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Beifach Volkswirtschaftslehre – Aktuelle Informationen

Informationen zu Ihrem Beifach VWL erhalten Sie über die Mailingliste vwlstudium. Bitte melden Sie sich an, um z. B. über Veranstaltungsanmeldungen informiert zu werden.

Sie können sich für die Vorlesungen des Bachelorstudiengangs VWL im Portal2 anmelden. Bei Übungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Bitte beachten Sie hierzu auch die aktuellen Ankündigungen im Veranstaltungskommentar und die Ankündigungen in der ersten Veranstaltung.

Wenn Sie im Rahmen Ihres Beifachs VWL Prüfungen aus dem Wahlbereich anmelden möchten, wenden Sie sich für die erforderliche Genehmigung bitte zuvor per E-Mail an die Fachstudienberatung VWL: Geben Sie dazu bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer den/die Titel der gewünschten Veranstaltung(en), die bereits besuchte(n) Veranstaltung(en) im Beifach VWL sowie den Namen und die Mailadresse Ihres Sachbearbeiters im Studienbüro an. Sie erhalten die Genehmigung elektronisch, ein Formular ist nicht erforderlich.

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim vom 13. Juni 2012

Aufgrund der §§ 34 Abs. 1, 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 Landeshochschulgesetz (LHG) hat der Senat die nachfolgende Satzung am 06.06.2012 beschlossen. Der Rektor hat dieser am 13. Juni 2012 zugestimmt.

Satzung in der Fassung der 2. Änderung vom 6. April 2022 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 4/2022 vom 7. April 2022, S. 8ff.).

Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form benutzt wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein.

 

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt das Studium der Volkswirtschaftslehre als Beifach im Rahmen der Studiengänge Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft und Bachelor of Arts (B.A.) Soziologie der Universität Mannheim.

(2) Soweit im Rahmen dieser Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen sind, findet auf das Beifachstudium der Volkswirtschaftslehre die jeweils gültige Studien- und/oder Prüfungsordnung desjenigen Studiengangs Anwendung, welches der Beifachstudierende als Kernfach studiert.

 

II. Studien- und Prüfungsleistungen

§ 2 Aufbau des Beifachs Volkswirtschaftslehre

(1) Das Beifach Volkswirtschaftslehre besteht verpflichtend aus der Veranstaltung „Grundlagen der Volkswirtschaftslehre“. Außerdem muss wahlweise entweder Mikroökonomik A / Microeconomics A oder Makroökonomik A / Macroeconomics A im Basismodul oder im Aufbaumodul gewählt werden. Dazu kommen weitere Wahlpflichtveranstaltungen aus dem Gesamtangebot der Abteilung Volkswirtschaftslehre entsprechend der Anlage zu dieser Studien- und Prüfungsordnung, die Teil dieser Satzung ist. Insgesamt müssen mindestens 32 ECTS-Punkte erworben werden, maximal dürfen 36 ECTS-Punkte erworben werden. 

(2) In den Veranstaltungen des Aufbaumoduls sind ggf. bestehende Teilnahmevoraussetzungen zu beachten. Sofern Studierende Wahlveranstaltungen des volkswirtschaftlichen Bachelorstudiengangs besuchen wollen, müssen sie die Fächerauswahl vor dem Einstieg in das Aufbaumodul mit einem Professor, einer Professorin, einem Privatdozenten oder einer Privatdozentin der Abteilung Volkswirtschaftslehre, der oder die für eine der zu belegenden Wahlveranstaltungen verantwortlich ist, oder mit der Fachstudienberatung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre abstimmen.

(3) Die Prüfungen zu den Vorlesungen des Basis- und Aufbaumoduls erfolgen in der Regel in Form von Klausuren. Weitere zulässige Prüfungsformen, auch in Kombination mit einer oder mehreren Klausur(en), sind:
– eine oder mehrere bewertete Hausarbeit(en),
– ein oder mehrere bewertete(r) mündliche(r) Vortrag (Vorträge),
– eine oder mehrere bewertete Zwischenklausur(en),
– eine oder mehrere bewertete mündliche Übungsaufgabe(n),
– eine oder mehrere bewertete schriftliche Übungsaufgabe(n) sowie
– eine bewertete mündliche Abschlussprüfung.
Die Bestehenskriterien und die Gewichte der Teilleistungen sollen im Voraus bekannt gegeben werden. Die Entscheidung über die Art der (des) Leistungsnachweise(s) und die eventuelle Gewichtung der Prüfungsleistungen fällt der jeweilige Prüfer. Art, Form und Umfang der jeweiligen studienbegleitenden Prüfung ergeben sich aus den Regelungen dieser Studien- und Prüfungsordnung in Verbindung mit dem Modulkatalog für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre in der jeweils geltenden Fassung. Der Modulkatalog wird vom Fakultätsrat im Einvernehmen mit der zuständigen Studienkommission unter Beachtung der Grundsätze von § 3 Absatz 3 LHG beschlossen und auf den Internetseiten der Universität Mannheim bereitgestellt. Im Modulkatalog können erfolgreich zu erbringende Leistungen als Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung (Vorleistungen) sowie weitere Zulassungsvoraussetzungen festgelegt werden.

(4) Schriftliche Prüfungen können ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Die Prüfungsaufgaben müssen zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Bei der Aufstellung der Aufgaben ist festzulegen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden, und die Punktverteilung zu bestimmen. Stellt sich bei der Auswertung der Prüfung heraus, dass bei einzelnen Aufgaben kein zuverlässiges Prüfungsergebnis ermittelt werden kann, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Bestehensgrenze mindert sich entsprechend; die Minderung darf sich nicht zum Nachteil eines Kandidaten auswirken. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat insgesamt mindestens den vor der Prüfung bekannt gegebenen Prozentwert der möglichen Punkte erreicht hat (Bestehensgrenze); die Prüfung gilt bei Nicht-Erreichen der Bestehensgrenze auch dann als bestanden, wenn der Kandidat zu dem vor der Prüfung bekannt gegebenen Prozentsatz der leistungsbesten Kandidaten gehört, die die Prüfung mindestens bestehen werden (Bestehensquote; Bestehensquote + Durchfallquote = 100%). Wird die Prüfung nur teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, gelten die Vorschriften dieses Absatzes für diesen Teil entsprechend.

(5) Jede Prüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, muss zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Handelt es sich bei einer Prüfung um eine Teilprüfung gem. § 3 Abs. (2) Satz 2 mit einem Gewicht von maximal 50% an der Gesamtnote der Prüfung, so entscheidet der Prüfer, ob die Teilprüfung zu wiederholen oder ob deren Ergebnis mit den Ergebnissen der übrigen Teilleistungen zu verrechnen ist. Bei Seminaren ist keine verpflichtende Wiederholung vorgesehen; soweit Studierende weitere Leistungen im Beifach Volkswirtschaftslehre im Rahmen des zulässigen Rahmens erbringen wollen, ist in solchen Fällen stattdessen eine Prüfung zu einer anderen Lehrveranstaltung zu absolvieren; der erneute Besuch eines thematisch identischen Seminars ist zulässig.

(6) Einzelheiten zu den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sind in der Anlage zu dieser Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

 

III. Schlussbestimmungen

§ 3 Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen des Rektorats der Universität Mannheim in Kraft. 

(2) Sie findet erstmals Anwendung auf Studierende, die zum Herbst-/Wintersemester 2012/13 ihr Studium an der Universität im ersten Fachsemester der entsprechenden Bachelorstudiengänge aufnehmen; auf Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Beifach Volkswirtschaftslehre studieren, findet sie keine Anwendung.  

(3) Die Regelung für das Beifach Volkswirtschaftslehre in Bachelor-Studiengängen ab Herbstsemester 2010 in der Fassung der 2. Änderung vom 1. Juni 2010 tritt gleichzeitig außer Kraft. Sie gilt weiterhin fort für bereits eingeschriebene Studierende.

 

Anlage: Modulkatalog zur Studien- und Prüfungsordnung Beifach Volkswirtschaftslehre

Basismodul

Die folgende Veranstaltung ist obligatorisch:

SemesterTypVeranstaltungstitelErforderliche 
Studienleistungen
AbschlussSWSECTS
1. (HS)VL+ÜGrundlagen der Volkswirtschaftslehre (2x90min Vorlesung + 1x90min Übung pro Woche)Klausur 

(120 Min.)
LN4+28

LN = Leistungsnachweis

 

Außerdem müssen die Studierenden eine Veranstaltung aus dem folgenden Katalog auswählen:

SemesterTypVeranstaltungstitelErforderliche 
Studienleistungen
AbschlussSWSECTS
1. (HS)/ 

3. (HS)
VL+ÜWirtschaftsgeschichteKlausur 

(90 Min.)
LN2+16
1. (HS)/ 

3. (HS)
VL+ÜAnalysisKlausur 

(90 Min.)
LN2+25
2. (FS)VL+ÜMakroökonomik A / Macroeconomics AKlausur 

(120 Min.)
LN4+28
2. (FS)VL+ÜMikroökonomik A / Microeconomics AKlausur 

(120 Min.)
LN4+28
  Summe Basismodul:   13–16

Aufbaumodul

Die Studierenden müssen zwei oder drei Veranstaltungen aus dem folgenden Katalog auswählen:

SemesterTypVeranstaltungstitelErforderliche 
Studienleistungen
AbschlussSWSECTS
2. (FS) 

3. (HS) 

4. (FS) 
 
VL+Üeine oder mehrere der im Basismodul nicht gewählten Wahlpflichtveranstaltungenjeweils Klausur 

(90 oder 120 Min.)
LNje nach Wahlje nach Wahl
3. (HS) /
5. (HS)
VL+ÜMikroökonomik B / Microeconomics BKlausur 

(120 Min.)
LN3+28
3. (HS) /
5. (HS)
VL+ÜMakroökonomik B / Macroeconomics BKlausur 

(120 Min.)
LN3+28
3. (HS) /
5. (HS)
VL+ÜInternationale Ökonomik*Klausur 

(90 Min.)
LN2+26
4. (FS) 

6. (FS)
VL+ÜFinanzwissenschaftKlausur 

(135 Min.)
LN3 bis 4+28
4. (FS) 

6. (FS)
VL+ÜWirtschaftspolitikKlausur 

(135 Min.)
LN3 bis 4+28
3. (HS) -

6. (FS) 
 
VL, S 

VL+Ü
eine bis drei von der Abteilung Volkswirtschaftslehre für den Wahlbereich ihres Bachelorstudiengangs angebotene Veranstaltungen (diese Option bedarf der vorherigen Abstimmung mit einem Professor oder Privatdozenten**)je nach gewählter VeranstaltungLNje nach Wahlje nach Wahl
  Summe Aufbaumodul:   16–23

VL = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, LN = Leistungsnachweis

* Die Veranstaltung Internationale Ökonomik kann ausschließlich in englischer Sprache angeboten werden.

** Wenn Sie im Rahmen Ihres Beifachs VWL Prüfungen aus dem Wahlbereich anmelden möchten, wenden Sie sich für die erforderliche Genehmigung bitte zuvor per E-Mail an die Fachstudienberatung VWL: Geben Sie dazu bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer den/die Titel der gewünschten Veranstaltung(en), die bereits besuchte(n) Veranstaltung(en) im Beifach VWL sowie den Namen und die Mailadresse Ihres Sachbearbeiters im Studienbüro an. Sie erhalten die Genehmigung elektronisch, ein Formular ist nicht erforderlich.


Download der nichtamtlichen Lesefassung