Informationen zur Prüfungsordnung und zum Kreditpunktesystem
Wichtiger Hinweis:
Für alle Studierenden, die sich im Herbstsemester 2016 erstmals für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre einschreiben, gelten Neuregelungen der Prüfungsordnung. Bitte machen Sie sich unbedingt frühzeitig mit der für Sie geltenden Fassung der Bachelorprüfungsordnung sowie der Spezifischen Anlage 1 und der Spezifischen Anlage 2 vertraut. Diese Dokumente informieren Sie über die verbindlichen Regelungen für den Erwerb Ihres VWL-Bachelorgrades. Verlassen Sie sich nicht auf die immer wieder unter Ihren Kommiliton(inn)en kursierenden Gerüchte. Im Zweifelsfall wenden Sie sich zunächst an die Fachstudienberatung und an die Fachschaft VWL, die Ihnen Interpretationshilfe bei häufigen Fragen leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte und Entscheidungen ist jedoch allein der Prüfungsausschuss zuständig!
Für alle Studierenden, die sich bis einschließlich 2015 eingeschrieben haben, gilt die jeweils frühere Fassung der Bachelorprüfungsordnung sowie der Spezifischen Anlage 1 und der Spezifischen Anlage 2. Eine Anwendung der Neuregelungen auf diese Studierenden ist leider nicht möglich.
Wie funktioniert das Kreditpunktsystem?
Um den Bachelorgrad zu erhalten, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an Kreditpunkten erwerben. Wie viele das genau sind, können Sie der Spezifischen Anlage entnehmen. Für jede mit mindestens der Note „ausreichend“ bestandene Klausur erhalten Sie die für die jeweilige Veranstaltung angegebene Zahl an Kreditpunkten gutgeschrieben (die Zahl der Kreditpunkte ist ansonsten unabhängig von der erzielten Note). Mit Ausnahme der Module „Wissenschaftliches Arbeiten“ und „Praktikum“ werden alle Prüfungsleistungen benotet. Diese Noten gehen dann, gewichtet mit den jeweiligen Kreditpunkten, in die Berechnung der Gesamtnote für Ihren Bachelorgrad ein.
Wann finden die Prüfungen statt?
Die Klausuren finden in der Regel am Beginn und am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt, Klausuren im Spezialisierungsbereich soweit wie möglich in der ersten Woche nach Ende der Vorlesungen. Für jede einzelne Klausur ist eine vorherige Anmeldung im Studienbüro oder über das Internet erforderlich (falls Sie sich von einer Klausur wieder abmelden wollen, ist dies nur innerhalb bestimmter Fristen möglich). Die jeweils aktuellen Prüfungstermine und Meldefristen finden Sie auf den Web-Seiten des Studienbüros.
Gibt es verbindliche Fristen, bis wann die Prüfungen abgelegt werden müssen? Wie viele Wiederholungen sind möglich?
Bitte folgen Sie dem eingangs gegebenen Rat und machen Sie sich so bald wie möglich mit Ihrer Prüfungsordnung vertraut. Hier finden Sie auch die Antwort auf diese Fragen.
Ist die Orientierungsprüfung eine eigene Prüfung?
Nein.
Mit der Orientierungsprüfung soll sichergestellt werden, dass Studierende ihr Studium ernsthaft betreiben und an den vorgesehenen Prüfungen teilnehmen. Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn Sie nach zwei Semestern mindestens 30 ECTS-Punkte erworben haben bei jeweils maximal einem Fehlversuch in den einzelnen Prüfungen. Diese Grenzen sind allerdings sehr niedrig angesetzt. Bei engagiertem Studium sollten Sie nach zwei Semestern bereits erheblich mehr Prüfungsleistungen erbracht haben.
Welche Aufgaben hat der Prüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss ist die Entscheidungsinstanz einer Fakultät bzw. Abteilung in allen Prüfungsangelegenheiten. Insbesondere entscheidet er auch über die Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen sowie über eventuelle Ausnahmen von den in der Prüfungsordnung festgelegten Regelungen. Und nur der Prüfungsausschuss kann rechtsverbindliche Auskünfte in Prüfungsangelegenheiten erteilen. Ihr Ansprechpartner ist zunächst die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Prüfungsausschussvorsitzenden.
Prüfungsausschussvorsitzender für den Bachelorstudiengang:
Prof. Dr. Carsten Trenkler
Bitte reichen Sie Ihre Anfragen und Anträge schriftlich ein, entweder per E-Mail, per Post oder durch Abgabe im Sekretariat.