DE / EN
Ein aufgeklappter Laptop steht auf einem Tisch. Darum herum liegen ein beschriebener Block auf der linken Bildseite und auf der rechten Bildseite ein aufgeschlagenes Buch, auf dem eine Brille mit schwarzer Fassung liegt, sowie ein gelber Zettel.

Stellenanzeigen

Derzeit haben wir folgende Stellenangebote in der Abteilung:

  • Professur für Volkswirtschafts­lehre, Markt­design (Bes.Gr. W3)

    In einer gemeinsamen Berufung der Abteilung Volkswirtschafts­lehre in der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre der Universität Mannheim mit dem ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschafts­forschung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die

    Professur für Volkswirtschafts­lehre, Markt­design (Bes.Gr. W3)

    zu besetzen. Der/die jeweils Berufene wird parallel zur Über­nahme der Professur an der Universität Mannheim für eine Tätigkeit am ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschafts­forschung GmbH unbefristet beurlaubt (Jülicher Modell). An der Abteilung Volkswirtschafts­lehre der Universität Mannheim ist ein reduziertes Lehr­deputat von zwei Semesterwochenstunden zu erbringen.

    Gesucht wird eine Persönlichkeit, die aufgrund ihrer herausragenden wissenschaft­lichen Qualifikationen die Kompetenzen der beteiligten Institutionen im Bereich Analyse und Gestaltung von Märkten stärkt. Der/die Wissenschaft­ler/in verfügt über Expertise bezüglich der spieltheoretischen Analyse von Markt­regeln mit einem besonderen Schwerpunkt auf Auktions- oder Matchingmärkten. Ein Bezug zu Feldexperimenten und anwendungs­orientierter Forschung wird vorausgesetzt. Der/die jeweilige Stelleninhaber/in soll am ZEW den Forschungs­bereich Markt­design leiten und in international führenden Fach­zeitschriften publizieren sowie sich der Einwerbung von Drittmittel­projekten widmen. Erfahrung in der Politik­beratung, insbesondere zu Themen der praktischen Umsetzung von Markt­design, ist erwünscht. Vorausgesetzt werden eine herausragende Qualifikation, nachgewiesen durch hochrangige Publikationen in internationalen wirtschafts­wissenschaft­lichen Fach­zeitschriften, und durch Leitung von wirtschafts­politischen Beratungs­projekten, insbesondere in der Anwendung von Markt­design in der Praxis. Er/Sie sollte die Fähigkeit besitzen, größere Forschungs­teams zu leiten und Forschungs­ergebnisse adressaten­gerecht auch an Entscheider/innen in der Politik und die interessierte Öffentlichkeit zu kommunizieren.

    Die Berufungs­voraussetzungen richten sich nach § 47 LHG des Landes Baden-Württemberg. Einstellungs­voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul­studium, pädagogische Eignung, Promotion und zusätzliche wissenschaft­liche Leistungen, die durch eine Habilitation oder durch gleich­wertige wissenschaft­liche Leistungen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschul­bereichs erbracht sein können, nachgewiesen werden.

    Die Universität Mannheim und das ZEW streben eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und erm­untern daher entsprechend qualifizierte Wissenschaft­lerinnen, sich zu bewerben. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Bewerbungen sind bis zum 17.08.2025 – postalisch oder per Mail über die Mailadresse jobmktmail-uni-mannheim.de – zu richten an den Sprecher der Abteilung Volkswirtschafts­lehre der Universität Mannheim, Herrn Prof. Dr. Thomas Tröger, D-68131 Mannheim. 

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs­unter­lagen auch dem ZEW zugänglich gemacht werden.

    Für Rückfragen stehen entweder Herr Prof. Dr. Thomas Tröger (troeger@uni-mannheim.de) an der Abteilung Volkswirtschafts­lehre oder Herr Prof. Achim Wambach, Ph.D. (achim.wambach@zew.de) am ZEW gerne zur Verfügung.

    Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO können der Homepage der Universität Mannheim, Bereich „Stellen-anzeigen“, entnommen werden (https://www.uni-mannheim.de/universitaet/stellenanzeigen/datenschutz-bei-bewerbungen/). Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.