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Informationen zur Prüfungs­ordnung und zum Kreditpunkte­system

Wichtiger Hinweis:

Für alle Studierenden, die sich im Herbstsemester 2016 erstmals für den Bachelor­studien­gang Volkswirtschafts­lehre einschreiben, gelten Neuregelungen der Prüfungs­ordnung. Bitte machen Sie sich unbedingt frühzeitig mit der für Sie geltenden Fassung der Bachelor­prüfungs­ordnung sowie der Spezifischen Anlage 1 und der Spezifischen Anlage 2 vertraut. Diese Dokumente informieren Sie über die verbindlichen Regelungen für den Erwerb Ihres VWL-Bachelor­grades. Verlassen Sie sich nicht auf die immer wieder unter Ihren Kommiliton(inn)en kursierenden Gerüchte. Im Zweifelsfall wenden Sie sich zunächst an die Fach­studien­beratung und an die Fach­schaft VWL, die Ihnen Interpretations­hilfe bei häufigen Fragen leisten. Für rechts­verbindliche Auskünfte und Entscheidungen ist jedoch allein der Prüfungs­ausschuss zuständig!

Für alle Studierenden, die sich bis einschließlich 2015 eingeschrieben haben, gilt die jeweils frühere Fassung der Bachelor­prüfungs­ordnung sowie der Spezifischen Anlage 1 und der Spezifischen Anlage 2. Eine Anwendung der Neuregelungen auf diese Studierenden ist leider nicht möglich.
 

Wie funktioniert das Kreditpunkt­system?

Um den Bachelor­grad zu erhalten, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an Kreditpunkten erwerben. Wie viele das genau sind, können Sie der Spezifischen Anlage entnehmen. Für jede mit mindestens der Note „ausreichend“ bestandene Klausur erhalten Sie die für die jeweilige Veranstaltung angegebene Zahl an Kreditpunkten gutgeschrieben (die Zahl der Kreditpunkte ist ansonsten unabhängig von der erzielten Note). Mit Ausnahme der Module „Wissenschaft­liches Arbeiten“ und „Praktikum“ werden alle Prüfungs­leistungen benotet. Diese Noten gehen dann, gewichtet mit den jeweiligen Kreditpunkten, in die Berechnung der Gesamtnote für Ihren Bachelor­grad ein.
 

Wann finden die Prüfungen statt?

Die Klausuren finden in der Regel am Beginn und am Ende der vorlesungs­freien Zeit statt, Klausuren im Spezialisierungs­bereich soweit wie möglich in der ersten Woche nach Ende der Vorlesungen. Für jede einzelne Klausur ist eine vorherige Anmeldung im Studien­büro oder über das Internet erforderlich (falls Sie sich von einer Klausur wieder abmelden wollen, ist dies nur innerhalb bestimmter Fristen möglich). Die jeweils aktuellen Prüfungs­termine und Meldefristen finden Sie auf den Web-Seiten des Studien­büros.
 

Gibt es verbindliche Fristen, bis wann die Prüfungen abgelegt werden müssen? Wie viele Wiederholungen sind möglich?

Bitte folgen Sie dem eingangs gegebenen Rat und machen Sie sich so bald wie möglich mit Ihrer Prüfungs­ordnung vertraut. Hier finden Sie auch die Antwort auf diese Fragen.
 

Ist die Orientierungs­prüfung eine eigene Prüfung?

Nein.

Mit der Orientierungs­prüfung soll sichergestellt werden, dass Studierende ihr Studium ernsthaft betreiben und an den vorgesehenen Prüfungen teilnehmen. Die Orientierungs­prüfung ist bestanden, wenn Sie nach zwei Semestern mindestens 30 ECTS-Punkte erworben haben bei jeweils maximal einem Fehlversuch in den einzelnen Prüfungen. Diese Grenzen sind allerdings sehr niedrig angesetzt. Bei engagiertem Studium sollten Sie nach zwei Semestern bereits erheblich mehr Prüfungs­leistungen erbracht haben.

Welche Aufgaben hat der Prüfungs­ausschuss?

Der Prüfungs­ausschuss ist die Entscheidungs­instanz einer Fakultät bzw. Abteilung in allen Prüfungs­angelegenheiten. Insbesondere entscheidet er auch über die Anerkennung extern erbrachter Prüfungs­leistungen sowie über eventuelle Ausnahmen von den in der Prüfungs­ordnung festgelegten Regelungen. Und nur der Prüfungs­ausschuss kann rechts­verbindliche Auskünfte in Prüfungs­angelegenheiten erteilen. Ihr Ansprech­partner ist zunächst die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Prüfungs­ausschussvorsitzenden.
 

Prüfungs­ausschussvorsitzender für den Bachelor­studien­gang:
Prof. Dr. Carsten Trenkler

Dr. Christiane Cischinsky

Mitarbeiterin:

Mitarbeiterin des Prüfungs­ausschusses für den Bachelor­studien­gang VWL und Auslands­studien­beratung Bachelor VWL
Universität Mannheim
Abteilung Volkswirtschafts­lehre
L7, 3–5 – Raum 423
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Offene telefonische Sprechzeit (auch während der vorlesungs­freien Zeit):
Dienstagvormittag, 9.30–12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung eines Telefontermins per E–Mail.

Bitte kontaktieren Sie mich außerhalb der telefonischen Sprechzeit per E–Mail.

Meine Sprechstunde am 9.4.2024 findet ausnahmsweise erst von 12:00–15:00 Uhr statt.
Anwesenheitszeiten:
Anwesenheit im Büro: Di, Fr

Bitte reichen Sie Ihre Anfragen und Anträge schriftlich ein, entweder per E-Mail, per Post oder durch Abgabe im Sekretariat.