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Anerkennung ...

... für Bachelorstudierende, die an einem Auslandsprogramm in Übersee teilnehmen, und Freemover

  • Vor dem Auslandsaufenthalt

    Auch wenn in diesen Programmen die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland nicht zwingend vor Antritt des Auslandsstudiums geklärt sein muss, sollten Sie sich im eigenen Interesse so früh wie möglich mit dieser Frage beschäftigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich für eine Hochschule entschieden haben, mit der bislang noch kein Austausch stattgefunden hat. Ihre direkte Ansprechpartnerin für alle Anerkennungen von VWL-Kursen im Bachelorbereich ist Frau Dr. Cischinsky. Wollen Sie VWL-Kurse anerkennen lassen, so beachten Sie dabei die in der folgenden Anleitung beschriebene Vorgehensweise: Anleitung Auslands­anerkennung. Frau Dr. Cischinsky wird Ihre Anfragen an die zuständigen Fachvertreter weiterleiten und Sie über das weitere Verfahren informieren.

    Für diejenigen Kurse, die auf der Informationsseite zu Ihrer Gastuniversität (abteilungseigene Programme) bzw. auf der Informationsseite zu ENGAGE.EU veröffentlicht sind , wurde die Anerkennbarkeit als VWL-Wahlkurs im Spezialisierungsbereich bereits geprüft. Hier ist keine erneute Prüfung erforderlich, wenn Kursnummer und -titel unverändert sind.

    Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von VWL-Kursen im Spezialisierungsbereich setzt nicht voraus, dass es äquivalente Kurse in Mannheim gibt. Im VWL-Wahlbereich anerkannt werden können Kurse, die hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen in den Spezialisierungsbereich passen. Neben fortgeschrittenen VWL-Kursen kommen hier auch Kurse aus den Bereichen Statistik, Ökonometrie und Wirtschaftsgeschichte in Frage.

    Die Anerkennung von im Ausland belegten Veranstaltungen als VWL-Bachelorseminare setzt – neben den Anforderungen an die vermittelten fachspezifischen Kompetenzen – voraus, dass die Prüfungsleistungen eine individuell anzufertigende Hausarbeit und eine eigenständige Präsentation der Ergebnisse umfassen.

    Erfolgt die Benotung eines Kurses zu mehr als 1/3 auf Basis von Gruppennoten, kann dieser Kurs nicht anerkannt werden.

    Wenn Sie im Ausland einen Kurs belegen möchten, der Kompetenzen vermittelt, die sich (teilweise) mit den in einem Mannheimer Modul des Spezialisierungs­bereichs vermittelten Kompetenzen decken, den Sie bereits belegt haben bzw. in Zukunft belegen möchten, klären Sie bitte im Rahmen der Pflicht­beratung zum Spezialisierungs­bereich ab, ob die Belegung beider Kurse möglich ist. Auch wenn Sie im Ausland Kurse belegen möchten, die untereinander ähnliche Kompetenzen vermitteln, müssen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater abklären, ob die Anerkennung beider/aller Kurse möglich ist.

    Kurse aus dem Bereich Internationale Ökonomik können nur dann als Ersatz für das Mannheimer Modul anerkannt werden, wenn sie hinsichtlich der vermittelten Kompetenzen zu diesem im Wesentlichen gleich sind. Erfahrungs­gemäß erfüllen Kurse mit den Titeln „International Trade“, „International Finance“, „International Economics“ diese Bedingung nicht immer. Deshalb muss die Äquivalenz gesondert geprüft werden.
    Wenn Sie im Ausland Kurse zu International Trade, International Finance oder International Economics belegen, die nicht zur Mannheimer Internationalen Ökonomik äquivalent sind, aber dennoch einen Teil der Kompetenzen vermitteln, die durch das Mannheimer Modul erworben werden würden, können Sie dieses in Mannheim nicht mehr belegen. Sie müssen dann mindestens 6 ECTS-Punkte in BWL erbringen.

    Auch Kurse, die Mannheimer Pflichtmodule ersetzen sollen, müssen zu diesen hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen im Wesentlichen gleich sein. Bitte richten Sie Anfragen zur Prüfung von Äquivalenzen ebenfalls an Frau Dr. Cischinsky. Die Anerkennung erfolgt dann mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten.

    Module, an deren Prüfungen Sie an der Universität Mannheim bereits teilgenommen und nicht bestanden haben, können nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen ersetzt werden.

    Verwenden Sie für die Bestätigung der Anerkennungen von VWL-Kursen bitte das passende der folgenden Formulare:

    (Studierende, die kein Word-Formular ausfüllen können, nutzen bitte die passende pdf-Datei: Übersee und Freemover bzw. ENGAGE.EU)

    Wollen Sie im Ausland belegte Veranstaltungen im Rahmen eines Beifachs anerkennen lassen, so müssen Sie sich die Gleichwertigkeit bzw. die Anerkennbarkeit von der Fakultät/Abteilung bestätigen lassen, die das Beifach anbietet. (So ist z.B. für die Anerkennung von BWL-Kursen die betriebswirtschaftliche Fakultät zuständig. Nähere Informationen zur Anerkennung von Kursen im BWL-Beifach finden Sie hier. Falls Sie Anerkennungen von BWL-Kursen prüfen lassen möchten, verwenden Sie bitte das Formular “Kursabsprache für das Auslandssemester” (Word / pdf).)) Die Anerkennung von Beifachveranstaltungen erfolgt mit den in Mannheim vorgesehenen ECTS-Punkten. Die Regelungen des Beifachs müssen beachtet werden. Das Dekanat BWL gibt die Informationen zur Anerkennbarkeit von BWL-Kursen direkt an die volkswirtschaftliche Abteilung weiter. Sie benötigen deshalb dafür kein gesondertes Learning Agreement, können die Kurse aber in das VWL-Learning Agreement mit eintragen. Die Anerkennbarkeit von Kursen in anderen Beifächern sollten Sie sich auf diesem Formular bestätigen lassen.

    Bitte denken Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt auch an:

    • die verpflichtende Studienberatung nach § 13 der B.Sc.-Prüfungsordnung
    • einen Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus einem triftigen Grund beim Studienbüro, wenn Sie aufgrund des Auslandsaufenthalts an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können. Pflichtanmeldungen werden dann auf den nächstmöglichen Prüfungstermin verschoben.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt

    Wichtig: Bitte nutzen Sie für die Kommunikation bezüglich der Anerkennung immer Ihre universitäre E-Mail-Adresse.

    Sie können selbst entscheiden, welche Module Sie sich anerkennen lassen möchten. Eine Frist für den entsprechenden Antrag gibt es nicht.

    Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen:

    1. Laden Sie das Anerkennungsformular sowie diese Exceldatei herunter und füllen Sie beide aus. Drucken Sie das Anerkennungsformular aus, unterschreiben Sie es und erstellen Sie daraus eine pdf-Datei. Füllen Sie bitte zudem die Exceldatei aus und ändern Sie den Dateinamen beim Abspeichern so ab, dass er Ihren Namen enthält.

    2. Reichen Sie folgende Unterlagen bei Frau Dr. Cischinsky ein:

    • Antrag auf Anerkennung mit eigenhändiger Unterschrift als pdf-Datei, versendet von Ihrer universitären E-Mail-Adresse (Bitte nehmen Sie in das Formular auch diejenigen Kurse auf, die in einem Beifach anerkannt werden sollen.),
    • die oben erwähnte Excel-Datei,
    • Offizielle Notenbescheinigung der Gastuniversität (Transcript of Records) (s. auch Hinweis zu elektronischen Transcripts unten),
    • Learning Agreements (Kopie ist ausreichend),
    • im Fall der Anerkennung von Beifachkursen (außer BWL): Originale der Learning Agreements der anderen Fakultäten/Abteilungen,
    • eine von Ihnen selbst erstellte Übersicht über die bereits an der Universität Mannheim belegten Wahlkurse,
    • die “Bestätigung über die Einreichung eines Erfahrungsberichts im Akademischen Auslandsamt (zur Vorlage beim Prüfungsamt)” (Nach der Abgabe des Erfahrungsberichts und Prüfung durch das Auslandsamt, können Sie dieses Schreiben aus Mobility Online herunterladen.) (Freemover müssen dieses Schreiben NICHT einreichen),
    • eventuell vorhandene weitere Unterlagen (z.B. Seminararbeiten) über die abgelegten Prüfungsleistungen an der ausländischen Universität.

    Wir akzeptieren elektronische Transcripts of Records der Gastuniversitäten, wenn diese von einem vertrauenswürdigen, bekannten Absender Ihrer Gastuniversität per E-Mail entweder an das Akademische Auslandsamt oder an Frau Dr. Cischinsky geschickt werden. Wenn das Auslands­amt ein elektronisches Transcript erhält, gibt es die Datei an Frau Dr. Cischinsky weiter und informiert Sie per E-Mail. Elektronische Transcripts, die uns von Studierenden weitergeleitet werden, können wir nicht akzeptieren.

    Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an Frau Dr. Cischinsky auch an, ob Sie Freemover sind oder über ein Universitätsprogramm der Universität Mannheim im Ausland waren.

    Wenn alle Unterlagen vorliegen, reichen wir die Unterlagen zur endgültigen Anerkennung an den Prüfungsausschuss weiter.

    Sie können uns Ihre Unterlagen entweder per E-Mail oder per Post zusenden (Adresse s. unten) oder in den Briefkasten von Frau Cischinsky in der Postanlage neben Hörsaal S 031 in Gebäude L7, 3–5 einwerfen.

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Auslandsanerkennung erst dann bearbeitet werden kann, wenn uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen.

    Sollten Sie ein Original-Transcript einreichen, geben wir es nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens an das Studienbüro weiter. Sie können es dort abholen.

    Postadresse Prüfungs­ausschuss:

    Universität Mannheim
    Prüfungs­ausschuss B.Sc. VWL
    z. Hd. Frau Dr. Christiane Cischinsky
    L 7, 3–5, Raum 4.23
    68131 Mannheim

  • Notenumrechnung und ECTS-Berechnung

    Informationen zur Notenumrechung finden Sie in der entsprechenden Ilias-Gruppe des Prüfungsausschusses BWL. Die dort angegebenen Tabellen gelten uniweit.

    Sollte es für das Notenschema Ihrer Gasthochschule noch keine passende Tabelle geben, informieren Sie bitte Frau Cischinsky. Oftmals passt eine Tabelle aus einer anderen Übersicht, die dann entsprechend verwendet wird.

    Erläuterungen zur ECTS-Berechnung: Leitfaden, Umrechnungsfaktoren

    Sollte es für Ihre Gastuniversität noch keinen Umrechnungsfaktor geben, senden Sie bitte folgende Informationen an Frau Cischinsky:

    • Anzahl der Kreditpunkte, die Studierende der Gastuniversität im betreffenden Studiengang bis zum Studienabschluss erwerben müssen.
    • Anzahl der für diesen Studiengang vorgesehenen Studienjahre.
    • Links zu den Internetseiten, denen diese Informationen zu entnehmen sind.