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Pflichtberatung zum Spezialisierungsbereich

  • Aktuelle Hinweise

    Ab sofort und bis auf Weiteres muss für die verpflichtende Beratung nicht mehr zwingend das Beratungsformular verwendet werden, bereits ausgestellte Formulare behalten aber selbstverständlich ihre Gültigkeit.

    Sie können Ihrem Berater die von Ihnen gewählte(n) beratungspflichtige(n) Veranstaltung(en) per Mail mitteilen. Bitte geben Sie an, ob Sie lediglich eine schriftliche Genehmigung oder eine vorherige Beratung wünschen (per Telefon, Skype etc., das müssten Sie bitte bilateral im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten klären).

    Ihr Berater wird dann abschließend Ihre Mail mit Genehmigungsvermerk an das Studienbüro weiterleiten, Sie erhalten ein CC davon.

  • Grundsätzliches zur Pflichtberatung

    Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre erlaubt den Mannheimer Studierenden im Rahmen ihres Spezialisierungsbereichs sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten.

    Zur Unterstützung der Studierenden bei der individuellen Kombination ihrer Veranstaltungen sieht die Prüfungsordnung eine verpflichtende Studienberatung vor (Paragraph 13). In dieser Beratung präsentieren die Studierenden dem/der von ihnen frei gewählten Berater/in aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren und Privatdozentinnen und -dozenten der Abteilung VWL die von ihnen gewünschte Veranstaltungskombination, diskutieren Motive und Hintergründe dieser Wahl sowie eventuelle Gestaltungsalternativen. Das mit dem/der Berater/in abgestimmte Programm wird dann von diesem/dieser unterzeichnet sowie eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung ausgestellt. Eine wiederholte Inanspruchnahme der Beratung ist bei Bedarf möglich, seit November 2019 jedoch – auch bei größeren Abweichungen – nicht mehr verpflichtend. Wenn Sie sich Kurse “selbst genehmigen” (das schließt Kurse in Heidelberg, aus Beifächern etc. ein), müssen Sie neben den strukturellen Regelungen der Prüfungsordnung selbstverständlich auch § 11 (3) der PO beachten, gemäß dem alle Wahlkurse inhaltlich unterschiedlich sein müssen; sind Sie sich hierüber nicht sicher, empfiehlt sich die erneute Rücksprache mit Ihrem Berater und seine ausdrückliche Genehmigung der Kombination; alternativ können Sie sich zur Klärung dieser Frage auch an den Prüfungsausschuss wenden.

    Bitte beachten Sie, dass die Beratung der inhaltlichen Gestaltung des Spezialisierungsbereichs gewidmet ist. Die Einhaltung der formalen Vorgaben, insbesondere der erforderlichen bzw. zulässigen ECTS-Punkte in den einzelnen Bereichen, obliegt der Eigenverantwortung der Studierenden.

  • Dokumente zur Pflichtberatung und Verfahrensweise

    Die Aufstellung der Veranstaltungen erfolgt formlos, sie soll jedoch zu jeder Veranstaltung den Veranstaltungstitel, den/die Dozenten/Dozentin sowie die jeweiligen ECTS-Punkte enthalten (gegebenenfalls können an einzelnen Stellen auch flexiblere Vereinbarungen getroffen werden, bspw. “Veranstaltung zur Angewandten Ökonometrie bei Prof. X mit fünf bis sieben ECTS-Punkten”). Die Aufstellung enthält auch die zuvor beratungsfrei (siehe unten) absolvierten Wahlveranstaltungen sowie evtl. Beifächer. Abschließend ist die Summe der ECTS-Punkte aus allen gewählten Veranstaltungen zu berechnen. Grundlage für die Aufstellung sind die Informationen im kommentierten Vorlesungsverzeichnis (Veranstaltungen des nächsten und ggf. übernächsten Semesters), die Informationen auf den Webseiten “Allgemeine Informationen zum Spezialisierungsbereich” sowie individuelle schriftliche Informationen der einzelnen Lehrstühle.

    Das Formular, auf dem die Beratung abschließend bescheinigt wird, finden Sie hier (das Formular wird bei Änderungen vor jedem Semester aktualisiert). Es ist zu den Beratungsgesprächen mitzubringen.

    Hier erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Pflichtberatung. Und in der Checkliste zum VWL-Studium ist erläutert, welche Beratungspflichten in welchem Semester relevant werden können.

    Die unterschriebene Bescheinigung und die unterzeichnete Aufstellung der Veranstaltungen muss bei der Meldung zu der/den jeweiligen Prüfung/en des Spezialisierungsbereichs dem Studienbüro vorliegen (Paragraph 10), bitte geben Sie die Dokumente deshalb rechtzeitig beim Express-Schalter ab.

  • Vereinfachtes Verfahren in frühen Fachsemestern und für Beifächer

    Sofern sich die Beratung in Ihrem ersten bis vierten Fachsemester ausschließlich auf die Wahl von Beifächern oder auf die Belegung von Kursen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (außerhalb der ggf. beratungsfreien Pauschalen, siehe unten) bezieht, gilt ein vereinfachtes Verfahren: Es ist keine detaillierte Aufstellung der Veranstaltungen erforderlich; bitte wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.

    Werden jedoch Veranstaltungen aus Beifächern und/oder Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen erstmals im dritten Studienjahr oder vor dem dritten Studienjahr parallel zu beratungspflichtigen VWL-Wahlveranstaltungen belegt, so ist die Vereinbarung dieser Veranstaltungen Teil der regulären verpflichtenden Beratung bei dem/der gewählten Professor/in; Sie müssen sich diese Veranstaltungen dann also nicht noch einmal durch die Fachstudienberatung genehmigen lassen.

    Zur Vereinfachung des Verfahrens gelten in frühen Fachsemestern beratungsfreie Pauschalen: Die Beratungspflicht entfällt
    – für die Veranstaltungen Internationale Ökonomik sowie Logik oder Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmensethik (Variante 1 des Beifachs Philosophie),
    – für Veranstaltungen des Beifachs Betriebswirtschaftslehre im Umfang von maximal 12 ECTS-Punkten,
    – für Studierende mit Beifach Mathematik für die Veranstaltung Recht im Rahmen des Beifachs Jura (das Beifach Mathematik selbst muss genehmigt werden),
    – für Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Umfang von maximal vier ECTS-Punkten,
    – aufgrund Pauschalgenehmigung des Prüfungsausschusses für Studierende des zweiten (dritten/vierten) Fachsemesters für die im Vorlesungsverzeichnis mit ** (***/****) gekennzeichneten VWL-Wahlveranstaltungen (die Kennzeichnung durch **, *** und **** finden Sie ausschließlich im Vorlesungsverzeichnis der Abteilung, nicht jedoch im Studierendenportal),

    in Summe jedoch für Veranstaltungen im Umfang von nicht mehr als 18 ECTS-Punkten. In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Beratungsnachweis. Für Zweit-, Dritt- und ggf. auch noch Viertsemesterstudierende ist es dabei ausreichend, wenn Sie sich über das Formular den Besuch der einzelnen besuchten VWL-Wahlveranstaltung von dem/der jeweiligen Dozenten/Dozentin genehmigen lassen und das Formular am Express-Schalter abgeben. Selbstverständlich können Sie aber auch von der Möglichkeit der ausführlichen Beratung durch eine der auf dem Formular genannten Personen Gebrauch machen. Für ergänzende Fragen und in Zweifelsfällen können Sie jederzeit gerne die Fachstudienberatung kontaktieren.

    Das Formular, auf dem die Beratung abschließend bescheinigt wird, finden Sie hier (das Formular wird bei Änderungen vor jedem Semester aktualisiert). Es ist zu den Beratungsgesprächen mitzubringen. Und hier erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Pflichtberatung.

    Die unterschriebene Bescheinigung und die unterzeichnete Aufstellung der Veranstaltungen muss bei der Meldung zu der/den jeweiligen Prüfung/en des Spezialisierungsbereichs dem Studienbüro vorliegen (Paragraph 10), bitte geben Sie die Dokumente deshalb rechtzeitig beim Express-Schalter ab.

  • Pflichtberatung für Studierende anderer Studiengänge mit VWL als Beifach

    Studierende anderer Studiengänge, die VWL als Beifach gewählt haben, können zwar, müssen jedoch nicht zwingend eine/n der auf dem Beratungsformular aufgeführten zugelassenen Berater/innen kontaktieren. Vielmehr kann die Genehmigung von VWL-Wahlveranstaltungen auch durch die Fachstudienberatung VWL erfolgen, und zwar seit Frühjahr 2020 auf Wunsch auch auf rein elektronischem Weg. In diesem Fall schreiben Sie bitte eine Mail an den Fachstudienberater mit folgenden Bestandteilen:

    • Ihr Name und Ihre Matrikelnummer,
    • die gewünschte(n) Wahlveranstaltung(en) mit vollem Titel,
    • die bereits besuchten VWL-Veranstaltungen sowie
    • Name(n) und e-Mailadresse(n) der für Sie zuständigen Sachbearbeiter/innen im Studienbüro.

    Die Genehmigung erfolgt per e-Mail an das Studienbüro mit einem CC an Ihre Adresse.
     

    Falls Sie Beratung zum Beifach VWL benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Köhler.