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Spezifische Anlage 2 (Beifächer)

Regelungen für das Studium interdisziplinärer Veranstaltungen/Module

(Studien­beginn ab 2016)

Studierende können interdisziplinäre Veranstaltungen/Module im Rahmen der nachfolgend genannten Beifächer, im Rahmen eines Praktikums sowie im Rahmen des Kursangebots zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen in ihren Studien­abschluss einbringen.

  • Veranstaltungen des Beifachs Betriebs­wirtschafts­lehre

    Studierende können die betriebs­wirtschaft­lichen Export­veranstaltungen Finanz­wirtschaft, Marketing, Internes Rechnungs­wesen, Grundlagen des externen Rechnungs­wesens, Produktion und Management sowie im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die für Studierende des Bachelor­studien­gangs Volkswirtschafts­lehre jeweils freigegebenen Veranstaltungen aus dem Wahl­bereich des Bachelor­studien­gangs Betriebs­wirtschafts­lehre sowie im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die aus dem Angebot der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre für Studierende des Bachelor­studien­gangs Volkswirtschafts­lehre jeweils freigegebenen Veranstaltungen für internationale Gast­studierende in ein Beifach Betriebs­wirtschafts­lehre einbringen. Das Beifach kann einen Umfang von 3 bis maximal 48 ECTS-Punkten haben.

    Sind Prüfungen im Rahmen des Beifachs Betriebs­wirtschafts­lehre auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs (ggf. auch aus dem Beifach Betriebs­wirtschafts­lehre).

  • Veranstaltungen des Beifachs Jura

    Die Studierenden können

    • die Veranstaltung Öffentliches Wirtschafts­recht (aus dem Bachelor­studien­gang Unternehmens­jurist, 9 ECTS-Punkte über 2 Semester, kann nur komplett belegt werden) und/oder
    • die Veranstaltung Bürgerliches Recht und Wirtschafts­recht I (aus dem Bachelor­studien­gang Betriebs­wirtschafts­lehre, 6 ECTS-Punkte) und/oder
    • bei Studium mit Beifach Mathematik die für Studierende ohne Beifach Mathematik vorgesehene Pflicht­veranstaltung Recht (6 ECTS-Punkte) und/oder
    • aus dem Bachelor­studien­gang Unternehmens­jurist eine oder mehrere Veranstaltung/en aus dem Allgemeinen und/oder Besonderen Teil (AT/BT) des Wirtschafts­rechts

    nach freier Wahl besuchen. Die Zumessung der ECTS-Punkte für Veranstaltungen des AT/BT richtet sich nach deren jeweiligem Umfang: 1 SWS ergibt 2 ECTS-Punkte, 2 SWS ergeben 4 ECTS-Punkte und 3 SWS ergeben 5 ECTS-Punkte. Maximal können Veranstaltungen im Umfang von 31 ECTS-Punkten belegt werden.
    Neben der verpflichtenden Studien­beratung gemäß § 13 ist zusätzlich ein Gespräch mit der Fach­studien­beratung Jura über die gewählte(n) Veranstaltung(en) obligatorisch. Diese letztgenannte Verpflichtung entfällt nur dann, wenn allein die Veranstaltung/en Öffentliches Wirtschafts­recht oder/und Bürgerliches Recht und Wirtschafts­recht I und/oder Recht (s. o.) gewählt wird/werden.
    In den Veranstaltungen Öffentliches Wirtschafts­recht, Bürgerliches Recht und Wirtschafts­recht I sowie Recht werden die VWL-Studierenden jeweils durch die reguläre Klausur geprüft. Die Studierenden melden sich über das Studien­büro zu dieser Prüfung an. In den Veranstaltungen Bürgerliches Recht und Wirtschafts­recht I sowie Recht erfolgt die Leistungs­bewertung anhand der Notenskala gemäß § 9. In der Veranstaltung Öffentliches Wirtschafts­recht erfolgt die Leistungs­bewertung in Punktzahlen, die entsprechend der folgenden Tabelle in die Notenskala gemäß § 9 umgerechnet werden:

    Punkte

    Note

    14 und mehr

    1,0

    11 bis 13

    1,3

    9 bis 10

    1,7

    8

    2,0

    7

    2,3

    6

    2,7

    5

    3,3

    4

    3,7

    0 bis 3

    5,0


    In den Veranstaltungen des Allgemeinen und Besonderen Teils erfolgt der Leistungs­nachweis durch eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer für jede einzelne Veranstaltung. Die Studierenden vereinbaren den Prüfungs­termin verbindlich direkt mit dem jeweils zuständigen Prüfer. Dieser teilt nach Abschluss der Prüfung den Termin, ggf. das Nicht-Erscheinen des Kandidaten sowie das Prüfungs­ergebnis dem Studien­büro mit; Leistungs­nachweise in Form von separaten Scheinen werden nicht ausgestellt. Die Leistungs­bewertung erfolgt anhand der Notenskala gemäß § 9.

    Sind Prüfungen im Rahmen des Beifachs Jura auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs (ggf. auch aus dem Beifach Jura).

  • Veranstaltungen des Beifachs Wirtschafts­informatik

    Das Beifach Wirtschafts­informatik hat einen Umfang von 12 bis 30 ECTS-Punkten. Es besteht mindestens aus den beiden Export­veranstaltungen

    • Foundations of Information Systems und
    • Integrated Information Systems.

    Nach erfolgreichem Besuch dieser beiden Veranstaltungen sind weiterhin bis zu drei Wahl­veranstaltungen aus dem Vertiefungs­angebot des Bachelor­studien­gangs Wirtschafts­informatik entsprechend dem Modulkatalog B.Sc. Wirtschafts­informatik in der jeweils aktuellen Fassung wählbar.

    Alle Veranstaltungen sind mit 6 ECTS-Punkten bewertet. Das erfolgreiche Studium der Veranstaltungen Foundations of Information Systems und Integrated Information Systems sowie mindestens einer Wahl­veranstaltung ist Voraussetzung für eine Bachelor­arbeit im Fach Wirtschafts­informatik (12 ECTS-Punkte).

    Die Wahl des Beifachs Wirtschafts­informatik wird durch die verbindliche Meldung zu einer der beiden Klausuren Foundations of Information Systems oder Integrated Information Systems dokumentiert.

    Ist eine der beiden Prüfungen Foundations of Information Systems und Integrated Information Systems auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Wirtschafts­informatik nicht in seinen Studien­abschluss einbringen. Eine ggf. bereits erbrachte Studien­leistung in einer der beiden Veranstaltungen wird nicht im Zeugnis ausgewiesen und geht nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs. Sind Prüfungen zu Wahl­veranstaltungen auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs (ggf. auch aus dem Beifach Wirtschafts­informatik).

  • Veranstaltungen des Beifachs Mathematik

    Das Beifach Mathematik besteht aus den Veranstaltungen:

    1. Analysis I (4V + 4Ü, 10 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    2. Lineare Algebra I (4V + 4Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    3. Analysis II (4V + 4Ü, 10 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    4. Lineare Algebra II/A (2V + 2Ü, 4 ECTS-Punkte, Klausurdauer 60 Min.)
    5. Stochastik I (4V + 4Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    6. Stochastik II für VWL-Studierende (2V + 1Ü, 4 ECTS-Punkte, Klausurdauer 60 Min.)
    7. ggf. Numerik (4V + 2Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.) und/oder eine oder mehrere mathematische Wahl­veranstaltung/en

    Die Veranstaltungen unter den Ziffern 1., 2., 5. und 6. ersetzen Analysis und Lineare Algebra A, Finanz­mathematik, Statistik I, Statistik II und Recht entsprechend der Spezifischen Anlage 1. Die Veranstaltungen unter Ziffer 3. und 4. werden komplett auf die interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungs­bereichs angerechnet, in Summe also 14 ECTS-Punkte. Eine oder mehrere freiwillig gewählte Veranstaltung/en gemäß Ziffer 7 wird/werden den interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungs­bereichs zugerechnet.

    Entsprechend den Regelungen der anbietenden Fakultät kann im Beifach Mathematik alternativ zu den schriftlichen Prüfungen jeweils eine mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer erbracht werden.

    Das erfolgreiche Studium der Veranstaltungen unter Ziffer 1 bis 6 sowie mindestens einer Wahl­veranstaltung gemäß Ziffer 7 ist Voraussetzung für eine Bachelor­arbeit im Fach Mathematik (12 ECTS-Punkte).

    Die Wahl des Beifachs Mathematik wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einer Veranstaltung dieses Beifachs dokumentiert. Das Beifach kann nur komplett im Mindest­umfang der Veranstaltungen unter Ziffer 1 bis 6 studiert werden. Die unter Ziffer 7 genannten Veranstaltungen können ergänzend gewählt werden.

    Ist eine der Prüfungen Analysis I, Analysis II, Lineare Algebra I, Lineare Algebra II/A, Stochastik I oder Stochastik II für VWL-Studierende auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Mathematik nicht in seinen Studien­abschluss einbringen; ggf. in diesen sechs Veranstaltungen bereits erbrachte Studien­leistungen werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs und belegt im übrigen die Veranstaltungen Analysis und Lineare Algebra A, Finanz­mathematik, Statistik I, Statistik II und Recht gemäß der Spezifischen Anlage 1. Ist eine nicht verpflichtende Prüfung in einer Veranstaltung gemäß Ziffer 7 auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat in der entsprechenden Lehr­veranstaltung keine ECTS-Punkte erwerben und muss ggf. ersatzweise eine oder mehrere Prüfung(en) in einer oder mehreren anderen Lehr­veranstaltung(en) ablegen (ggf. auch aus dem Bereich der mathematischen Wahl­veranstaltungen).

    Es wird folgender Veranstaltungs­plan empfohlen:


    Übergangs­bestimmungen:

    Für Studierende, die am 11. Juni 2019 das Beifach Mathematik bereits studieren und die sechs Pflicht­veranstaltungen noch nicht vollständig bestanden haben, gilt:

    1. Studierende, die noch keine Prüfung zu den beiden Veranstaltungen Einführung in die Wahrscheinlichkeits­theorie und Einführung in die Statistik angemeldet haben, studieren entsprechend den neuen Regelungen.
    2. Studierende, die die Prüfung zur Einführung in die Statistik bestanden, die Prüfung zur Einführung in die Wahrscheinlichkeits­theorie jedoch noch nicht angemeldet haben, studieren anstelle der Einführung in die Wahrscheinlichkeits­theorie die neue Veranstaltung Stochastik I.

    Für Studierende, die am 11. Juni 2019 die Prüfung zur Einführung in die Statistik bestanden haben, werden die sechs Pflicht­veranstaltungen mit 17 ECTS-Punkten als interdisziplinäre Veranstaltungen des Spezialisierungs­bereichs berücksichtigt.

  • Veranstaltungen des Beifachs Philosophie

    Das Beifach Philosophie kann in drei verschiedenen Varianten studiert werden. Die Wahl des Beifachs Philosophie wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einem Basismodul dieses Faches dokumentiert.
     

    Variante 1:

    Das Beifach Philosophie besteht in Variante 1

    • entweder aus dem Basismodul „Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmens­ethik“ (Vorlesung, 3 ECTS-Punkte)
    • oder aus dem Basismodul „Formale Logik“ (Übung, 6 ECTS-Punkte).

    Ist die Prüfung zur gewählten Veranstaltung auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so ist das Studium des Beifachs Philosophie nur noch in den Varianten 2 und 3 möglich.

     

    Variante 2:

    Das Beifach Philosophie hat in Variante 2 einen Umfang zwischen 13 und 16 ECTS-Punkten. Es besteht aus drei Basismodulen (Studierende wählen drei aus den sechs nachfolgend genannten Optionen):

    • Übung „Lesen & Schreiben philosophischer Texte“ (6 ECTS-Punkte)
    • Übung „Formale Logik“ (6 ECTS-Punkte)
    • Vorlesung „Geschichte der Philosophie“ (4 ECTS-Punkte)
    • Vorlesung „Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmens­ethik“
      (3 ECTS-Punkte)
    • Übung „Philosophisches Denken & Argumentieren“ (6 ECTS-Punkte)
    • Übung „Allgemeine Ethik“ (6 ETCS-Punkte)

    (Hinweise: Bei einer geplanten Wahl der Übung „Formale Logik“ wird der vorherige Besuch der Übung „Philosophisches Denken & Argumentieren“ empfohlen. Für das Studium des Beifachs in Variante 3 wird die Wahl der Übung „Allgemeine Ethik“ im Rahmen der Variante 2 empfohlen.)

    Ist bei vier der aufgeführten Wahl­möglichkeiten die jeweilige Prüfung auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Philosophie in den Varianten 2 und 3 nicht in seinen Studien­abschluss einbringen. Ein zu diesem Zeitpunkt ggf. bereits bestandenes Basismodul aus Variante 1 wird auf den Studien­abschluss angerechnet, ggf. bereits erbrachte Studien­leistungen in anderen Basismodulen werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs.

     

    Variante 3:

    Das Beifach Philosophie hat in Variante 3 gegenüber Variante 2 einen zusätzlichen Umfang von 18 ECTS-Punkten. Nach erfolgreichem Abschluss der drei Basismodule (Variante 2) wählen die Studierenden die folgenden drei Aufbaumodule:

    • entweder Vorlesung „Angewandte Ethik & Politische Philosophie“ (4 ECTS-Punkte) oder Vorlesung „Theoretische Philosophie“ (4 ECTS-Punkte)
    • entweder Proseminar „Praktische Philosophie“ (6 ECTS-Punkte) oder
      Proseminar „Philosophie und Wirtschaft“ (6 ECTS-Punkte)
    • entweder Hauptseminar „Praktische Philosophie“ (8 ECTS-Punkte) oder
      Hauptseminar „Philosophie und Wirtschaft“ (8 ECTS-Punkte)

    Die drei Aufbaumodule müssen als Block mit insgesamt 18 ECTS-Punkten studiert werden.

    Das erfolgreiche Studium des Beifachs Philosophie gemäß Variante 3 ist Voraussetzung für eine Bachelor-Arbeit (zusätzliche 12 ECTS-Punkte) im Fach Philosophie.

    Ist die Prüfung zu einer Vorlesung, einem Proseminar oder einem Hauptseminar auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat nur die Basismodule in seinen Studien­abschluss einbringen; ggf. bereits erbrachte Studien­leistungen in Aufbaumodulen werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs.

     

    Übergangs­bestimmungen:

    Für Studierende, die am 11. Juni 2019 das Beifach Philosophie bereits begonnen haben, gilt:

    1. In den Varianten 1 und 2 bleiben für eine bereits bestandene Prüfung zum Basismodul „Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmens­ethik“ 4 ECTS-Punkte erhalten; anstelle des Basismoduls „Formale Logik“ kann ein bereits bestandenes Basismodul „Einführung in die Logik“ eingebracht werden.
    2. In der Variante 2 kann anstelle der Übung „Lesen & Schreiben philosophischer Texte“ (6 ECTS-Punkte) eine bereits bestandene Prüfung zur Übung „Einführung in das Studium der Philosophie“ (4 ECTS-Punkte) sowie anstelle der Vorlesung „Geschichte der Philosophie“ eine bereits bestandene Prüfung zur Einführung in eine Disziplin der Philosophie eingebracht werden; in diesem Falle ist ein Umfang der Variante 2 zwischen 11 und 16 ECTS-Punkten zulässig.
  • Veranstaltungen des Beifachs Politik­wissenschaft

    Studierende können das von der Fakultät für Sozial­wissenschaften angebotene Beifach Politik­wissenschaft entsprechend den nachfolgenden Regelungen im Umfang von 6 bis 33 ECTS-Punkten belegen.

    Ist die Prüfung „Einführung in die Politik­wissenschaft“ auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, können Studierende das Beifach Politik­wissenschaft nicht in ihren Studien­abschluss einbringen. Ggf. bereits erbrachte Studien­leistungen in Wahl­veranstaltungen des Beifachs Politik­wissenschaft werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs. Sind Prüfungen zu Wahl­veranstaltungen des Beifachs Politik­wissenschaft auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs (ggf. auch aus dem Beifach Politik­wissenschaft).


    A. Verpflichtende Veranstaltung

    Vorlesung „Einführung in die Politik­wissenschaft“ (HWS), 6 ECTS


    B. Wahl­veranstaltungen

    Einführungs­vorlesungen:

    • Vorlesung „Einführung in das Politische System der BRD“ (HWS), 6 ECTS
    • Vorlesung „Einführung in die Vergleichende Regierungs­lehre“ (FSS), 6 ECTS
    • Vorlesung „Einführung in die Politische Soziologie“ (HWS), 6 ECTS
    • Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ (HWS), 6 ECTS


    Proseminare:
    Voraussetzungen:

    1. Studierende, die im Rahmen des Beifachs Politik­wissenschaft ein Proseminar belegen möchten, müssen zuvor die Übung „Wissenschaft­liches Arbeiten“ absolviert haben. (Diese Veranstaltung ist aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzung nicht identisch mit dem gleichnamigen Modul aus dem Bachelor­studien­gang VWL, so dass hier keine wechselseitige Anerkennung möglich ist.)
    2. Studierende dürfen maximal ein Proseminar im Beifach Politik­wissenschaft belegen.
    3. Für den Besuch eines Proseminars
      – in Vergleichender Regierungs­lehre muss die Vorlesung „Einführung in die Vergleichende Regierungs­lehre“,
      – in Politischer Soziologie muss die Vorlesung „Einführung in die Politische Soziologie“,
      – in Internationalen Beziehungen muss die Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ belegt werden (die jeweilige Veranstaltung muss nicht bereits bestanden sein).


    Veranstaltungen:

    • Übung „Wissenschaft­liches Arbeiten“ (HWS), 2 ECTS
    • Proseminar „Einführung in die Vergleichende Regierungs­lehre“ (FSS), 5 ECTS
    • Proseminar „Einführung in die Politische Soziologie“ (HWS), 5 ECTS
    • Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ (HWS), 5 ECTS

     
    Aufbaumodule:

    Veranstaltungen:

    • Vorlesung „Ausgewählte Themen der Vergleichenden Regierungs­lehre“ (HWS/FSS), 7 ECTS
    • Vorlesung „Ausgewählte Themen der Politischen Soziologie“ (HWS/FSS), 7 ECTS
    • Vorlesung „Ausgewählte Themen der Internationalen Beziehungen“ (HWS/FSS), 7 ECTS

     

    Voraussetzungen:

    • Sofern Studierende das Aufbaumodul „Ausgewählte Themen der Vergleichenden Regierungs­lehre“ belegen möchten, müssen zuvor die Prüfungen zur Vorlesung „Einführung in die Politik­wissenschaft“ und zur Vorlesung „Einführung in die Vergleichende Regierungs­lehre“ bestanden sein.
    • Sofern Studierende das Aufbaumodul „Ausgewählte Themen der Politischen Soziologie“ belegen möchten, müssen zuvor die Prüfungen zur Vorlesung „Einführung in die Politik­wissenschaft“ und zur Vorlesung „Einführung in die Politische Soziologie“ bestanden sein.
    • Sofern Studierende das Aufbaumodul „Ausgewählte Themen der Internationale Beziehungen“ belegen möchten, müssen zuvor die Prüfungen zur Vorlesung „Einführung in die Politik­wissenschaft“ und zur Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ bestanden sein.


    (Download des exakten Auszugs aus der entsprechenden Änderungs­satzung mit allen Formatierungen)   

  • Veranstaltungen des Beifachs Soziologie

    Studierende können das von der Fakultät für Sozial­wissenschaften angebotene Beifach Soziologie gemäß den Regelungen der fach­spezifischen Anlage zur Prüfungs­ordnung für den Bachelor­studien­gang Soziologie für Studierende anderer Fächer in der jeweils aktuellen Fassung mit einem Umfang von 35 ECTS-Punkten belegen. 

    Die Wahl des Beifachs Soziologie wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einer Veranstaltung dieses Faches dokumentiert. Das Fach kann nur komplett studiert werden.

    Ist eine der Prüfungen des Beifachs Soziologie auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Soziologie nicht in seinen Studien­abschluss einbringen. Ggf. bereits erbrachte Studien­leistungen in Veranstaltungen dieses Beifachs werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs.

  • Veranstaltungen des Beifachs Psychologie

    Studierende können das von der Fakultät für Sozial­wissenschaften angebotene Beifach Psychologie entsprechend den nachfolgenden Regelungen mit einem Umfang von 24 bis 32 ECTS-Punkten belegen.

    Das Beifach besteht mindestens aus den sechs Pflicht­veranstaltungen

    • F2: Allgemeine Psychologie I: Denken und Sprache oder
      F1: Allgemeine Psychologie I: Wahrnehmungs­psychologie

      (F1 ist nur bis einschl. 2021 wählbar, bereits absolvierte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit),
    • G1: Allgemeine Psychologie II: Motivation und Emotion oder
      I1: Entwicklungs­psychologie,
    • G2: Allgemeine Psychologie II: Lernen und Gedächtnis,
    • J1: Differentielle Psychologie und Persönlichkeits­psychologie,
    • L1: Arbeits- und Organisations­psychologie sowie
    • N1: Markt- und Werbepsychologie (ab 2021 unter der neuen Bezeichnung L3: Konsumenten­psychologie).


    Die Studierenden müssen 10 Versuchspersonenstunden in empirischen Studien des Fach­bereichs Psychologie absolvieren. Diese Workload ist Bestandteil der verpflichtenden 24 ECTS-Punkte. Durch die eigene Teilnahme an empirischen Studien erhalten die Studierenden einen vertieften Einblick in empirisch-psychologische Untersuchungen.

    Weiterhin kann eine oder können beide der folgenden Wahl­veranstaltungen belegt werden:

    • P1: Klinische Psychologie
      (ab HWS 2022 tritt an diese Stelle H1: Biopsychologie und Neuropsychologie, bereits absolvierte Prüfungen für P1 behalten ihre Gültigkeit)
    • R1: Pädagogische Psychologie (ab 2021 unter der neuen Bezeichnung L4: Pädagogische Psychologie)


    Alle Veranstaltungen sind mit 4 ECTS-Punkten bewertet. Die Wahl des Beifachs Psychologie wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einer Veranstaltung dieses Faches dokumentiert.

    Ist eine der Prüfungen zu Pflicht­veranstaltungen des Beifachs Psychologie auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Psychologie nicht in seinen Studien­abschluss einbringen. Ggf. bereits erbrachte Studien­leistungen in Pflicht- oder Wahl­veranstaltungen dieses Beifachs werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; die Erbringung weiterer Prüfungs­leistungen im Rahmen des Beifachs Psychologie ist ausgeschlossen; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs. Sind Prüfungen zu Wahl­veranstaltungen des Beifachs Psychologie auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs (ggf. auch die zweite Wahl­veranstaltung aus dem Beifach Psychologie).

  • Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen

    Im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs besteht für Studierende die Möglichkeit, speziell auf den Erwerb von Schlüssel­qualifikationen ausgerichtete Lehr­veranstaltungen mit einem Umfang von jeweils 2 oder 3 ECTS-Punkten bis zu einer Obergrenze von insgesamt 8 ECTS-Punkten zu belegen. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist ab dem zweiten Fach­semester möglich. Das jeweils aktuelle Veranstaltungs­angebot wird über das Vorlesungs­verzeichnis der Abteilung Volkswirtschafts­lehre bekannt gegeben. Es sind die jeweils gemäß Veranstaltungs­beschreibung erforderlichen Studien­leistungen zu erbringen.

    Ist eine Prüfung zu einer speziell auf den Erwerb von Schlüssel­qualifikationen ausgerichteten Lehr­veranstaltung auch nach der ersten Wiederholungs­prüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise eine andere Veranstaltung im Rahmen des Spezialisierungs­bereichs (ggf. auch aus dem Veranstaltungs­angebot speziell zum Erwerb von Schlüssel­qualifikationen).

  • Praktikum

    Studierende können ein Praktikum bei staatlichen oder privaten Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden in ihren Studien­abschluss einbringen, sofern dieses die Anwendung wirtschafts­wissenschaft­lichen Fach­wissens und wirtschafts­wissenschaft­licher Methoden auf praxisrelevante Fragestellungen erlaubt sowie das Erlernen praktischer berufsfeldbezogener Methoden und Schlüssel­kompetenzen ermöglicht. Hierüber ist ein Praktikumsbericht zu fertigen.

    Für die Studien­leistung „Praktikum“ werden 6 ECTS-Punkte vergeben. Eine Anerkennung setzt neben den Vorgaben der Sätze 1 und 2 voraus, dass das Praktikum mindestens einen zeitlichen Umfang von 163 Zeitstunden aufweist, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von acht bis zwölf Wochen abgeleistet wurden. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung der Beschäftigungs­stelle nachzuweisen; außerdem ist der Praktikumsbericht entsprechend der hierfür vorgesehenen Vorlage einzureichen.

    Im Falle der Anerkennung wird das Praktikum mit „bestanden“ verbucht; eine Benotung erfolgt nicht.