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Der Grundlagenbereich

Die ersten vier Semester des Bachelorstudiengangs (bei Einschreibung ab 2016)

Für Ihre Planung wird es helfen, wenn Sie sich schon vor Aufnahme Ihres VWL-Studiums in Mannheim, spätestens aber zu Beginn Ihres ersten Semesters mit einigen wichtigen Dokumenten und Webseiten vertraut machen:

Darin finden Sie die verbindlichen Regelungen für den Erwerb Ihres Bachelorgrades. Generell gilt: Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte, sondern lesen Sie selbst nach. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Fachstudienberatung und an die Fachschaft VWL. Auch die Mailingliste „vwlstudium“ liefert Ihnen laufend aktuelle Informationen zum VWL-Studium.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum volkswirtschaftlichen Grundlagenbereich. Diese gelten für Einschreibungen ab 2016.

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Studierende, die im FSS 2020, HWS 2020/21, FSS 2021 und/oder HWS 2021/22 eingeschrieben waren, zahlreiche Sonderregelungen und Fristverlängerungen. Diese werden nicht in die Prüfungsordnungen (und auch nicht in die unten folgenden Punkte) eingearbeitet, sondern gelten ergänzend dazu. Sie finden diese Regelungen auf den Webseiten des Studienbüros.

  • Welche Lehrveranstaltungen werden angeboten?

    Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis enthält alle Lehrveranstaltungen des laufenden (in den Semesterferien des kommenden) Semesters. Updates zu diesem Verzeichnis stellen wir Ihnen in einer separaten Datei zur Verfügung. Zusätzlich erscheint jeweils im August eine Vorschau auf die Wahlveranstaltungen des kommenden Frühjahrssemesters.

    Wenn Sie wichtige Schlüsselqualifikationen erwerben oder ausbauen wollen, bietet das Studierendenwerk Kurse dazu an. Achtung: Zu diesen Kursen müssen Sie sich vorab anmelden!

    Da Sie in der Regel bereits ab dem zweiten Fachsemester an Wahlveranstaltungen für den Spezialisierungsbereich teilnehmen, studieren Sie bitte frühzeitig die relevanten Regelungen.

  • An welchen Vorlesungen muss man in welchem Semester teilnehmen?

    In den ersten Semestern ist die Reihenfolge der Veranstaltungen weitgehend vorgegeben. Einen guten Überblick bietet die Spezifische Anlage 1, speziell der Veranstaltungsplan (sofern Sie das Beifach Mathematik studieren, gilt ein abweichender Veranstaltungsplan). Die Veranstaltungen Recht, Wirtschaftsgeschichte und die Alternative BWL/Internationale Ökonomik können Sie auch später belegen. Das kann nützlich sein, wenn Sie eines der Beifächer Soziologie und Psychologie oder in größerem Umfang Politikwissenschaft oder Philosophie belegen wollen, siehe hierzu auch die Seite “Allgemeine Informationen zum Spezialisierungsbereich”. Theoretisch könnten Sie Ihre Veranstaltungen in beliebiger Reihenfolge besuchen, wenn Sie sich jeweils fehlende Kenntnisse selbst aneignen. Ob das auch praktisch sinnvoll ist, sei jedem selbst überlassen.

    Bei einer geplanten Studiendauer von sechs Semestern müssen Sie im Durchschnitt in jedem Semester etwa 30 Kreditpunkte erwerben. Möchten Sie im Auslands- oder Bachelorarbeitssemester weniger als ca. 30 bzw. 18 ECTS-Punkte aus Lehrveranstaltungen erbringen, müssten Sie also in den anderen Semestern entsprechend mehr leisten. Die Zahl der Kreditpunkte, die in einem Semester erworben werden können, ist nach oben nicht begrenzt. Eine zu hohe Arbeitsbelastung pro Semester kann aber auf Kosten Ihrer Noten gehen.

    Die Fachschaft VWL bietet in der Woche vor Vorlesungsbeginn eine Informationsveranstaltung für Erstsemester an. Darin erstellen Studierende mit Ihnen gemeinsam einen Stundenplan für das erste Semester und beantworten Ihre Fragen zum VWL-Studium.

  • Wo finde ich die Veranstaltung “Grundlagen der Finanzmathematik” sowie die betriebswirtschaftlichen Veranstaltungen?

    Diese Veranstaltungen werden von der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre angeboten und finden sich im dortigen Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis. Wichtig zu wissen, auch wenn Sie später ein Auslandsstudium planen: Die Veranstaltungen Finanzwirtschaft, Marketing und Produktion finden immer nur im Herbstsemester statt. Die Veranstaltungen Internes Rechnungswesen, Grundlagen des externen Rechnungswesens sowie Management werden immer nur im Frühjahrssemester angeboten.

    Lesen Sie auch unsere Empfehlungen zur Belegung von BWL-Fächern. Es handelt sich hier aber wirklich nur um Eindrücke und Empfehlungen von Studierenden, die alle sechs Kurse besucht haben. Selbstverständlich können Sie in Ihrer persönlichen Studiengestaltung davon abweichen.

    Informationen zu betriebswirtschaftlichen Spezialisierungsveranstaltungen, die Ihnen offen stehen, finden Sie auf der Webseite zum Beifach BWL.

  • Wie ist das Modul “Wissenschaftliches Arbeiten” aufgebaut?

    Informationen dazu finden Sie auf der Seite Modul wissenschaftliches Arbeiten.

  • Ab dem zweiten Semester kann ich Kurse frei wählen. Wofür soll ich mich entscheiden?

    Zunächst einmal haben Sie schon im ersten Semester die Wahl: Sofern Sie eines der “großen” Beifächer Mathematik, Psychologie oder Soziologie (je nach Umfang auch Philosophie oder Politikwissenschaft) belegen, wird dies Ihren Studienverlauf bei Mathematik grundlegend und bei den anderen Beifächern wahrscheinlich in Teilen verändern. Wenn Sie ohne größere Beifächer studieren, folgen Sie im ersten Semester einfach der Empfehlung des Studienplans und treffen ab dem zweiten Semester die ersten Wahlentscheidungen. Wenn Sie nicht das Beifach Mathematik belegt haben, müssen Sie im Spezialisierungsbereich

    • entweder mindestens 6 ECTS-Punkte BWL (für die es wiederum verschiedene Möglichkeiten gibt) nachweisen
    • oder die Veranstaltung “Internationale Ökonomik” (wird im Herbstsemester angeboten) belegen.

    Die für Studierende des zweiten/dritten/vierten Fachsemesters geeigneten volkswirtschaftlichen Wahlveranstaltungen sind im Preview und Vorlesungsverzeichnis mit **/***/**** markiert. Da im gesamten Wahlbereich noch bis zum Semesterbeginn Veranstaltungen hinzukommen können, sollten Sie die Update-Datei zum Vorlesungsverzeichnis regelmäßig aufrufen.

    Der Besuch volkswirtschaftlicher und interdisziplinärer Wahlveranstaltungen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (Ausnahme: Internationale Ökonomik). Zu den weiteren Ausnahmen lesen Sie bitte die Webseite zur Pflichtberatung.

    Egal, ob für die Beifachwahl oder für “kleinere” Entscheidungen, immer gilt: Sie müssen das Ziel kennen, das Sie in und mit Ihrem Studium erreichen möchten. Die Universität kann Ihnen dieses Ziel nicht vorgeben. Aber wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie die vielfältigen Möglichkeiten optimal nutzen und ihr Ziel erreichen können.  

    Das eigene Ziel zu finden ist alles andere als einfach und Sie brauchen dafür Zeit. Diese Zeit sollten Sie am besten ab dem ersten Semester auch wirklich einplanen. Vielleicht ist es eine gute Idee, zunächst einmal alle Gestaltungsoptionen gründlich kennen zu lernen. Folgende Webseiten und Dokumente können Ihnen helfen:

    Natürlich sind Ihre Optionen hier bei weitem nicht erschöpfend aufgezählt. Wir möchten Sie ermuntern, eigene Erkundungen anzustellen: Besuchen Sie Webseiten von Unternehmen und Organisationen; sprechen Sie mit Eltern, Freunden, Bekannten und Alumni über Ziele und Möglichkeiten, um so Ihrer Zieldefinition immer näher zu kommen. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Fachstudienberatung unterstützend zur Seite.

  • Ab wann können die Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Social Skills) belegt werden?

    Sie können diese Veranstaltungen ab dem zweiten Fachsemester belegen und mit maximal acht ECTS-Punkten in Ihren Spezialisierungsbereich einbringen. Bedenken Sie dabei die Obergrenze von 48 ECTS-Punkten für interdisziplinäre Veranstaltungen. Näheres finden Sie auf der Seite “Allgemeine Informationen zum Spezialisierungsbereich”.

  • Muss man sich zu den Lehrveranstaltungen anmelden?

    Sie können die meisten Vorlesungen des Grundlagenbereichs ohne vorherige Anmeldung besuchen. Es gibt aber Ausnahmen, bitte beachten Sie daher immer auch die Angaben im Vorlesungsverzeichnis und auf den Webseiten oder Aushängen der Lehrstühle. Einschränkungen kann es aus Platzgründen auch bei Übungsveranstaltungen geben.
    Die Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Oft werden organisatorische Regelungen in der ersten Vorlesungsstunde besprochen – nehmen Sie daher unbedingt daran teil!

  • Wann finden Prüfungen statt?

    Die Klausuren des Grundlagenbereichs finden in der Regel am Beginn und am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt. Für jede einzelne Klausur ist eine vorherige Anmeldung im Studienbüro oder über das Internet erforderlich.

    Die jeweils aktuellen Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie auf der Website des Studienbüros. Bitte lesen Sie die prüfungsbezogenen Webseiten des Studienbüros mit den fachspezifischen Regelungen aufmerksam durch.

  • Kann ich VWL im Bachelorstudiengang studieren, nachdem ich meinen Prüfungsanspruch in BWL, Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie etc. (Bachelor oder Diplom) verloren habe?

    Nein, damit ist eine Zulassung zum VWL-Studium in Mannheim leider ausgeschlossen.

  • Gibt es verbindliche Fristen, bis wann die Prüfungen abgelegt werden müssen? Wie viele Wiederholungen sind möglich?

    Bitte machen Sie sich so bald wie möglich mit der Prüfungsordnung vertraut. Darin finden Sie verlässlich auch die Antworten auf diese Fragen.

    Sie können zwar bei der ersten Anmeldung zu einer Prüfung den ersten oder zweiten Prüfungstermin wählen. Wiederholungsprüfungen müssen aber immer zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden. Auch wenn Ihnen die elektronischen Systeme zur Prüfungsanmeldung bei einer Wiederholungsprüfung zwei Termine anbieten sollten: Sie müssen den ersten von beiden wählen, sonst würden Sie einen Fehlversuch riskieren, der gegebenenfalls den Verlust des Prüfungsanspruchs nach sich ziehen kann.

  • Ich bin bei einer Klausur des dritten Semesters durchgefallen, möchte aber zum Wiederholungstermin im fünften Semester im Ausland studieren. Was nun?

    Laut Prüfungsordnung müssen Sie nicht bestandene Prüfungen zum nächstmöglichen Termin wiederholen. Folglich muss eine im dritten Semester nicht bestandene Klausur grundsätzlich zum ersten Prüfungstermin des fünften Semesters nachgeholt werden. Wenn Sie hier unentschuldigt nicht erscheinen, wird dies als Fehlversuch gewertet!

    Wenn Sie nachweisen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt im Ausland studieren, kann Ihre Wiederholungsverpflichtung auf den zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit verschoben werden. Sie benötigen dazu die Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden (formloser Antrag). Private Reisepläne, Praktika etc. genügen aber nicht als Grund! Sie müssen durch zwingende Teile des Auslandsstudiums, in der Regel Vorlesungen oder Klausuren, verhindert sein.
    Die Genehmigung legen Sie dem Studienbüro vor. Außerdem dürfen Sie sich in diesem Fall für das Auslandsstudium nicht beurlauben lassen; bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu rechtzeitig an das Studienbüro. Nähere Informationen zum Thema Prüfungsabmeldung/-rückritt haben die Studienbüros zusammengestellt.

  • Ist die Orientierungsprüfung eine eigene Prüfung?

    Nein. Mit der Orientierungsprüfung soll sichergestellt werden, dass Studierende ihr Studium ernsthaft betreiben und an den vorgesehenen Prüfungen teilnehmen. Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn Sie bis zum Ende des dritten Semesters 30 ECTS-Punkte erworben haben. Dabei dürfen Sie maximal einen Fehlversuch in jeder Prüfung haben. Zum Vergleich: Wenn Sie engagiert studieren, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt eigentlich bereits ca. 91 ECTS-Punkte erreicht haben.

    Hinweise:

    • Die Regelungen der Prüfungsordnung besagen NICHT, dass Sie bis zum Erreichen der Orientierungsprüfung alle Klausuren nur einmal wiederholen dürfen. Doppelt wiederholte Prüfungen können nur nicht für die Orientierungsprüfung angerechnet werden.
    • Für Studierende, die im FSS 2020, HWS 2020/21, FSS 2021 oder HWS 2021/22 eingeschrieben waren, gelten Fristverlängerungen aufgrund der Corona-Pandemie (s. o.).
  • Muss man ein Praktikum während des Studiums machen? Soll ich für ein Praktikum ein Urlaubssemester nehmen?

    Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, sich durch fachlich geeignete Praktika einen Eindruck von der Berufswelt zu verschaffen und so spätere Tätigkeitsbereiche zu erkunden. Eine Vorschrift, ein Praktikum zu absolvieren, gibt es an der Abteilung Volkswirtschaftslehre nicht.

    Sie sollten sich vorab überlegen, ob ein Praktikum, das länger als die vorlesungs- und prüfungsfreie Zeit (zwei bis zweieinhalb Monate im Sommer) dauert, für Sie sinnvoll ist. Mehrere Praktika an verschiedenen Stellen, die je einen Monat dauern, erlauben Ihnen vielleicht differenziertere Einblicke in die Berufswelt.

    Gerade große Unternehmen verlangen oft eine längere Mindestdauer oder bieten im Sommer kein Praktikum an. Ob ein Urlaubssemester in diesem Fall sinnvoll ist, sollte gründlich überlegt werden, weil Sie die Semestergebühren auch im Urlaubssemester in voller Höhe zahlen müssen, aber eine Reihe von Nachteilen haben. Dazu zählen auch externe Wirkungen bezüglich Aufenthaltsgenehmigung, BAföG, Stipendien, Kindergeld, mögliche steuerliche Auswirkungen bei Ihren Eltern, Krankenversicherungsschutz und einige mehr. Vorteilhaft könnte einzig sein, dass Ihr Fachsemester nicht fortgezählt wird, aber auch nur im Hinblick auf die maximal zulässige Studiendauer von neun Semestern. In Ihrem Abschlusszeugnis ist die Anzahl der absolvierten Fachsemester nicht vermerkt.

  • Ich möchte mich für ein Praktikum bewerben, man verlangt aber von mir eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Kann mir die Abteilung diese Bestätigung ausstellen?

    Lesen Sie hierzu bitte zunächst den entsprechenden Abschnitt auf der Webseite zum Praktikum.

    Sollten die Formulierungen in der Modulbeschreibung von der Praktikumsstelle für das von Ihnen gewünschte Praktikum nicht akzeptiert werden, kann Ihnen die Fachstudienberatung gerne bestätigen, dass ein Praktikum Ihrer Ausbildung förderlich ist und die Abteilung es deshalb unterstützt. Da diese Art der Bestätigung jedoch meistens nicht ausreicht, klären Sie bitte die Erfolgsaussichten vorab mit Ihrer Praktikumsstelle. Falls Ihnen ein solches Schreiben hilft, teilen Sie uns bitte die komplette Anschrift der Praktikumsstelle und den Namen Ihres dortigen Ansprechpartners mit. Bitte geben Sie auch an, ob Sie eine pdf-Datei benötigen oder den Brief in der offenen Sprechstunde abholen möchten.

  • Wozu dient die Mailingliste vwlstudium?

    Über die Mailingliste vwlstudium werden viele wichtige Informationen zum VWL-Studium bekannt gegeben. Sie sollten sich daher unbedingt eintragen. Allerdings gilt: Jeder Lehrstuhl entscheidet selbst, ob und welche Informationen über die Liste versandt werden. Sie sollten daher parallel auch die Internetseiten der Lehrstühle und die Aushänge an den Schwarzen Brettern im Auge behalten.

  • Ich habe Probleme mit dem Studium, an wen wende ich mich?

    Bei Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen, einer Klausur oder anderen Formen der Leistungsbewertung werden Sie sich am besten zunächst an die jeweilige Lehrstuhlinhaberin bzw. den -inhaber oder deren Mitarbeitende (per E-Mail oder persönlich). Die zuständigen Ansprechpartner für eine Veranstaltung finden Sie in der Regel im kommentierten Vorlesungsverzeichnis. Auch Mailadressen, Raumnummern und weiteres finden Sie in diesem Fall dort und/oder auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühle. Bitte halten Sie sich an die angegebenen Sprechzeiten. Bei anderen Fragen können Sie auf der Seite “Wer hilft wobei?” nachsehen, ob es Ansprechpersonen gibt, die Ihnen direkt weiterhelfen können. Anderenfalls wenden Sie sich entweder an die Fachstudienberatung oder an die Fachschaft VWL.

  • Wo erhalte ich die BAföG-Bescheinigung für die Förderung nach dem vierten Fachsemester?

    Sie erhalten das entsprechende Formular sowohl im Amt für Ausbildungsförderung als auch online auf den BAföG-Webseiten. Weiterhin brauchen Sie einen “Nachweis über Prüfungsleistungen”, den Sie im Studienbüro bei Frau Knapp oder Frau Troilo erhalten. Der sogenannte “Nachweis über bestandene Studienleistungen” genügt nicht. Beide Bescheinigungen reichen Sie bitte direkt an das BAföG-Amt oder bei der Mitarbeiterin des Prüfungsausschussvorsitzenden (zur Zeit ist dies Professor Wagner, Ph.D.), Dr. Christiane Cischinsky, ein (E-Mail). In diesem Merkblatt BAföG finden Sie ergänzende Hinweise.

  • Ich möchte Volkswirtschaftslehre mit einem anderen Studienfach im Rahmen eines Doppel-/Parallelstudiums verbinden. Wie geht das?

    Seit Juni 2014 gelten geänderte Bedingungen für das Parallelstudium: Ein Parallelstudium eines zulassungsfreien Studiengangs ist zulässig und muss nicht beantragt werden. Ein Parallelstudium eines zulassungsbeschränkten Studiengangs muss beantragt werden und ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist; die Gründe sind in einem Antrag darzulegen. Der Antrag für ein Parallelstudium ist per Formular beim Studienbüro zu stellen. Weiterhin muss im zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang ein Studienplatz zur Verfügung stehen, üblicherweise durch erfolgreiche Teilnahme am dortigen Auswahlverfahren.

    Grundsätzlich ist die Entscheidung für ein Parallelstudium gut zu überdenken, denn es erfordert in der Regel mindestens zwei zusätzliche Jahre. In dieser Zeit kann ein Masterabschluss erworben werden, der nicht nur intellektuell anspruchsvollere Herausforderungen bietet, sondern auch am Arbeitsmarkt im Allgemeinen deutlich besser vergütet wird.

    Unter Umständen bietet sich als Variante zu einem Parallelstudium eines der acht möglichen Beifächer für den Bachelorstudiengang an. Die Entscheidung hierfür sollte jedoch gut abgewogen werden, da im entsprechenden Umfang weniger VWL-Veranstaltungen im Spezialisierungsbereich besucht werden können.

  • Kann in den ersten vier Semestern die obligatorische Beratung nach § 13 der Prüfungsordnung relevant werden?

    Ja, durchaus. Sie finden die Regeln zur Pflichtberatung auf der entsprechenden Webseite. Eine kurze Zusammenfassung:

    Es besteht KEINE Beratungspflicht
    – für die Veranstaltungen Internationale Ökonomik sowie Logik oder Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmensethik (Variante 1 des Beifachs Philosophie),
    – für Veranstaltungen des Beifachs Betriebswirtschaftslehre im Umfang von maximal 12 ECTS-Punkten,
    – für Studierende mit Beifach Mathematik für die Veranstaltung Recht im Rahmen des Beifachs Jura (das Beifach Mathematik selbst muss genehmigt werden),
    – für Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Umfang von maximal vier ECTS-Punkten,
    – aufgrund Pauschalgenehmigung des Prüfungsausschusses für Studierende des zweiten (dritten/vierten) Fachsemesters für die im Vorlesungsverzeichnis mit ** (***/****) gekennzeichneten VWL-Wahlveranstaltungen (die Kennzeichnung durch **, *** und **** finden Sie ausschließlich im Vorlesungsverzeichnis der Abteilung, nicht jedoch im Studierendenportal oder Modulkatalog),

    in Summe jedoch für Veranstaltungen im Umfang von nicht mehr als 18 ECTS-Punkten.

    In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Beratungsnachweis. Die Zuständigkeiten und die Vorgehensweise entnehmen Sie im Bedarfsfall bitte der eingangs genannten Webseite.