Ab sofort und bis auf Weiteres muss für die verpflichtende Beratung nicht mehr zwingend das Beratungsformular verwendet werden, bereits ausgestellte Formulare behalten aber selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Sie können Ihrem Berater die von Ihnen gewählte(n) beratungspflichtige(n) Veranstaltung(en) per Mail mitteilen. Bitte geben Sie an, ob Sie lediglich eine schriftliche Genehmigung oder eine vorherige Beratung wünschen (per Telefon, Skype etc., das müssten Sie bitte bilateral im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten klären).
Ihr Berater wird dann abschließend Ihre Mail mit Genehmigungsvermerk an das Studienbüro weiterleiten, Sie erhalten ein CC davon.
Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre erlaubt den Mannheimer Studierenden im Rahmen ihres Spezialisierungsbereichs sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten.
Zur Unterstützung der Studierenden bei der individuellen Kombination ihrer Veranstaltungen sieht die Prüfungsordnung eine verpflichtende Studienberatung vor (Paragraph 13). In dieser Beratung präsentieren die Studierenden dem/
Bitte beachten Sie, dass die Beratung der inhaltlichen Gestaltung des Spezialisierungsbereichs gewidmet ist. Die Einhaltung der formalen Vorgaben, insbesondere der erforderlichen bzw. zulässigen ECTS-Punkte in den einzelnen Bereichen, obliegt der Eigenverantwortung der Studierenden.
Die Aufstellung der Veranstaltungen erfolgt formlos, sie soll jedoch zu jeder Veranstaltung den Veranstaltungstitel, den/
Das Formular, auf dem die Beratung abschließend bescheinigt wird, finden Sie hier (das Formular wird bei Änderungen vor jedem Semester aktualisiert). Es ist zu den Beratungsgesprächen mitzubringen.
Hier erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Pflichtberatung. Und in der Checkliste zum VWL-Studium ist erläutert, welche Beratungspflichten in welchem Semester relevant werden können.
Die unterschriebene Bescheinigung und die unterzeichnete Aufstellung der Veranstaltungen muss bei der Meldung zu der/
Sofern sich die Beratung in Ihrem ersten bis vierten Fachsemester ausschließlich auf die Wahl von Beifächern oder auf die Belegung von Kursen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (außerhalb der ggf. beratungsfreien Pauschalen, siehe unten) bezieht, gilt ein vereinfachtes Verfahren: Es ist keine detaillierte Aufstellung der Veranstaltungen erforderlich; bitte wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.
Werden jedoch Veranstaltungen aus Beifächern und/
Zur Vereinfachung des Verfahrens gelten in frühen Fachsemestern beratungsfreie Pauschalen: Die Beratungspflicht entfällt
– für die Veranstaltungen Internationale Ökonomik sowie Logik oder Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmensethik (Variante 1 des Beifachs Philosophie),
– für Veranstaltungen des Beifachs Betriebswirtschaftslehre im Umfang von maximal 12 ECTS-Punkten,
– für Studierende mit Beifach Mathematik für die Veranstaltung Recht im Rahmen des Beifachs Jura (das Beifach Mathematik selbst muss genehmigt werden),
– für Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Umfang von maximal vier ECTS-Punkten,
– aufgrund Pauschalgenehmigung des Prüfungsausschusses für Studierende des zweiten (dritten/vierten) Fachsemesters für die im Vorlesungsverzeichnis mit ** (***/****) gekennzeichneten VWL-Wahlveranstaltungen (die Kennzeichnung durch **, *** und **** finden Sie ausschließlich im Vorlesungsverzeichnis der Abteilung, nicht jedoch im Studierendenportal),
in Summe jedoch für Veranstaltungen im Umfang von nicht mehr als 18 ECTS-Punkten. In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Beratungsnachweis. Für Zweit-, Dritt- und ggf. auch noch Viertsemesterstudierende ist es dabei ausreichend, wenn Sie sich über das Formular den Besuch der einzelnen besuchten VWL-Wahlveranstaltung von dem/
Das Formular, auf dem die Beratung abschließend bescheinigt wird, finden Sie hier (das Formular wird bei Änderungen vor jedem Semester aktualisiert). Es ist zu den Beratungsgesprächen mitzubringen. Und hier erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Pflichtberatung.
Die unterschriebene Bescheinigung und die unterzeichnete Aufstellung der Veranstaltungen muss bei der Meldung zu der/
Studierende anderer Studiengänge, die VWL als Beifach gewählt haben, können zwar, müssen jedoch nicht zwingend eine/
Die Genehmigung erfolgt per E-Mail an das Studienbüro mit einem CC an Ihre Adresse.
Falls Sie Beratung zum Beifach VWL benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Köhler.