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FAQ

  • Wie bewerbe ich mich?

    Informieren Sie sich dazu bitte auf der Webseite unserer Zulassungsstelle.

  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

    Sehen Sie hierzu bitte unsere Auswahlsatzung, speziell Paragraf 6.

  • Wie sind meine Zulassungschancen? Wie ist der interne NC für ein VWL-Studium?

    Wenn Sie sich erstmals mit deutschem Abitur bewerben, haben Sie mit einem Abiturdurchschnitt bis ungefähr 2,5 sehr gute Zulassungschancen. Praktische Tätigkeiten mit VWL-Bezug wirken sich positiv auf Ihre Zulassungschancen aus. Wartezeiten, Härtefälle oder ein bereits abgeschlossenes Studium werden ebenfalls berücksichtigt. Im Zweifel reichen Sie Ihre Bewerbung ein! Es ist ein relativ geringer Aufwand und nur auf diese Weise nehmen Sie am Auswahlverfahren teil.

  • Bis wann muss meine Bewerbung spätestens eingegangen sein?

    Die Bewerbungsfrist endet üblicherweise am 15. Juli. Bis dahin müssen Sie die Online-Bewerbung ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente in unserem Bewerbungsportal hochgeladen haben. Nur Unterlagen, die Sie uns per Upload zur Verfügung stellen, werden für das Vergabeverfahren berücksichtigt! Unterlagen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

  • An welche Adresse schicke ich meine Bewerbungsunterlagen?

    Die Universität Mannheim bietet ein reines Onlinebewerbungsverfahren an, d. h. Sie registrieren sich in unserem Bewerbungsportal, laden alle notwendigen Dokumente im Bewerberportal hoch und füllen den Antrag für Ihren Wunschstudiengang aus. Eine Zusendung von Unterlagen per Post ist für die Bewerbung nicht notwendig.

  • Kann das Studium auch zum Sommersemester begonnen werden?

    Nein, Zulassungen für Studienanfänger*innen können immer nur zum Herbstsemester erfolgen. Auch ein Wechsel in ein höheres Fachsemester ist nur zum Herbstsemester möglich (siehe hierzu die Seite für Hochschulwechselnde).

  • Wie hoch sind die Studiengebühren an der Universität Mannheim?

    Es gibt keine allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg und somit auch nicht an der Universität Mannheim. Deren (Wieder)Einführung für deutsche und gleichgestellte Studierende im Erststudium ist auch nicht geplant. Die Studierenden müssen lediglich für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag und dem Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft (VS-Beitrag). Informationen über die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags finden Sie auf den Seiten des Studienbüros. Seit dem Wintersemester 2017/18 wird von internationalen Studierenden von außerhalb der EU ein Eigenbeitrag von 1.500 Euro je Semester einfordert und für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben.

  • Muss ich mich für den Studiengang VWL in Mannheim über “hochschulstart” bewerben?

    Die Abteilung VWL nimmt mit ihrem Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre seit 2018 am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Wenn Sie sich in das erste Fachsemester bewerben möchten, beginnen Sie Ihre Bewerbung mit einer Registierung auf hochschulstart.de. Informationen hierzu finden Sie unter www.hochschulstart.de oder auf der Seite unserer Zulassungsstelle.

    Wenn Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, ist diese Registrierung nicht notwendig. Sie beginnen Ihre Bewerbung über die Online-Bewerbung der Universität Mannheim.

  • Muss ich für die Zulassung eine Aufnahmeprüfung bestehen?

    Es gibt keine Aufnahmeprüfung. Sie müssen sich lediglich fristgerecht mit allen notwendigen Unterlagen bewerben.

  • Ich möchte Volkswirtschaftslehre mit einem anderen Studienfach im Rahmen eines Doppel-/Parallelstudiums verbinden. Wie geht das?

    Ein Parallelstudium eines zulassungsfreien Studiengangs ist zulässig und muss nicht beantragt werden. Ein Parallelstudium eines zulassungsbeschränkten Studiengangs muss beantragt werden und ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist; die Gründe sind in einem Antrag darzulegen. Der Antrag für ein Parallelstudium ist per Formular beim Studienbüro zu stellen. Weiterhin muss im zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang ein Studienplatz zur Verfügung stehen, üblicherweise durch erfolgreiche Teilnahme am dortigen Auswahlverfahren.

    Grundsätzlich ist die Entscheidung für ein Parallelstudium gut zu überdenken, denn dieses erfordert in der Regel mindestens zwei zusätzliche Jahre. In dieser Zeit kann ein Masterabschluss erworben werden, der nicht nur intellektuell anspruchsvollere Herausforderungen bietet, sondern auch am Arbeitsmarkt im Allgemeinen deutlich besser vergütet wird.

    Unter Umständen bietet sich als Variante zu einem Parallelstudium eines der acht Beifächer für den Bachelorstudiengang an. Die Entscheidung hierfür sollte jedoch stets gut abgewogen werden.

  • Muss ich vor Beginn oder während des Studiums ein Praktikum absolvieren?

    Nein, weder vor noch während des Studiums gibt es dazu eine Verpflichtung. Praktika sind jedoch eine sehr empfehlenswerte Möglichkeit, im Studium erworbene theoretische Kenntnisse anzuwenden und durch Einblicke in die Berufspraxis die eigenen Vorstellungen für die Zeit nach dem Studium zu konkretisieren. Die Professor*innen der Abteilung sind bei der Suche nach geeigneten Plätzen, auch im Ausland, gerne behilflich, wenn sie über entsprechende Kontakte verfügen. Hilfreich bei der Suche nach Praktikumsplätzen ist insbesondere auch die Webseite https://jobboard.serviceunima.de/de.

  • In welchem Umfang ist die Mathematik Teil des Studiengangs Volkswirtschaftslehre?

    Die Mathematik stellt für Volkswirt*innen ein unerlässliches Werkzeug dar, weil mit ihrer Hilfe strukturiert und kompakt argumentiert werden kann. Sie erlaubt auch bei komplexeren Problemen eine eindeutige und unmissverständliche Kommunikation. Folglich wird Ihnen im Laufe des VWL-Studiums die Mathematik permanent begegnen. Sie müssen übrigens kein mathematisches Genie sein. Wir werden Ihnen alles zeigen, was Sie wissen müssen, und Sie werden selbst überrascht sein, was Sie auf diesem Gebiet nach entsprechender Ausbildung leisten können. Auf unserer Webseite zum Wiederholungskurs Schulmathematik können Sie Ihre aktuellen Kenntnisse überprüfen und finden Anregungen, wie Sie diese bei Bedarf vor dem Studium auffrischen können.

  • Muss ich für das VWL-Studium Englischkenntnisse nachweisen?

    Nein, ein Nachweis von Englischkenntnissen ist für die Bewerbung nicht notwendig. Im Verlauf des Studiums (in Mannheim und auch an anderen Orten) sind Englischkenntnisse jedoch unbedingt erforderlich, weil viele (Wahl)Veranstaltungen nur in englischer Sprache angeboten werden und ein großer Teil der Fachliteratur englischsprachig ist. Wenn Sie sich ab dem ersten Semester an das Lesen englischer Literatur gewöhnen, wird Ihnen dieser Umstand spätestens im dritten Studienjahr kaum noch größere Probleme bereiten.

  • Welche Voraussetzungen sollte man für ein VWL-Studium mitbringen?

    Bitte lesen Sie hierzu die entsprechenden Abschnitte auf unserer Seite für Studienbewerber*innen.

  • Ich möchte eigentlich BWL studieren oder bin noch unsicher hinsichtlich der Wahl. Kann ich mich zunächst in VWL einschreiben und später wechseln?

    VWL und BWL sind zwar eng verwandte Fächer, die Bachelorstudiengänge der VWL und BWL sind jedoch sehr unterschiedlich konzipiert, so dass eine wechselseitige Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen nur in geringem Umfang möglich ist. Außerdem finden auch in höheren Fachsemestern Auswahlverfahren statt, so dass ein Studienplatz in der Nachbarfakultät nicht garantiert werden kann. Durch unser flexibles, mit bis zu 48 ECTS-Punkten belegbares Beifach BWL, die Möglichkeit der Wahl von Finance-Veranstaltungen im Auslandsstudium und Kursen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Wahlbereich sowie eine entsprechende Ausrichtung der Bachelorarbeit bietet unser Studiengang übrigens in vielen Fällen eine echte Alternative zum Studium der BWL. Deshalb haben auch schon viele BWL-Studierende in höheren Fachsemestern zu uns gewechselt und gegenüber dem recht standardisierten BWL-Studium ein individuell geprägtes Abschlussprofil erworben.

    Dabei haben sie sich sicher auch von folgenden Überlegungen leiten lassen: VWL-Kenntnisse sind insbesondere auch für angehende Führungskräfte in Unternehmen eine wichtige Grundlage und Hilfe. Und anders als für die meisten betriebswirtschaftlichen Inhalte gibt es für die VWL kaum Möglichkeiten des training on the job. Je höher die Verantwortungsebene, umso wichtiger wird ein ganzheitliches Verständnis für grundlegende Zusammenhänge, wie es insbesondere in der VWL vermittelt wird. So kann bspw. ein tieferes Verständnis für die einzelnen Faktoren und deren Zusammenwirken in Länderanalysen von enormem Wert für die Entwicklung von Unternehmensstrategien sein. Aus der VWL lassen sich aber auch wertvolle Erkenntnisse für die Gestaltung der Unternehmensorganisation ableiten. Die verschiedenen Denkschulen der VWL ermöglichen unterschiedliche Perspektiven auf spezifische Problemstellungen in Unternehmen und auf Märkten und befördern damit innovative Lösungsansätze. Und nicht zuletzt: Das Mannheimer VWL-Studium, insbesondere unter Einschluss ergänzender Wahlkurse in Statistik/Ökonometrie und Programmierung, vermittelt zentrale Kompetenzen aus den Data Sciences. Derartige Fertigkeiten nehmen in sehr vielen Berufsfeldern eine immer wichtigere Bedeutung ein und verschaffen zusätzliche Vorteile gegenüber Absolventen von Studiengängen ohne diese Inhalte.

    Nach einem volkswirtschaftlichen Bachelorstudium werden Sie zwar vermutlich sehr interessiert sein, einen VWL-Master anzuschließen; sollten Sie sich stattdessen aber doch stärker auf betriebswirtschaftliche Inhalte ausrichten wollen, sind Sie mit einem fokussierten Beifach BWL bestens darauf vorbereitet und erfüllen mit bis zu 48 ECTS-Punkten auch die fachspezifische Zulassungsvoraussetzung für fast alle BWL-Masterprogramme in Deutschland.

    Schauen Sie sich Ihre Wahlmöglichkeiten doch noch einmal im Detail an!

  • Wie kann ich meine Zulassungschancen erhöhen?

    Wie in der Auswahlsatzung, speziell dem § 6, geregelt, werden Zeiten praktischer Erfahrung im Auswahlverfahren angerechnet, wenn diese einen Bezug zu volkswirtschaftlichen Inhalten haben. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können berücksichtigt werden, wenn sie diese Voraussetzung erfüllen. In der Online-Bewerbung können Sie diese Zeiten und Tätigkeiten genauer angeben.

    Die Art und Weise, wie Sie praktische Erfahrungen und ehrenamtliche Tätigkeiten in Beziehung zu volkswirtschaftlichen Inhalten setzen, zeigt uns auch, in welchem Maße Sie sich bereits im Vorfeld mit Ihrem künftigen Studienfach auseinander gesetzt haben (bspw. durch Lektüre eines der empfohlenen einführenden Bücher). Bitte geben Sie alle in Frage kommenden Tätigkeiten in Ihrer Bewerbung an und fügen Sie Ihrer Bewerbung möglichst aussagekräftige Belege bei, z. B. in Form eines Referenzschreibens der Praktikumsstelle mit Tätigkeitsbeschreibung, Datum und Unterschrift.

  • Kann ich VWL im Bachelorstudiengang studieren, nachdem ich meinen Prüfungsanspruch in BWL, Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie etc. verloren habe?

    Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie den Prüfungsanspruch in einem als im Wesentlichen gleich anzusehenden Studiengang verloren haben. Ob dies auf Ihren Studiengang zutrifft, wird im Zulassungsverfahren geprüft.

    Sie können auch vor Ihrer Bewerbung eine Anfrage an den Prüfungsausschuss richten. Bitte wenden Sie sich dafür an Dr. Christiane Cischinsky.

  • Ich habe weitere Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Zulassung. An wen kann ich mich wenden?

    Sollten Ihre Frage zum Bewerbungsverfahren und zur Zulassung hier nicht aufgeführt sein, erhalten Sie weitere Informationen auf der Seite Bewerbung von A bis Z  der Zulassungsstelle der Universität Mannheim. Gerne können Sie sich auch an Frau Dr. Cischinsky und Frau Köhler (akademische Mitarbeiterinnen) wenden.

  • Wo bekomme ich Informationsmaterial zum VWL-Studium in Mannheim?

    Informieren Sie sich bitte auf den Seiten für Studieninteressierte (Bachelor-Studienführer). Wenn Ihre Fragen dort sowie auf dieser FAQ-Seite noch nicht beantwortet sind, wenden Sie sich gerne an die Beraterin für Studieninteressierte.

  • Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen VWL und BWL?

    Bitte lesen Sie hierzu den entsprechenden Abschnitt auf unseren Webseiten für Studieninteressierte. 

  • Ich gehe ein Jahr ins Ausland und möchte erst nächstes Jahr mit dem Studium beginnen. Kann ich mich dieses Jahr schon bewerben?

    Prinzipiell ist eine Bewerbung immer nur im selben Jahr möglich, in dem auch das Studium begonnen werden soll. Studieninteressierte, die Zivildienst, einen Anderen Dienst im Ausland, ein FSJ, ein FÖJ, einen Europäischen Freiwilligendienst oder ein von der Bundesregierung gefördertes Modellprojekt (z. B. “Weltwärts”) absolvieren, können sich hingegen bereits vor ihrem Dienst bzw. während ihres Dienstes bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen. Wenn ein/e Bewerber/in dann eine Zusage erhält, kann er/sie sich im darauffolgenden Jahr unter Vorlage dieser Zusage sowie einer Bescheinigung über den absolvierten Dienst noch einmal bewerben. Er/Sie erhält dann eine bevorzugte Zulassung, ohne nochmals am Auswahlverfahren teilnehmen zu müssen. Dieses Vorgehen ist insbesondere für diejenigen Studieninteressierten zu empfehlen, bei denen abzusehen ist, dass sie aufgrund eines Auslandsaufenthaltes im Jahr ihres Studienbeginns nicht am Auswahlverfahren werden teilnehmen können.

  • Ist der Bachelorstudiengang akkreditiert?

    Ja, der Bachelorstudiengang wurde erstmals im Herbst 2011 ohne Auflagen akkreditiert und sowohl im Jahr 2017 als auch 2023 ohne Auflagen und ohne Empfehlungen reakkreditiert.

  • Was kann man mit einem VWL-Studium später beruflich machen?

    Bitte lesen Sie hierzu den entsprechenden Abschnitt auf unseren Webseiten für Studieninteressierte.

  • Gibt es eine Erstsemester-Einführung?

    Die Fachschaft VWL organisiert in jedem Herbstsemester verschiedene Einführungsveranstaltungen, zu denen alle Erstsemester ohne vorherige Anmeldung herzlich eingeladen sind. Termin und Programm können Sie den mit Ihrer Zulassung übersandten Unterlagen sowie der Homepage der Fachschaft entnehmen.

  • Engagiert sich die Universität Mannheim für Klimaschutz und Nachhaltigkeit?

    Klares “Ja”: Auf hierfür nutzbaren Dachflächen erzeugt die Universität Mannheim Solarstrom und bezieht ansonsten zu 100% Ökostrom. Das Heizungssystem basiert auf Fernwärme, die zu 96% umweltfreundlich über Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird. Die sparsame Verwendung natürlicher Ressourcen im täglichen Betrieb, dazu zählt auch die grundsätzliche Verwendung von Recyclingpapier, ist der Universität ein wichtiges Anliegen. Und weil gar kein Papier noch besser ist, nutzt die Abteilung VWL ein elektronisches Sitzungsmanagement und hat die Lehrevaluation auf ein webbasiertes Verfahren umgestellt.