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Informationen zum Spezialisierungsbereich bei Einschreibung ab 2016

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum volkswirtschaftlichen Spezialisierungsbereich. Diese gelten für Einschreibungen ab 2016.

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Studierende, die im FSS 2020, HWS 2020/21, FSS 2021 und/oder HWS 2021/22 eingeschrieben waren, zahlreiche Sonderregelungen und Fristverlängerungen. Diese werden nicht in die Prüfungsordnungen (und auch nicht in die unten folgenden Punkte) eingearbeitet, sondern gelten ergänzend dazu. Sie finden diese Regelungen auf den Webseiten des Studienbüros.

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