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Zulassungs­voraussetzungen

Die Zulassung zum Master­studien­gang Volkswirtschafts­lehre an der Universität Mannheim erfolgt jährlich zum Herbstsemester. Der Studien­beginn ist im September. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, da nur frist- und form­gerechte Bewerbungen im Auswahl­verfahren berücksichtigt werden können.

Fach­liche Voraussetzungen

Die Zulassung erfordert einen Bachelor­abschluss in Volkswirtschafts­lehre oder einen von der Auswahl­kommission als gleich­wertig angesehener Abschluss, jeweils mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder einer Regel­studien­zeit von mindestens 3 Jahren. Die Abschlussnote oder der aktuelle Notendurchschnitt des Bachelor­abschlusses muss 2,5 oder besser sein. Abschlüsse aus benachbarten Fächern wie Betriebs­wirtschafts­lehre, anderen Sozial­wissenschaften (z. B. Politik­wissenschaft oder Soziologie), quanti­tativen Fächern (z. B. Mathematik oder Ingenieur­wissenschaften) und Geistes­wissenschaften erfordern eine starke wirtschafts­wissenschaft­liche Komponente, um von der Auswahl­kommission als gleich­wertig anerkannt zu werden. Die folgenden Kriterien dienen als Orientierung für die Mindest­anforderungen:

  • mindestens 60 ECTS-Credits (oder Äquivalent) wurden in Kursen mit Bezug zur Volkswirtschafts­lehre, Finanzen, Mathematik oder Statistik erworben
  • und Einführungs­module in den folgenden Bereichen der Wirtschafts­wissenschaften wurden erfolgreich besucht: Makroökonomie, Mikroökonomie und Ökonometrie.

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Entscheidung über Ihre Eignung nur während des Zulassungs­verfahrens getroffen werden kann, bei dem alle eingereichten Unter­lagen eingehend geprüft werden. Im Zweifelsfall zögern Sie bitte nicht, den Studien­gangs­manager für eine erste Einschätzung zu kontaktieren.

Auswahlkriterien

Die Plätze werden auf der Grundlage der Abschlussnote oder des aktuellen Notendurchschnitts Ihres Bachelor­abschlusses sowie der Bewertung Ihres Motivations­schreibens und einer Schriftprobe (Essay) vergeben:

  • Für die Abschlussnote oder den aktuellen Notendurchschnitt können maximal 15 Punkte erreicht werden.
  • Für das Motivations­schreiben können 7 Punkte (sehr gut), 4 Punkte (gut) oder 1 Punkt (befriedigend) vergeben werden.
  • Für die Schriftprobe (Essay) können 13 Punkte (sehr gut), 7 Punkte (gut) oder 1 Punkt (befriedigend) vergeben werden.

Die Punkte werden addiert und die Bewerbenden anhand der erreichten Punktzahl (maximal 35 Punkte) in eine Rangliste aufgenommen. Die Vergabe der Plätze erfolgt rang­basiert. Die Satzung für die Auswahl kann hier eingesehen werden.

Bewerbungs­prozess

Die Bewerbung an der Universität Mannheim erfolgt vollständig online. Eine Über­sicht über die erforderlichen Unter­lagen finden Sie unten. Der Bewerbungs­zeitraum endet am 15. Mai.

Im ersten Schritt werden Sie gebeten, Ihre persönlichen Daten einzugeben und allgemeine Dokumente, z. B. Ihre Hochschul­zugangsberechtigung, Ihren Lebens­lauf und Ihr Trans­cript of Records, hochzuladen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie das jeweilige Dokument an der richtigen Stelle hochladen. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, persönliche Daten oder Dokumente, die in diesem Abschnitt hochgeladen wurden, zu ändern, nachdem Sie die Richtigkeit der von Ihnen im Formular angegebenen Daten bestätigt haben.

Im zweiten Teil des Bewerbungs­verfahrens können Sie sich für bis zu drei Studien­gänge bewerben. Alle Bewerbungen werden gleich behandelt. Im Bewerbungs­formular für den „Master in Economics“ können Sie Ihr Motivations­schreiben und Ihren wissenschaft­lichen Aufsatz hochladen.

Eine Über­sicht über den gesamten Bewerbungs­prozess finden Sie hier. Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig, da sie für alle Master­studien­gänge der Universität Mannheim gelten und sowohl für deutsche als auch für internationale Bewerber relevant sind.

Dokumente können nur in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert werden. Wenn Ihre Dokumente in einer anderen Sprache abgefasst sind, ist eine zusätzliche Über­setzung ins Deutsche oder Englische erforderlich. Alle Unter­lagen und Abschriften von Unter­lagen müssen von einem vereidigten Über­setzer übersetzt worden werden.

Bewerbungs­dokumente