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Spezifische Anlage 2 (Beifächer)

Regelungen für das Studium interdisziplinärer Veranstaltungen/Module

(Studienbeginn vor 2016. Bei Studienbeginn ab 2016, siehe hier)

 

Studierende können interdisziplinäre Veranstaltungen/Module im Rahmen der nachfolgend genannten Beifächer, im Rahmen eines Praktikums sowie im Rahmen des Kursangebots zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen in ihren Studienabschluss einbringen.

  • Veranstaltungen des Beifachs Betriebswirtschaftslehre

    Studierende können die noch nicht im Grundlagenbereich gewählten betriebswirtschaftlichen Exportveranstaltungen Finanzwirtschaft, Marketing, Internes Rechnungswesen, Grundlagen des externen Rechnungswesens, Produktion und Management sowie im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die für Studierende des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre jeweils freigegebenen Veranstaltungen aus dem Wahlbereich des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre sowie im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die aus dem Angebot der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre für Studierende des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre jeweils freigegebenen Veranstaltungen für internationale Gaststudierende in ein Beifach Betriebswirtschaftslehre einbringen. Das Beifach kann einen Umfang von 3 bis maximal 36 ECTS-Punkten haben.

    Sind Prüfungen im Rahmen des Beifachs Betriebswirtschaftslehre auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs (ggf. auch aus dem Beifach Betriebswirtschaftslehre).

  • Veranstaltungen des Beifachs Jura

    Die Studierenden können

    • die Veranstaltung Öffentliches Wirtschaftsrecht (aus dem Bachelorstudiengang Unternehmensjurist, 9 ECTS-Punkte über 2 Semester, kann nur komplett belegt werden) und/oder
    • die Veranstaltung Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht I (aus dem Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre, 6 ECTS-Punkte) und/oder
    • aus dem Bachelorstudiengang Unternehmensjurist eine oder mehrere Veranstaltung/en aus dem Allgemeinen und/oder Besonderen Teil (AT/BT) des Wirtschaftsrechts

    nach freier Wahl besuchen. Die Zumessung der ECTS-Punkte für Veranstaltungen des AT/BT richtet sich nach deren jeweiligem Umfang: 1 SWS ergibt 2 ECTS-Punkte, 2 SWS ergeben 4 ECTS-Punkte und 3 SWS ergeben 5 ECTS-Punkte. Maximal können Veranstaltungen im Umfang von 31 ECTS-Punkten belegt werden.
    Neben der verpflichtenden Studienberatung gemäß § 13 ist zusätzlich ein Gespräch mit der Fachstudienberatung Jura über die gewählte(n) Veranstaltung(en) obligatorisch. Diese letztgenannte Verpflichtung entfällt nur dann, wenn allein die Veranstaltung/en Öffentliches Wirtschaftsrecht oder/und Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht I und/oder Recht (s. o.) gewählt wird/werden.In den Veranstaltungen Öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht I werden die VWL-Studierenden jeweils durch die reguläre Klausur geprüft. Die Studierenden melden sich über das Studienbüro zu dieser Prüfung an. In der Veranstaltung Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht I erfolgt die Leistungsbewertung anhand der Notenskala gemäß § 9. In der Veranstaltung Öffentliches Wirtschaftsrecht erfolgt die Leistungsbewertung in Punktzahlen, die entsprechend der folgenden Tabelle in die Notenskala gemäß § 9 umgerechnet werden:

    Punkte

    Note

    14 und mehr

    1,0

    11 bis 13

    1,3

    9 bis 10

    1,7

    8

    2,0

    7

    2,3

    6

    2,7

    5

    3,3

    4

    3,7

    0 bis 3

    5,0


    In den Veranstaltungen des Allgemeinen und Besonderen Teils erfolgt der Leistungsnachweis durch eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer für jede einzelne Veranstaltung. Die Studierenden vereinbaren den Prüfungstermin verbindlich direkt mit dem jeweils zuständigen Prüfer. Dieser teilt nach Abschluss der Prüfung den Termin, ggf. das Nicht-Erscheinen des Kandidaten sowie das Prüfungsergebnis dem Studienbüro mit; Leistungsnachweise in Form von separaten Scheinen werden nicht ausgestellt. Die Leistungsbewertung erfolgt anhand der Notenskala gemäß § 9.

    Sind Prüfungen im Rahmen des Beifachs Jura auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs (ggf. auch aus dem Beifach Jura).

  • Veranstaltungen des Beifachs Wirtschaftsinformatik

    Das Beifach Wirtschaftsinformatik hat einen Umfang von 12 bis 30 ECTS-Punkten. Es besteht mindestens aus den beiden Exportveranstaltungen

    • Foundations of Information Systems und
    • Integrated Information Systems.

    Nach erfolgreichem Besuch dieser beiden Veranstaltungen sind weiterhin bis zu drei Wahlveranstaltungen aus dem Vertiefungsangebot des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik entsprechend dem Modulkatalog B.Sc. Wirtschaftsinformatik in der jeweils aktuellen Fassung wählbar.

    Alle Veranstaltungen sind mit 6 ECTS-Punkten bewertet. Das erfolgreiche Studium der Veranstaltungen Foundations of Information Systems und Integrated Information Systems sowie mindestens einer Wahlveranstaltung ist Voraussetzung für eine Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftsinformatik (12 ECTS-Punkte).

    Die Wahl des Beifachs Wirtschaftsinformatik wird durch die verbindliche Meldung zu einer der beiden Klausuren Foundations of Information Systems oder Integrated Information Systems dokumentiert.

    Ist eine der beiden Prüfungen Foundations of Information Systems und Integrated Information Systems auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Wirtschaftsinformatik nicht in seinen Studienabschluss einbringen. Eine ggf. bereits erbrachte Studienleistung in einer der beiden Veranstaltungen wird nicht im Zeugnis ausgewiesen und geht nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs. Sind Prüfungen zu Wahlveranstaltungen auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs (ggf. auch aus dem Beifach Wirtschaftsinformatik).

  • Veranstaltungen des Beifachs Mathematik

    Für Studierende, die das Studium des Beifachs Mathematik im Herbstsemester 2013/2014 oder später aufnehmen, gelten die folgenden Regelungen:

    Das Beifach Mathematik besteht aus den Veranstaltungen 
    1. Analysis I (4V + 4Ü, 10 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    2. Lineare Algebra I (4V + 4Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    3. Analysis II (4V + 4Ü, 10 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    4. Lineare Algebra II/A (2V + 2Ü, 4 ECTS-Punkte, Klausurdauer 60 Min.)
    5. Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie (4V + 4Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    6. Einführung in die Statistik (4V + 2Ü, 8 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.)
    7. ggf. Numerik (4V + 2Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 Min.) und/oder eine oder mehrere mathematische Wahlveranstaltung/en

    Die Veranstaltungen 1., 2., 5. und 6. ersetzen Analysis, Finanzmathematik, Quantitative Methoden, Statistik I und Statistik II entsprechend der Spezifischen Anlage 1. Aufgrund der unterschiedlichen ECTS-Punkte (in Summe 36 gegenüber 27) werden 9 ECTS-Punkte auf die interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungsbereichs angerechnet. Die Veranstaltungen 3. und 4. werden komplett auf die interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungsbereichs angerechnet, in Summe der sechs Veranstaltungen also 23 ECTS-Punkte. Abweichend von der allgemeinen Regelung können Studierende gemäß der Spezifischen Anlage 1 die beiden Veranstaltungen Analysis II und Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie dem Grundlagenbereich – unter Anwendung der entsprechenden prüfungsrechtlichen Regelungen – zuordnen. Eine oder mehrere freiwillig gewählte Veranstaltung/en gemäß Ziffer 7 wird/werden den interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungsbereichs zugerechnet.

    Entsprechend den Regelungen der anbietenden Fakultät kann im Beifach Mathematik alternativ zu den schriftlichen Prüfungen jeweils eine mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer erbracht werden.

    Das erfolgreiche Studium der Veranstaltungen unter Ziffer 1 bis 6 sowie mindestens einer Wahlveranstaltung gemäß Ziffer 7 ist Voraussetzung für eine Bachelorarbeit im Fach Mathematik (12 ECTS-Punkte).

    Die Wahl des Beifachs Mathematik wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einer Veranstaltung dieses Beifachs dokumentiert. Das Beifach kann nur komplett im Mindestumfang der Veranstaltungen unter Ziffer 1 bis 6 studiert werden. Die unter Ziffer 7 genannten Veranstaltungen können ergänzend gewählt werden.

    Ist eine der Prüfungen Analysis I, Analysis II, Lineare Algebra I, Lineare Algebra II/A, Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie oder Einführung in die Statistik auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Mathematik nicht in seinen Studienabschluss einbringen; ggf. in diesen sechs Veranstaltungen bereits erbrachte Studienleistungen werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein (abweichend von dieser allgemeinen Regelung bleiben Prüfungsleistungen in den Veranstaltungen Analysis II und Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie erhalten, wenn diese dem Pflichtbereich zugeordnet wurden); der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs und belegt im übrigen die Veranstaltungen Analysis, Finanzmathematik, Quantitative Methoden, Statistik I und Statistik II gemäß der Spezifischen Anlage 1; hat der Kandidat die Prüfungen Analysis II und Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie für den Grundlagenbereich angemeldet und ist eine dieser Prüfungsleistungen gem. § 12 endgültig nicht bestanden, so erlischt gem. § 15 der Prüfungsanspruch. Ist eine nicht verpflichtende Prüfung in einer Veranstaltung gemäß Ziffer 7 auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat in der entsprechenden Lehrveranstaltung keine ECTS-Punkte erwerben und muss ggf. ersatzweise eine oder mehrere Prüfung(en) in einer oder mehreren anderen Lehrveranstaltung(en) ablegen (ggf. auch aus dem Bereich der mathematischen Wahlveranstaltungen).

    Es wird folgender Veranstaltungsplan empfohlen:

    Veranstaltungsplan für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre mit Beifach Mathematik

     

    Für Studierende, die das Studium des Beifachs Mathematik vor dem Herbstsemester 2013/2014 aufgenommen haben, gelten die folgenden Regelungen:

    Das Beifach Mathematik besteht aus den Veranstaltungen

    1. Analysis I (4V + 4Ü, 10 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 min)
    2. Lineare Algebra I (4V + 4Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 min)
    3. Analysis II (4V + 4Ü, 10 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 min)
    4. Lineare Algebra II/A (2V + 2Ü, 4 ECTS-Punkte, Klausurdauer 60 min)
    5. Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie (4V + 4Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 min)
    6. ggf. Numerik (4V + 2Ü, 9 ECTS-Punkte, Klausurdauer 90 min) und/oder eine oder mehrere mathematische Wahlveranstaltung/en

    Die Veranstaltungen 1., 2. und 5. ersetzen Analysis, Finanzmathematik,  Quantitative Methoden und Statistik I entsprechend der Spezifischen Anlage 1. Aufgrund der unterschiedlichen ECTS-Punkte (in Summe 28 gegenüber 19) werden 9 ECTS-Punkte auf die interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungsbereichs angerechnet. Die Veranstaltungen 3. und 4. werden komplett auf die interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungsbereichs angerechnet, in Summe der fünf Veranstaltungen also 23 ECTS-Punkte. (Übergangsregelungen: Falls die Prüfungen Analysis I und Lineare Algebra I am 1.6.2010 bereits erbracht oder angemeldet waren, werden für beide insgesamt 9 ECTS-Punkte auf die interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungsbereichs angerechnet und damit für die Veranstaltungen 1 bis 5 insgesamt 24 ECTS-Punkte. Sofern Studierende bis zum 1.2.2011 zu der Prüfung Diskrete Mathematik A angemeldet sind, sich im Prüfungswiederholungsverfahren befinden oder diese Prüfung bereits bestanden haben, ersetzt diese die Prüfung zu Lineare Algebra II/A.) Abweichend von der allgemeinen Regelung können Studierende gemäß der Spezifischen Anlage 1 die beiden Veranstaltungen Analysis II und Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie dem Grundlagenbereich – unter Anwendung der entsprechenden prüfungsrechtlichen Regelungen – zuordnen. Eine oder mehrere freiwillig gewählte Veranstaltung/en gemäß Ziffer 6 wird/werden den interdisziplinären Veranstaltungen des Spezialisierungsbereichs zugerechnet.

    Entsprechend den Regelungen der anbietenden Fakultät kann im Beifach Mathematik alternativ zu den schriftlichen Prüfungen jeweils eine mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer erbracht werden.

    Das erfolgreiche Studium der Veranstaltungen unter Ziffer 1 bis 5 sowie mindestens einer Wahlveranstaltung gemäß Ziffer 6 ist Voraussetzung für eine Bachelorarbeit im Fach Mathematik (12 ECTS-Punkte).

    Die Wahl des Beifachs Mathematik wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einer Veranstaltung dieses Beifachs dokumentiert. Das Beifach kann nur komplett im Mindestumfang der Veranstaltungen unter Ziffer 1 bis 5 studiert werden. Die unter Ziffer 6 genannten Veranstaltungen können ergänzend gewählt werden.

    Ist eine der Prüfungen Analysis I, Analysis II, Lineare Algebra I, Lineare Algebra II/A bzw. Diskrete Mathematik A oder Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Mathematik nicht in seinen Studienabschluss einbringen; ggf. in diesen fünf Veranstaltungen bereits erbrachte Studienleistungen werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein (abweichend von dieser allgemeinen Regelung bleiben Prüfungsleistungen in den Veranstaltungen Analysis II und Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie erhalten, wenn diese dem Pflichtbereich zugeordnet wurden); der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs und belegt im übrigen die Veranstaltungen Analysis, Finanzmathematik, Quantitative Methoden sowie Statistik I gemäß der Spezifischen Anlage 1; hat der Kandidat die Prüfungen Analysis II und Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie für den Grundlagenbereich angemeldet und ist eine dieser Prüfungsleistungen gem. § 12 endgültig nicht bestanden, so erlischt gem. § 15 der Prüfungsanspruch. Ist eine nicht verpflichtende Prüfung in einer Veranstaltung gemäß Ziffer 6 auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat in der entsprechenden Lehrveranstaltung keine ECTS-Punkte erwerben und muss ggf. ersatzweise eine oder mehrere Prüfung(en) in einer oder mehreren anderen Lehrveranstaltung(en) ablegen (ggf. auch aus dem Bereich der mathematischen Wahlveranstaltungen).

    Es wird folgender Veranstaltungsplan empfohlen:

    Veranstaltungsplan für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre mit Beifach Mathematik

  • Veranstaltungen des Beifachs Philosophie

    Das Beifach Philosophie kann in drei verschiedenen Varianten studiert werden. Die Wahl des Beifachs Philosophie wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einem Basismodul dieses Faches dokumentiert.
     

    Variante 1:

    Das Beifach Philosophie besteht in Variante 1 entweder aus dem Basismodul „Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmensethik“ (Vorlesung, 4 ECTS-Punkte) oder aus dem Basismodul „Einführung in die Logik“ (Übung, 6 ECTS-Punkte). Ist die Prüfung zur gewählten Veranstaltung auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist das Studium des Beifachs Philosophie nur noch in den Varianten 2 und 3 möglich; in diesem Fall ist das in Variante 1 nicht gewählte Basismodul zu belegen.


    Variante 2:

    Das Beifach Philosophie hat in Variante 2 einen Umfang von 12 oder 14 ECTS-Punkten. Es besteht aus drei Basismodulen (Studierende wählen drei aus den vier nachfolgend genannten Optionen):

    • Übung „Einführung in das Studium der Philosophie“ (4 ECTS-Punkte)
    • Übung „Einführung in die Logik“ (6 ECTS-Punkte)
    • Vorlesung zur Einführung in eine Disziplin der Philosophie (4 ECTS-Punkte)
    • Vorlesung „Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmensethik“ (4 ECTS-Punkte)

    Ist eine der Prüfungen der Basismodule Übung „Einführung in das Studium der Philosophie“ oder „Vorlesung zur Einführung in eine Disziplin der Philosophie“ auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Philosophie in den Varianten 2 und 3 nicht in seinen Studienabschluss einbringen. Ein zu diesem Zeitpunkt ggf. bereits bestandenes Basismodul aus Variante 1 wird als Variante 1 auf den Studienabschluss angerechnet, ggf. bereits erbrachte Studienleistungen in anderen Basismodulen werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs. Wird das Basismodul Vorlesung „Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmensethik“ oder das Basismodul „Einführung in die Logik“ auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, können die Prüfungen in den drei übrigen Basismodulen unter Beachtung der sonstigen Vorgaben zu Variante 2 abgelegt werden.


    Variante 3:

    Das Beifach Philosophie hat in Variante 3 einen Umfang von 30 oder 32 ECTS-Punkten, von denen 12 oder 14 ECTS-Punkte auf das Studium gemäß Variante 2 entfallen. Nach erfolgreichem Abschluss der drei Basismodule (Variante 2) wählen die Studierenden drei Aufbaumodule aus einer der beiden folgenden Richtungen:

    Richtung Ethik:

    • Vorlesung zur Allgemeinen Ethik (4 ECTS-Punkte)
    • Proseminar zur Allgemeinen Ethik oder Proseminar zur Angewandten Ethik/Politischen Philosophie (6 ECTS-Punkte)
    • Hauptseminar zur Allgemeinen Ethik oder Hauptseminar zur Angewandten Ethik/Politischen Philosophie (8 ECTS-Punkte)

    Richtung Geschichte der Philosophie:

    • Vorlesung zur Einführung in eine Epoche der Philosophie (4 ECTS-Punkte)
    • Proseminar zur Antike/zum Mittelalter oder Proseminar zur Neuzeit/Gegenwart (6 ECTS-Punkte)
    • Hauptseminar zur Antike/zum Mittelalter oder Hauptseminar zur Neuzeit/Gegenwart (8 ECTS-Punkte)


    Die drei Aufbaumodule müssen aus einer der beiden Richtungen gewählt und als Block mit insgesamt 18 ECTS-Punkten studiert werden.

    Das erfolgreiche Studium des Beifachs Philosophie gemäß Variante 3 ist Voraussetzung für eine Bachelor-Arbeit (zusätzliche 12 ECTS-Punkte) im Fach Philosophie.

    Sind Prüfungen der Aufbaumodule einer Richtung auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat nur die Basismodule in seinen Studienabschluss einbringen; ggf. bereits erbrachte Studienleistungen in Aufbaumodulen der jeweiligen Richtung werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs (ggf. auch Aufbaumodule aus dem Beifach Philosophie aus der nicht besuchten Richtung).

  • Veranstaltungen des Beifachs Politikwissenschaft

    Studierende können das von der Fakultät für Sozialwissenschaften angebotene Beifach Politikwissenschaft entsprechend den nachfolgenden Regelungen im Umfang von 6 bis 33 ECTS-Punkten belegen.

    Ist die Prüfung „Einführung in die Politikwissenschaft“ auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, können Studierende das Beifach Politikwissenschaft nicht in ihren Studienabschluss einbringen. Ggf. bereits erbrachte Studienleistungen in Wahlveranstaltungen des Beifachs Politikwissenschaft werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs. Sind Prüfungen zu Wahlveranstaltungen des Beifachs Politikwissenschaft auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs (ggf. auch aus dem Beifach Politikwissenschaft).


    A. Verpflichtende Veranstaltung

    Vorlesung “Einführung in die Politikwissenschaft” (HWS), 6 ECTS


    B. Wahlveranstaltungen

    Einführungsvorlesungen:

    • Vorlesung “Einführung in die Vergleichende Regierungslehre” (FSS), 6 ECTS
    • Vorlesung “Einführung in die Politische Soziologie” (HWS), 6 ECTS
    • Vorlesung “Einführung in die Internationalen Beziehungen” (HWS), 6 ECTS


    Proseminare:
    Voraussetzungen:

    1. Studierende, die im Rahmen des Beifachs Politikwissenschaft ein Proseminar belegen möchten, müssen zuvor die Übung „Wissenschaftliches Arbeiten“ absolviert haben. (Diese Veranstaltung ist aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzung nicht identisch mit dem gleichnamigen Modul aus dem Bachelorstudiengang VWL, so dass hier keine wechselseitige Anerkennung möglich ist.)
    2. Studierende dürfen maximal ein Proseminar im Beifach Politikwissenschaft belegen.
    3. Für den Besuch eines Proseminars
      – in Vergleichender Regierungslehre muss die Vorlesung „Einführung in die Vergleichende Regierungslehre“,
      – in Politischer Soziologie muss die Vorlesung „Einführung in die Politische Soziologie“,
      – in Internationalen Beziehungen muss die Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ belegt werden (die jeweilige Veranstaltung muss nicht bereits bestanden sein).


    Veranstaltungen:

    • Übung “Wissenschaftliches Arbeiten” (HWS), 2 ECTS
    • Proseminar “Einführung in die Vergleichende Regierungslehre” (FSS), 5 ECTS
    • Proseminar “Einführung in die Politische Soziologie” (HWS), 5 ECTS
    • Proseminar “Einführung in die Internationalen Beziehungen” (HWS), 5 ECTS

     

    Aufbaumodule:

    Aufbaumodul: Politische Soziologie – Beifach

    • Voraussetzungen: Sofern Studierende eine oder beide Vorlesungen im Aufbaumodul Politische Soziologie belegen möchten, müssen zuvor die Prüfungen zur Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft“ und zur Vorlesung „Einführung in die Politische Soziologie“ bestanden sein.
    • Vorlesung “Ausgewählte Themen der Politischen Soziologie II” (FSS), 7 ECTS
    • Vorlesung “Ausgewählte Themen der Politischen Soziologie I” (HWS), 7 ECTS


    Aufbaumodul: Vergleichende Regierungslehre – Beifach

    • Voraussetzungen: Sofern Studierende eine oder beide Vorlesungen im Aufbaumodul Vergleichende Regierungslehre belegen möchten, müssen zuvor die Prüfungen zur Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft“ und zur Vorlesung „Einführung in die Vergleichende Regierungslehre“ bestanden sein.
    • Vorlesung “Ausgewählte Themen der Vergleichenden Regierungslehre II” (FSS), 7 ECTS
    • Vorlesung “Ausgewählte Themen der Vergleichenden Regierungslehre I” (HWS), 7 ECTS


    Aufbaumodul: Internationale Beziehungen – Beifach

    • Voraussetzungen: Sofern Studierende eine oder beide Vorlesungen im Aufbaumodul Internationale Beziehungen belegen möchten, müssen zuvor die Prüfungen zur Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft“ und zur Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ bestanden sein.
    • Vorlesung “Ausgewählte Themen der Internationalen Beziehungen I” (FSS), 7 ECTS
    • Vorlesung “Ausgewählte Themen der Internationalen Beziehungen II” (HWS), 7 ECTS


    (Download des exakten Auszugs aus der entsprechenden Änderungssatzung mit allen Formatierungen)   

  • Veranstaltungen des Beifachs Soziologie

    Studierende können das von der Fakultät für Sozialwissenschaften angebotene Beifach Soziologie gemäß den Regelungen der fachspezifischen Anlage zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie für Studierende anderer Fächer in der jeweils aktuellen Fassung mit einem Umfang von 35 ECTS-Punkten belegen. 

    Die Wahl des Beifachs Soziologie wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einer Veranstaltung dieses Faches dokumentiert. Das Fach kann nur komplett studiert werden.

    Ist eine der Prüfungen des Beifachs Soziologie auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Soziologie nicht in seinen Studienabschluss einbringen. Ggf. bereits erbrachte Studienleistungen in Veranstaltungen dieses Beifachs werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs.

  • Veranstaltungen des Beifachs Psychologie

    Studierende können das von der Fakultät für Sozialwissenschaften angebotene Beifach Psychologie gemäß den Regelungen für das Beifach Psychologie im Bachelorstudiengang Soziologie mit einem Umfang von 32 ECTS-Punkten belegen. 

    Die Wahl des Beifachs Psychologie wird durch die verbindliche Meldung zur ersten Klausur zu einer Veranstaltung dieses Faches dokumentiert. Das Fach kann nur komplett studiert werden.

    Ist eine der Prüfungen des Beifachs Psychologie auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann der Kandidat das Beifach Psychologie nicht in seinen Studienabschluss einbringen. Ggf. bereits erbrachte Studienleistungen in Veranstaltungen dieses Beifachs werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein; der Kandidat wählt ersatzweise andere Veranstaltungen im Rahmen des Spezialisierungsbereichs.

  • Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen

    Im Rahmen des Spezialisierungsbereichs besteht für Studierende die Möglichkeit, speziell auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen ausgerichtete Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von jeweils 2 oder 3 ECTS-Punkten bis zu einer Obergrenze von insgesamt 8 ECTS-Punkten zu belegen. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist ab dem zweiten Fachsemester möglich. Das jeweils aktuelle Veranstaltungsangebot wird über das Vorlesungsverzeichnis der Abteilung Volkswirtschaftslehre bekannt gegeben. Es sind die jeweils gemäß Veranstaltungsbeschreibung erforderlichen Studienleistungen zu erbringen.

    Ist eine Prüfung zu einer speziell auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen ausgerichteten Lehrveranstaltung auch nach der ersten Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so wählt der Kandidat ersatzweise eine andere Veranstaltung im Rahmen des Spezialisierungsbereichs (ggf. auch aus dem Veranstaltungsangebot speziell zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen).

  • Praktikum

    Studierende können ein Praktikum bei staatlichen oder privaten Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden in ihren Studienabschluss einbringen, sofern dieses die Anwendung wirtschaftswissenschaftlichen Fachwissens und wirtschaftswissenschaftlicher Methoden auf praxisrelevante Fragestellungen erlaubt sowie das Erlernen praktischer berufsfeldbezogener Methoden und Schlüsselkompetenzen ermöglicht. Hierüber ist ein Praktikumsbericht zu fertigen.

    Für die Studienleistung „Praktikum“ werden 6 ECTS-Punkte vergeben. Eine Anerkennung setzt neben den Vorgaben der Sätze 1 und 2 voraus, dass das Praktikum mindestens einen zeitlichen Umfang von 163 Zeitstunden aufweist, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von acht bis zwölf Wochen abgeleistet wurden. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung der Beschäftigungsstelle nachzuweisen; außerdem ist der Praktikumsbericht entsprechend der hierfür vorgesehenen Vorlage einzureichen.

    Im Falle der Anerkennung wird das Praktikum mit „bestanden“ verbucht; eine Benotung erfolgt nicht.