besteht. Bei der Wahl des Startzeitpunkts sollten Sie in gemeinsamer Absprache sicherstellen, dass Ihr/e Betreuer/in während der Bearbeitungs­zeit, insbesondere in der Anfangs­phase, für Ihre Rückfragen erreichbar ist.

    Zum administrativen Ablauf folgen Sie bitte den auf der Webseite https://www.vwl.uni-mannheim.de/studium/bachelorstudium/bachelorarbeit/ dargestellten Regelungen. Die Bearbeitungs­zeit richtet sich nach der Bachelor-Prüfungs­ordnung. Sofern die Arbeit erst nach Mitte/Ende März begonnen wird, kann die Ausgabe der Bachelor­urkunde bis Ende August nur bei entsprechend zügiger Benotung durch Ihre/n Betreuer/in gewährleistet werden (siehe ergänzend die Fragen zu Prüfungs­fristen und zur Ausgabe der Urkunden weiter unten).

    Solange der/die Betreuer/in die Bachelor­arbeit vor Ablauf eines Semesters (31.01. bzw. 31.07.) anmeldet, können Sie die Arbeit auch im darauf folgenden Semester abgeben, ohne dass eine Rückmeldung für das neue Semester erforderlich ist (Stand FSS 2023). Diese Regelung kann jedoch in Zukunft geändert werden. Bitte vergewissern Sie sich deshalb im Bedarfsfall bei den Sachbearbeiterinnen im Studien­büro. Ein Urlaubssemester dürfen Sie hingegen nicht nehmen, weil während eines Urlaubssemesters keine Prüfungs­leistungen erbracht werden dürfen. Nicht-EU-Ausländer müssen sich zwingend zurückmelden, um den Aufenthaltsstatus aufrecht zu erhalten. Diese Regelung gilt nur bis zum Ende des achten Fach­semesters. Sofern Sie die Bachelor­arbeit im neunten Fach­semester schreiben möchten, muss sie spätestens am letzten Tag dieses Semesters (31.01. bzw. 31.07.) abgegeben werden, weil ein zehntes Bachelor­semester nicht zulässig ist. Eine Fristüberschreitung hätte den Verlust des Prüfungs­anspruchs zur Folge. Bitte beachten Sie auch, dass bei einer Exmatrikulation Ihre zentrale Kennung und damit verbunden auch die Rechte für die Nutzung der Bibliothek 60 Tage nach Semesterende erlöschen. Der Zugang zum Studierenden­portal erlischt umgehend. Formal wird auch der Studierenden­ausweis umgehend ungültig. Auf Ihrem Bachelor­zeugnis ist übrigens keine Studien­dauer angegeben. Das Zeugnis wird mit dem Datum der letzten Prüfungs­leistung (letzte bestandene Klausur oder Abgabedatum, nicht Korrekturdatum, der Bachelor­arbeit) ausgestellt.

    Die Bachelor­arbeit kann erst begonnen werden, nachdem mindestens ein Seminar bestanden ist. Wir empfehlen deshalb, bereits im fünften Semester an einem Seminar teilzunehmen. Das gilt auch im Ausland, wenn dort tatsächlich wie in Mannheim ein längerer Text zu einem abgegrenzten Thema selbständig verfasst, vorgetragen und diskutiert wird. Das ist nicht immer der Fall, denn manchmal werden dort im Rahmen von Seminaren einfach nur Zeitschriftenaufsätze besprochen – was zwar in der Sache nicht verkehrt ist, Ihnen jedoch wenig bei der Ausprägung der für das Verfassen einer Bachelor­arbeit erforderlichen Fertigkeiten hilft. Ein Seminar, das nur Mikro B, Makro B oder die Einführung in die Wirtschafts­geschichte voraussetzt, kann auch schon im vierten Semester besucht werden. Bei einem Auslands­studium ohne geeignetes Seminarangebot könnten Sie auf diese Weise im sechsten Semester ein zweites Seminar absolvieren. Sie können im selben Semester zunächst eine Seminararbeit (dann in der Regel im Rahmen eines Blockseminars) und unmittelbar im Anschluss die Bachelor­arbeit schreiben.

    Neben den Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaft­lern der Abteilung VWL (siehe oben) können auch die Professor(inn)en Wambach, Ziebarth, Ganglmair und von Graevenitz am ZEW eine Bachelor­arbeit betreuen. Das kann sich gerade dann anbieten, wenn das geplante Thema im Forschungs­schwerpunkt eines der genannten ZEW-Professoren liegt. Weiterhin können Sie die Bachelor­arbeit auch an der Universität Heidelberg schreiben. Eine Bachelor­arbeit in Kooperation mit einem anderen Forschungs­institut, einer Organisation oder einem Unternehmen ist nur dann möglich, wenn die Betreuung und Benotung der Arbeit durch einen zulässigen Mannheimer Betreuer erfolgt und dieser mit einer solchen Kooperation einverstanden ist. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den gewünschten Mannheimer Betreuer. Eine besondere Genehmigung ist in keinem der in diesem Absatz genannten Fälle erforderlich.

    Die Professorinnen und Professoren der Abteilung haben sich auf allgemeine formale Regelungen für Bachelor­arbeiten verständigt. Allerdings können von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer leicht abweichende Regelungen festgelegt werden. Bitte sprechen Sie sie oder ihn darauf an, ob und welche Regelungen abweichend vom allgemeinen Text speziell für Ihre Bachelor­arbeit gelten. Den Text der ehrenwörtlichen Erklärung können Sie in jedem Fall für Ihre Bachelor­arbeit verwenden. Beachten Sie bitte auch den übernächsten Abschnitt („Stimmt es, dass ...“) zur guten wissenschaft­lichen Praxis.

    Sofern Sie Ihre Seminar- und/oder Bachelor­arbeit in englischer Sprache verfassen möchten, könnten Web-Angebote wie die Academic Phrasebank der University of Manchester hilfreich sein (siehe auch die dortigen useful links). Auf etwas höherem Niveau bewegen sich zum Beispiel die online-Angebote der European Association of Science Editors.

    Denken Sie bitte daran, dass bei einer geplanten Studien­zeit von sechs Semestern die Bachelor­arbeit Teil der Arbeits­belastung des dritten Jahres ist. Es kann also sinnvoll sein, den größeren Teil der Kursbelastung in das 5. Semester zu legen.

    Es gibt keinen Anspruch darauf aber die Möglichkeit dazu: Falls Sie Ihre Bachelor­arbeit in Heidelberg schreiben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Heidelberger Professorinnen und Professoren. Sie benötigen keine besondere Genehmigung aus Mannheim. Allerdings dürfen insgesamt nicht mehr als 31 ECTS-Punkte aus Heidelberg in Ihren Studien­abschluss eingebracht werden (siehe oben). Das Thema, formale Vorgaben und auch die Bearbeitungs­zeit und weiteres werden in Heidelberg festgelegt. Die Arbeit wird jedoch in jedem Fall mit 12 ECTS-Punkten für Ihr Studium angerechnet. Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer möge sich wegen der administrativen Abwicklung mit Frau Kircher, Frau Knapp oder Frau Troilo vom Mannheimer Studien­büro in Verbindung setzen.

    Falls Sie Ihre Bachelor­arbeit in den Fächern Wirtschafts­mathematik, Wirtschafts­informatik oder Philosophie schreiben möchten, gelten die besonderen Regelungen der Spezifischen Anlage 2. Bitte wenden Sie sich für Fragen an die Fach­studien­beratung.

  • Wie erhalte ich eine Stata-Lizenz für meine Bachelor-Arbeit?

    Grundsätzlich ist Stata auf allen Rechnern des VWL PC-Pools verfügbar und kann dort auch für Abschlussarbeiten eingesetzt werden.

    Sofern ihre Arbeit eine besonders intensive Nutzung von Stata erfordert, können Sie eine eigene Stata-Lizenz zur Installation auf einem mobilen Gerät erhalten. (Dieser Service steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel; er kann daher für künftige Jahre nicht garantiert werden.)

    Um eine Lizenz zu erhalten, möge der/die Betreuer/in Ihrer Arbeit (nicht Sie selbst) bitte eine Mail an lindenbauer@ uni-mannheim.de senden, in der er/sie Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre aus 8 Buchstaben bestehende Uni-Kennung (kein Passwort!) angibt sowie die Notwendigkeit einer eigenen Lizenz bestätigt. Die Stata-Lizenzen sind vom 10. September eines Jahres für ein volles Kalenderjahr gültig; die Laufzeit wird Ihnen bei jedem Start von Stata angezeigt. Pro Bachelor­arbeit kann nur eine Lizenz vergeben werden; sollten Sie Ihre Arbeit also bspw. im August beginnen wollen, können Sie entweder eine Lizenz bis zum 10. September oder eine Lizenz ab 10. September erhalten und würden im jeweils anderen Zeitraum die Lizenzen im PC-Pool nutzen.

  • Stimmt es, dass Täuschungs­versuche auch in Seminar- und Bachelor­arbeiten geahndet werden?

    Das ist richtig und betrifft die nicht gekennzeichnete direkte oder indirekte Übernahme fremder Inhalte und Konzepte. Ein Täuschungs­versuch gemäß Paragraph 8 (3) Satz 1 der Bachelor­prüfungs­ordnung liegt übrigens auch dann vor, wenn der oder die Studierende beispielsweise in einer Bachelor­arbeit aus einer eigenen früheren Seminararbeit abschreibt, ohne das Zitat kenntlich zu machen und die Quelle anzugeben.

    Die Mitglieder der Abteilung Volkswirtschafts­lehre erkennen die Grundsätze guter wissenschaft­licher Arbeit an. Auch im Bachelor­studien­gang ist deshalb wissenschaft­liches Fehl­verhalten im Rahmen der Abfassung von Seminar- und Bachelor­arbeiten nicht akzeptabel. An der Abteilung VWL werden auch im Bachelor­studien­gang bei den eingereichten Seminar- und Bachelor­arbeiten stichprobenmäßig sowie in besonderen Verdachtsfällen Prüfungen auf Plagiate vorgenommen.

    Bitte machen Sie sich spätestens anlässlich Ihrer ersten Seminararbeit mit den universitären Richtlinien zur guten wissenschaft­lichen Praxis sowie der Satzung zum Umgang mit wissenschaft­lichem Fehl­verhalten vertraut. Die Kenntnisnahme beider Texte ist Teil Ihres Selbststudiums im Rahmen des Moduls Wissenschaft­liches Arbeiten.

  • Muss man sich zu den Veranstaltungen anmelden?

    Sie können die für den Spezialisierungs­bereich vorgesehenen Vorlesungen meist ohne vorherige Anmeldung besuchen. Einschränkungen werden im kommentierten Vorlesungs­verzeichnis und/oder auf den Webseiten der Lehr­stühle bekannt gegeben. Nicht selten werden organisatorische Regelungen in der ersten Vorlesungs­stunde besprochen. Sie sollten diese Veranstaltung deshalb auf keinen Fall versäumen. Bei Seminaren ist (außer für eventuelle Gasthörer) eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie insbesondere die Aushänge und Webseiten der Lehr­stühle.

  • Wann finden Prüfungen statt?

    Auch die Klausuren des Spezialisierungs­bereichs finden in der Regel am Beginn und am Ende der vorlesungs­freien Zeit statt, wobei auch hier in einzelnen Veranstaltungen abweichende Regelungen getroffen werden können. Für jede einzelne Klausur ist eine vorherige Anmeldung im Studien­büro oder über das Internet erforderlich. Die jeweils aktuellen Prüfungs­termine und Anmeldefristen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Studien­büros. Bitte studieren Sie in Ihrem eigenen Interesse sehr aufmerksam die prüfungs­bezogenen Webseiten des Studien­büros inklusive der fach­spezifischen Regelungen.

  • Gibt es verbindliche Fristen, bis wann die Prüfungen abgelegt werden müssen? Wie viele Wiederholungen sind möglich?

    Alle Prüfungen müssen spätestens am Ende des neunten Fach­semesters abgeschlossen sein. Die Bachelor­arbeit ist spätestens am letzten Tag des neunten Semesters abzugeben. Nach diesem Semester erlischt der Prüfungs­anspruch. Bitte lesen Sie die Prüfungs­ordnung aufmerksam durch, auch hinsichtlich der Wiederholungs­regelung im Spezialisierungs­bereich.

    Es kann vorkommen, dass Sie nach dem 31.1./31.7. noch an Wiederholungs­prüfungen der Abteilung VWL oder an Prüfungen des aktuellen Semesters an der Universität Heidelberg teilnehmen müssen, um Ihr Studium abzuschließen. Allein aus diesem Grund ist keine Rückmeldung für das neue Semester erforderlich. Nicht-EU-Bürger müssen sich möglicherweise zwingend zurückmelden, um den Aufenthaltsstatus aufrecht zu erhalten.

    Zu den speziellen Fristen bezüglich der Bachelor­arbeit siehe den Abschnitt weiter oben.

  • Ich möchte im 5. Semester im Ausland studieren, aber zusätzlich Ende Januar eine Mannheimer Klausur zum Zweittermin schreiben. Was ist dabei zu beachten?

    In diesem Fall dürfen Sie sich für das Semester des Auslands­studiums nicht beurlauben lassen – weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studien­büros. Sollten Sie während Ihres Auslands­aufenthalts zu Prüfungen des Grundlagen­bereichs pflichtangemeldet werden, müssen Sie rechtzeitig beim Studien­büro einen Antrag auf Rücktritt aus triftigem Grund einreichen, wenn sie wegen zwingender Teile des Auslands­studiums – in der Regel Vorlesungen oder Klausuren – an diesen Prüfungen nicht teilnehmen können. Private Reisepläne, Praktika etc. sind als Grund nicht ausreichend. Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum nächstmöglichen Termin, der auch der Zweittermin Ihres im Ausland verbrachten Semesters sein kann, wenn Sie dann wieder in Deutschland sein können. Weitere Infos des Studien­büros finden Sie hier.

  • Wie kann ich Lehr­veranstaltungen in Heidelberg im Rahmen der Kooperation belegen?

    Angaben zum maximal möglichen Studien­umfang im Rahmen der Kooperation finden Sie im ersten Punkt auf dieser Seite. Zunächst müssen Sie die Heidelberger Veranstaltungen in Ihrer Pflicht­beratung nach Paragraph 13 vereinbart haben. Siehe hierzu auch die Web-Seite zur Pflicht­beratung. Bitte lassen Sie sich an der Universität Heidelberg ein Prüfungs­konto einrichten: Wenden Sie sich hierzu persönlich an den Prüfungs­ausschuss VWL, Campus Bergheim, Bergheimer Straße 58 in 69115 Heidelberg, Tel. 06221-542915, und legen Sie Ihren Studierenden­ausweis vor; nach Ausfüllen eines Formulars (Download im unteren Bereich der Seite) und Angabe der gewünschten Kurse erhalten Sie eine Matrikelnummer der Art #600.xxx, mit der Sie sich dann online für die Prüfungen anmelden können. Um an E-Learning-Gruppen teilnehmen zu können, ist eine vorherige Registrierung beim Heidelberger Universitäts-Rechenzentrum (infoservice@urz.uni-heidelberg.de) unter Angabe Ihrer Mannheimer Matrikelnummer erforderlich.

    Sie könnten sich außerdem in den einzelnen Veranstaltungen bei den Lehr­enden als Gast­studierende aus Mannheim vorstellen.

    Nachdem Sie Ihre Prüfungs­leistungen erbracht haben, bitten Sie das Prüfungs­amt in Heidelberg, einen Notenauszug an unser Studien­büro, z. Hd. Frau Troilo, Frau Völler oder Frau Knapp zu senden.

    Sie haben Ihr Studium in Mannheim beendet, es stehen aber aufgrund der abweichenden Prüfungs­zeiten noch einzelne Prüfungen in Heidelberg aus? Wenn Sie alle Mannheimer Prüfungs­leistungen (inklusive der Bachelor­arbeit) schon erbracht haben, müssen Sie sich wegen der fehlenden Ergebnisse aus Heidelberg nicht nochmals in Mannheim zurückmelden (EU-Ausländer: siehe oben). Wenn Sie die Prüfungen bestanden haben, werden sie ohne Einschreibung für ein weiteres Semester nachträglich anerkannt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Fach­studien­berater.

  • Wann bekomme ich meine Bachelor­urkunde? Wie erhalte ich Nachweise zum Studien­fortschritt für Bewerbungs­zwecke? Wann findet die Absolventenfeier statt?

    Für den Fall, dass die Bachelor­arbeit bis Mitte/Ende März begonnen und ohne Verlängerung der Bearbeitungs­zeit abgegeben wurde, strebt die Abteilung die Vergabe der Bachelor­urkunden bis Ende August an. Allerdings nimmt das Studien­büro die Ausstellung der Urkunden, Zeugnisse und Diploma Supplements vor – und dies zeitgleich mit allen anderen Bachelor­studien­gängen. Der Einfluss der Abteilung auf das genaue Vergabedatum ist begrenzt. Selbstverständlich besteht für Bewerbungs­zwecke jederzeit die Möglichkeit, sich einen aktuellen Notenauszug erstellen zu lassen. Sollten Sie sich für Master­programme bewerben wollen: Es ist allen Universitäten klar, dass Bachelor­studierende im dritten Jahr zum Bewerbungs­zeitpunkt nicht alle Noten und schon gar nicht eine Urkunde vorweisen können. Das ist zunächst kein Nachteil, die Auswahlsatzungen enthalten entsprechende Regelungen. Falls nötig werden Zulassungen unter Vorbehalt ausgesprochen.

    Wenn Sie sich für einen Master­studien­platz bewerben, kann es vorkommen, dass einige Universitäten eine Bestätigung verlangen, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich bis zu einem gewissen Zeitpunkt abgeschlossen haben werden. Wenden Sie sich in dem Fall bitte an das Studien­büro. Dort erhalten Sie auch englischsprachige Transcripts, falls Sie sich für ausländische Master­programme bewerben möchten.

    Die nächste Absolvent(inn)enfeier findet am 3.5.2024 in der Aula des Schlosses statt. Damit Sie nicht unnötig lange auf Ihre Zeugnisse und Urkunden warten müssen, erhalten Sie diese nach der Fertigstellung direkt vom Studien­büro (in der Regel per Post, achten Sie also darauf, dass Ihre Anschrift aktuell ist; auf Anfrage können Sie auch eine persönliche Abholung vereinbaren). Auf der Absolventenfeier überreichen wir an alle anwesenden Absolventinnen und Absolventen persönlich eine Schmuckurkunde. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung. Außerhalb der Veranstaltung gibt es weder Vergabe noch Versand.

  • Ich benötige für meine Master­bewerbung einen Nachweis für die in englischer Sprache absolvierten Veranstaltungen. Wie kann ich diesen bekommen?

    Die Abteilung VWL und das Studien­büro erstellen hierfür keine separaten Bescheinigungen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Den Nachweis über englischsprachige Mannheimer Wahl­veranstaltungen können Sie über das online-Vorlesungs­verzeichnis oder das Modulhandbuch erbringen. Entnehmen Sie den Dokumenten die entsprechende[n] Seite[n] und geben Sie zusätzlich den Link zu den Dokumenten an.
    • Englischsprachige Kurse aus einem Auslands­studium können Sie über das Transcript der ausländischen Hochschule und/oder den Verweis auf das dortige Vorlesungs­verzeichnis oder den dortigen Modulkatalog nachweisen.
    • Die englischsprachigen Varianten der Pflicht­veranstaltungen Mikro- und Makroökonomik A und B können Sie zum Beispiel durch die englischsprachigen Gliederungen oder durch einzelne (nicht alle) in der Veranstaltung verteilte Dokumente nachweisen.
    • Eine englischsprachig verfasste Bachelor­arbeit können Sie durch den englischen Arbeits­titel über Ihr Prüfungs­zeugnis nachweisen.
  • Wie wird die Bachelor­abschlussnote berechnet?

    Die Bachelor­prüfungs­ordnung sagt hierzu in Paragraph 16: „Die Gesamtnote der Bachelor­prüfung errechnet sich als mit den jeweiligen ECTS-Punkten gewichtetes arithmetisches Mittel der Noten der einzelnen Prüfungen gemäß der jeweiligen spezifischen Anlage unter Einbeziehung einer Dezimalstelle hinter dem Komma. Alle weiteren Dezimalstellen werden ohne Rundung gestrichen.“ Eine Note von 2,49 wird demnach als 2,4 ausgewiesen.

    Bitte beachten Sie, dass die Berechnungs­basis um 2 ECTS-Punkte für das nicht bewertete Modul „Wissenschaft­liches Arbeiten“ und ggf. um weitere 6 ECTS-Punkte für ein nicht bewertetes Praktikum reduziert ist. Die Abschlussnote berechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der benoteten Prüfungen. Im Einzelfall kann es aufgrund externer Anrechnungen möglich sein, dass auch andere Module unbenotet sind (siehe Paragraph 7 Absatz 5 der Prüfungs­ordnung).

  • Bis wann muss die Bachelor­arbeit spätestens angemeldet werden, damit mein Bachelor­studium innerhalb von sechs Semestern abgeschlossen ist?

    Die Bachelor­urkunde weist keine Studien­dauer aus, sondern wird mit dem Datum der zuletzt bestandenen Prüfungs­leistung (bei der Bachelor­arbeit gilt deren Abgabedatum, bei Studien­leistungen aus dem Ausland das Datum des Antrags auf Anerkennung) ausgestellt. Das kann auch das Datum einer Wiederholungs­prüfung sein.

    Wenn Sie die sechs Fach­semester also in jedem Fall erreichen wollen, müssen Sie die Bachelor­arbeit bei Studien­start im Herbstsemester und regulärem Studien­verlauf spätestens am 31. Juli abgeben. Sie dürfen dann auch keine Wiederholungs­prüfung in Anspruch nehmen.

    Wenn Sie sich lediglich nicht mehr für das folgende Semester zurückmelden möchten, muss die Arbeit spätestens bis Ende Juli beim Studien­büro als begonnen gemeldet werden (bei Studien­start im Herbstsemester und regulärem Studien­verlauf). Die Arbeit zählt dann formal noch zum abgelaufenen Frühjahrssemester (siehe jedoch die dabei zu bedenkenden Punkte weiter oben).

  • Ich möchte auf jeden Fall noch im siebten/achten Fach­semester eingeschrieben sein. Wie kann ich das erreichen?

    Immer dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Rückmeldung den Studien­abschluss, also mindestens 180 ECTS-Punkte, noch nicht erreicht haben, können Sie sich für das nächste Fach­semester zurückmelden. Dies gilt maximal bis zur Rückmeldung für das neunte Fach­semester. Für die Bachelor­arbeit ist hierfür das Abgabedatum des Gutachtens durch den Betreuer relevant, für die regulären Prüfungen die Mitteilung der Noten durch die Prüfer an das Studien­büro. Grundsätzlich könnten sich damit viele Studierende in das siebte Fach­semester zurückmelden.

    Die Rückmeldung würde nur dann vom Studien­büro wieder storniert werden, wenn bis zum 31. Juli beziehungs­weise zum 31. Januar alle Studien­leistungen nachweislich erbracht sind (mit Note, beim Modul Wissenschaft­liches Arbeiten per Bestanden-Vermerk im Portal2). Dies ist dann der Fall, wenn das Gutachten über die Bachelor­arbeit bis zu diesem Tag vorliegt und Sie alle noch erforderlichen Klausuren in der Regel im Ersttermin bestanden haben. Ist das nicht der Fall, können Sie für das gesamte folgende Semester eingeschrieben bleiben.

  • Muss man ein Praktikum während des Studiums machen? Soll ich für ein Praktikum ein Urlaubssemester nehmen?

    Die Abteilung empfiehlt ihren Studierenden nachdrücklich, sich durch geeignete Praktika einen Eindruck von der Berufswelt zu verschaffen. Probieren Sie aus, in welchen Bereichen Sie später einmal arbeiten möchten. Es gibt an der Abteilung Volkswirtschafts­lehre allerdings keine Vorgabe, ein Praktikum zu absolvieren. Sollten Sie längere Praktika auch während der Semesterzeiten vereinbaren wollen, beachten Sie bitte die maximal mögliche Studien­dauer im Bachelor­studien­gang von neun Semestern (siehe oben).

    Wägen Sie zunächst für sich ab, ob ein Praktikum, das länger andauert als die vorlesungs- und prüfungs­freie Zeit (zwei bis zweieinhalb Monate im Sommer), wirklich vorteilhaft für Sie ist. Mehrere kürzere Praktika, zum Beispiel über einen Monat und an verschiedenen Stellen, könnten sogar differenziertere Einblicke in die Berufswelt geben.

    Gerade große Unternehmen verlangen häufig eine längere Mindest­dauer oder bieten im Sommer kein Praktikum an. Ob ein Urlaubssemester in diesem Fall sinnvoll ist, sollten Sie gründlich überlegen. Sie müssten die Semestergebühren auch im Urlaubssemester in voller Höhe zahlen, hätten aber eine Reihe von Nachteilen. Denken Sie unbedingt auch an die Aus­wirkungen auf BAföG, Kindergeld, die Steuer­erklärung Ihrer Eltern, den Kranken­versicherungs­schutz und anderes. Der einzige Vorteil könnte sein, dass Ihr Fach­semester nicht fortgezählt wird. Allerdings gilt auch dies nur hinsichtlich der maximal zulässigen Studien­dauer von neun Semestern. In Ihrem Abschlusszeugnis ist die Anzahl der absolvierten Fach­semester nicht vermerkt.

  • Für die Bewerbung für ein Praktikum soll ich eine Bestätigung einreichen, dass es sich um ein Pflicht­praktikum handelt. Kann mir die Abteilung diese ausstellen?

    Lesen Sie hierzu bitte zunächst den entsprechenden Abschnitt auf der Webseite zum Praktikum.

    Sollten die Formulierungen in der Modulbeschreibung von der Praktikumsstelle für das von Ihnen gewünschte Praktikum nicht akzeptiert werden, kann Ihnen die Fach­studien­beratung gerne bestätigen, dass ein Praktikum Ihrer Ausbildung förderlich ist und die Abteilung es deshalb unterstützt. Da diese Art der Bestätigung jedoch meistens nicht ausreicht, klären Sie bitte die Erfolgsaussichten vorab mit Ihrer Praktikumsstelle. Falls Ihnen ein solches Schreiben hilft, teilen Sie uns bitte die komplette Anschrift der Praktikumsstelle und den Namen Ihres dortigen Ansprech­partners mit. Bitte geben Sie auch an, ob Sie eine pdf-Datei benötigen oder den Brief in der offenen Sprechstunde abholen möchten.

  • Wozu dient die Mailingliste vwlstudium?

    Über die Mailingliste vwlstudium werden viele wichtige Informationen zum VWL-Studium bekannt gegeben. Sie sollten sich daher unbedingt eintragen. Allerdings gilt: Jeder Lehr­stuhl entscheidet selbst, ob und welche Informationen über die Liste verschickt werden. Sie sollten daher parallel auch die Internetseiten der Lehr­stühle und die Aushänge an den Schwarzen Brettern beachten.

  • Ich habe Probleme mit dem Studium, an wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen zu einzelnen Lehr­veranstaltungen, einer Klausur oder anderen Formen der Leistungs­bewertung wenden Sie sich am besten zunächst an die jeweiligen Lehr­stuhl­inhaber oder deren Mitarbeitende, entweder per E-Mail oder auch persönlich. Den zuständigen Ansprech­partner für eine Veranstaltung finden Sie in der Regel im kommentierten Vorlesungs­verzeichnis. Mailadressen, Raumnummern und weitere Informationen finden Sie auchs dort und/oder auf den Homepages der einzelnen Lehr­stühle. Bitte halten Sie sich an die angegebenen Sprechzeiten. Bei anderen Fragen können Sie zunächst auf der Seite „Zuständigkeiten“ nachsehen, ob es spezielle Ansprechpersonen gibt, die Ihnen unmittelbar helfen können. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich entweder an die Fach­studien­beratung oder an die Fach­schaft VWL.

    Sie zweifeln, ob Sie das richtige Studien­fach gewählt haben? Es gibt Momente, in denen Sie sich an der Hochschule fehl am Platz fühlen? Sie sind auf der Suche nach der passenden Unterstützung, um Ihr Studium erfolgreich zu beenden? Ein von Experten entwickeltes Student Self-Reflection Tool kann Ihnen dabei helfen, Ihre eigene Studien­situation zu reflektieren und wichtige Entscheidungen zu treffen. Am besten nutzen Sie dieses Tool vor dem Besuch der Fach­studien­beratung und bringen die Auswertung oder Ihre Aufzeichnungen zu den online-Rückmeldungen mit zum Gespräch. Dann kann der Berater die für Sie wichtigen Punkte gezielt mit Ihnen besprechen.

  • Wo erhalte ich die BAföG-Bescheinigung für die Förderung nach dem vierten Fach­semester?

    Dazu benötigen Sie das entsprechende Formular, das Sie sowohl im Amt für Ausbildungs­förderung als auch online unter http://www.das-neue-bafoeg.de erhalten. Bitte wenden Sie sich mit diesem Formular und einem im Studien­büro bei Frau Knapp oder Frau Troilo erhältlichen „Nachweis über Prüfungs­leistungen“ direkt an das BAföG-Amt. Der sogenannte „Nachweis über bestandene Studien­leistungen“ genügt nicht. Sie können sich auch an die Mitarbeiterin des Prüfungs­ausschussvorsitzenden (zur Zeit ist dies Professor Wagner, Ph.D.), Dr. Christiane Cischinsky (E-Mail), wenden. In diesem Merkblatt BAföG finden Sie ergänzende Hinweise.

  • Ich möchte Volkswirtschafts­lehre mit einem anderen Studien­fach im Rahmen eines Doppel-/Parallelstudiums verbinden. Wie geht das?

    Seit Juni 2014 gelten geänderte Bedingungen für das Parallelstudium: Ein Parallelstudium eines zulassungs­freien Studien­gangs ist zulässig und muss nicht beantragt werden. Ein Parallelstudium eines zulassungs­beschränkten Studien­gangs muss beantragt werden und ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaft­lichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist. Die Gründe sind in einem Antrag darzulegen. Der Antrag auf ein Parallelstudium ist per Formular beim Studien­büro zu stellen. Weiterhin muss im zweiten zulassungs­beschränkten Studien­gang ein Studien­platz zur Verfügung stehen, üblicherweise durch erfolgreiche Teilnahme am dortigen Auswahl­verfahren.

    Grundsätzlich ist die Entscheidung für ein Parallelstudium gut zu überdenken, denn es erfordert in der Regel mindestens zwei zusätzliche Jahre. In dieser Zeit kann ein Master­abschluss erworben werden, der nicht nur intellektuell anspruchsvollere Herausforderungen bietet, sondern auch am Arbeits­markt im Allgemeinen deutlich besser vergütet wird.

    Als mögliche Alternative zu einem Parallelstudium kann eines der acht Beifächer für den Bachelor­studien­gang gewählt werden. Aufgrund der zeitlichen Struktur der Beifächer bieten sich mit Eintritt in den Spezialisierungs­bereich jedoch nur noch die Beifächer BWL, Jura, Philosophie, Politik­wissenschaft und Wirtschafts­informatik an. Diese können gegebenenfalls mit Kursen zum Erwerb von social skills kombiniert werden. Die Entscheidung hierfür sollte jedoch gut abgewogen werden: Sie können dann im entsprechenden Umfang weniger VWL-Veranstaltungen besuchen.

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